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Pro und Contra "9053 Euro für EU-Abgeordnete?"

Pro

Seit dem Amsterdamer Vertrag hat das Europäische Parlament auf Grund Artikel 190 V den Auftrag, zur Regelung der Rechtsverhältnisse seiner Ab- geordneten mit Zustimmung des Ministerrates ein Statut zu beschließen, in dem unter anderem die Einkommensverhältnisse der Abgeordneten einheit- lich geregelt werden. Bis dahin besteht zum Ausgleich der extremen Ein- kommensunterschiede, die von etwa 2500 Euro für einen Spanier bis ca. 11000 Euro für einen Italiener reichen, ein kompliziertes, kaum haltbares System von steuerfreien Fahrtkostenentschädigungen.

Entsprechend einem Vorschlag externer Experten sollte die Altersver- sorgung europaeinheitlich auf ein Fondsystem umgestellt werden, an dem die Abgeordneten durch Beiträge beteiligt werden sollten. Die Abge- ordnetenentschädigung wurde auf 50% des Grundgehalts eines Richters am EuGH im von den Experten genannten Rahmen festgelegt.

Alles dies geschah im vollen Rampenlicht der Öffentlichkeit im Juni 2003. Die erste Resonanz unmittelbar nach der Beschlussfassung war positiv. Das Statutspaket wurde als seriöser Vorschlag empfunden, mit dem insbesondere in Hinblick auf die Altersversorgung eine fortschrittliche Lösung weg von rein staatlicher Versorgung angestrebt wurde.

Erst im Herbst 2003 brach dann eine negative öffentliche Diskussion aus. Ein Boulevardblatt und einschlägig bekannte Hochglanzmagazine ent- deckten "plötzlich", dass hier angeblich eine große Täuschung im Gang sei. Man bezog sich dabei auf Berechnungen von v. Arnim, der behauptete, dass es sich um eine wesentliche Erhöhung der Abgeordnetendiäten handele. 

Die Kritiker,  sind aber bei der Berechnung der Abgabenbelastung von falschen Vorgaben ausgegangen. Überflüssig war dieser Streit, weil von Anfang an feststand, dass die Generaldirektion "Finanzen'' die Beträge einbehalten würde, die sie selbst den Abgeordneten mitgeteilt hatte und die die Grundlage der Beschlussfassung waren. Ferner ließ das Europäische Parlament in einem Ergänzungsbeschluss die nationale Zusatzbesteuerung unter Vermeidung der Doppelbesteuerung ausdrücklich zu.

Im Ergebnis hätte dann der Nettoeinkommensunterschied eines nach deutschem Recht bezahlten Abgeordneten mit vierköpfiger Familie zum nach europäischem Recht bezahlten Abgeordneten ca. 120 Euro betragen. Das Ergebnis dieser Kampagne ist nun das vorläufige Scheitern eines seriösen Modells.

Das Ganze ist umso absurder, als die derzeit gültige deutsche Alters- versorgung einen Altersversorgungsanspruch in voller Höhe ab dem 55. Lebensjahr ermöglicht und die europäische die Altersversorgung erst ab dem 63. Lebensjahr vorsieht. Kapitalisiert man diese acht Jahre, ist wohl klar, welches Modell aus Sicht des Steuerzahlers günstiger gewesen wäre. Die seriöse Presse hat die Fortschrittlichkeit des geplanten Abgeordneten- statuts erkannt und auch entsprechend berichtet. (S. beispielhaft Bünder, Zwei Kanzler, getrieben vom Boulevard, FAZ v.16. 1. 2004, S.4 * und Prantl, Der Neid und die Politik, SZ v. 27. 1. 2004, S. 2).

Rechtsanwalt Klaus-Heiner Lehne, Brüssel

Contra

Die Vereinheitlichung der Gehälter und Pensionen von EU-Abgeordneten, die den Kern des geplanten Abgeordnetenstatuts bildet, ist bereits im Ansatz verkehrt (s. v. Arnim, 9053 Euro Gehalt für Europaabgeordnete?, 2004). Für ihr Leben und Arbeiten in Brüssel und Straßburg sind die Abgeordneten schon jetzt ausreichend versorgt: Alle Abgeordneten erhalten für Übernachtung und Verpflegung 262 Euro Tagegeld, eingerichtete und ausgestattete Parlamentsbüros, eine monatliche Kostenpauschale von 3.700 Euro, die Möglichkeit, Mitarbeiter für bis zu 12.576 Euro einzustellen, und Erstattung der Reisekosten.

Dagegen macht die Vereinheitlichung auch der Gehälter von EU-Abge- ordneten, die ja für den Unterhalt der Abgeordneten und ihrer Familie im Heimatland bestimmt sind, keinen Sinn. Sie sollten weiterhin nach den jeweiligen nationalen Standards bemessen bleiben, solange in den Mit- gliedstaaten der Europäischen Union ungleiches Wahlrecht und völlig unterschiedliche Preis- und Einkommensverhältnisse herrschen. Die Abgeordneten sollten sich auch einkommensmäßig nicht allzu weit von ihren jeweiligen Wählern entfernen.

Bei einem Einheitsgehalt von monatlich 9.053 Euro, wie im Statut vorgesehen, würden EU-Abgeordnete aus Finnland, Irland oder Spanien mehr erhalten als ihre Minister. Abgeordnete aus den Beitrittsländern hätten 25mal so hohe Gehälter wie ihre Wähler und dreimal so viel wie ihre Ministerpräsidenten. Sie würden in einem oder zwei Mandatsjahren einen Altersversorgungsanspruch erwerben, so hoch wie das gesamte Einkommen eines ihrer Wähler.

Die Möglichkeit, übergangsweise niedrigere Gehälter festzulegen, war im Statut nur für Beitrittsländer vorgesehen und stand auch für diese bloß auf dem Papier, weil sie dann ihre Abgeordneten selbst hätten bezahlen müs- sen.

9.053 Euro hätten für deutsche Abgeordnete, die jetzt 7.009 Euro erhalten, eine Netto-Erhöhung zwischen 1.000 und 2.000 Euro – je nach Familien- stand – gebracht. Der neue Eigenbeitrag für die Altersversorgung wäre durch die sehr viel niedrigere EU-Steuer teilweise ausgeglichen worden. Gegen die im Statut vorgesehene Möglichkeit, eine nationale Zusatzsteuer zu erheben, hatte schon das Parlament selbst primärrechtliche Bedenken, so dass davon vermutlich kein Gebrauch gemacht worden wäre. Noch krasser wäre die Steigerung beim ohnehin schon üppigen Ruhegehalt ausgefallen. Nach zehn Mandatsjahren etwa hätten ledige deutsche Abgeordnete 54 Prozent, verheiratete 38 Prozent mehr erhalten als bisher.

Es waren also gute Gründe, die die Regierungen der Bundesrepublik und dreier anderer Länder am 26. Januar bewogen, dem Statut im Ministerrat ihre Zustimmung zu versagen, so dass die erforderliche qualifizierte Mehr- heit nicht zustande kam. Dass neben dem "Spiegel" vor allem "Bild" gegen das Statut mobilisierte, könnte einen richtig einnehmen für diese Zeitung. Bei Entscheidungen des Parlaments über seine eigenen Diäten sind die Öffentlichkeit und – in Europa – auch der Rat die einzigen wirksamen Kontrollinstanzen. Beide haben im Januar funktioniert. Nach der Europawahl am 13. Juni könnte dies allerdings anders aussehen.

Kommentar zu dem Pro-Beitrag von Klaus-Heiner Lehne

1.         Klaus-Heiner Lehne (CDU) ist, was er verschweigt, selbst EU-Abgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament. Er behauptet, meine Berechnungen, wonach deutsche EU-Abgeordnete durch das geplante Statut netto zwischen 1000 und 2000 Euro monatlich mehr erhalten, seien falsch. Einem verheirateten deutschen EU-Abgeordneten mit zwei Kindern hätte das Statut netto nur 120 Euro mehr gebracht.

            Diese Behauptung ist unrichtig. Deutsche EU-Abgeordnete, darunter auch Lehne, haben falsche Zahlen benutzt, nachdem sie sie vorher in einem "vertraulich" gestempelten Papier im Rechtsausschuss des Parlaments gegen die richtigen ausgewechselt hatten. Die falschen Zahlen wurden der Generaldirektion "Finanzen" untergeschoben. Die nun scheinbar amtlich abgesegneten Zahlen wurden von den Abgeordneten sodann in Presseerklärungen verbreitet (siehe "Focus" vom 9.2.2004 und "Bild" vom 28.4.2004). Auch Parlamentspräsident Pat Cox und einige deutsche Zeitungen haben die unrichtigen Zahlen übernommen. Wenn Lehne sich zum Beweis der angeblichen Richtigkeit seiner Behauptungen nun auf diejenigen Zeitungen beruft, die die falschen Zahlen verwendet haben, ist dies ein Zirkelschluss.

2.         Die Richtigkeit meiner Angaben zur Höhe des Nettoeinkommens wird auch durch Folgendes belegt: Der EU-Abgeordnete Martin Schulz, Sprecher der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament und Spitzenkandidat der SPD bei der Europawahl vom 13. Juni 2004, wollte gegen mich mit einstweiliger Verfügung vorgehen, hatte damit aber keinen Erfolg. Umgekehrt erwirkte der Axel-Springer-Verlag gegen die Abgeordneten Lehne und Schulz einstweilige Verfügungen, die nach deren Widerspruch durch Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.4.2004 in vollem Umfang bestätigt wurden. Dieses bahnbrechende Urteil ist bemerkenswert, weil die Abgeordneten Lehne und Schulz bis dahin offenbar gemeint hatten, sie könnten sich unter dem Schutz ihrer parlamentarischen Unverantwortlichkeit (so genannte Indemnität) selbst die nachweisbar falsche Information der Öffentlichkeit und die Beleidigung von Kritikern leisten, ohne dafür gerichtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Das Urteil stellt demgegenüber "Waffengleichheit" in der öffentlichen Auseinandersetzung her.

3.         Lehne versucht auch, die gewaltige Erhöhung der Altersversorgung herunterzuspielen, die das Statut für deutsche EU-Abgeordnete bringen würde. Denn sie ist – angesichts der Renten- und Versorgungskürzungen, die Normalverbraucher hinzunehmen haben – der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln. Lehnes Hinweis, dass das Statut eine Altersversorgung ab dem 63. Lebensjahr vorsieht, trifft zwar zu. Lehnes Aussage, dass "die derzeit gültige deutsche Regelung einen Altersversorgungsanspruch in voller Höhe ab dem 55. Lebensjahr ermöglicht", lässt aber unerwähnt, dass dies nur bei einer Abgeordnetenzeit von 18 Jahren der Fall ist. Nach acht Mandatsjahren beginnt die Versorgung dagegen mit 65 und sinkt dann mit jedem weiteren Mandatsjahr um ein Lebensjahr. Bei zehn Mandatsjahren, der durchschnittlichen Dauer der Zugehörigkeit zum Europäischen Parlament, beginnt die Versorgung also auch nach geltendem Recht mit dem vollendeten 63. Lebensjahr. Es bleibt deshalb dabei: Nach zehn Jahren (zwei Legislaturperioden) hätten ledige deutsche EU-Abgeordnete – statt 1893 Euro – in Zukunft 2908 Euro monatlich an Altersversorgung, also 54 Prozent mehr als bisher, verheiratete hätten 38 Prozent mehr. In beiden Fällen würde die Altersversorgung einheitlich ab dem vollendeten 63. Lebensjahr zu laufen beginnen.

            Lehne verschweigt auch, dass das Statut Europaabgeordneten schon nach einer Legislaturperiode (fünf Jahre) eine monatliche Versorgung von netto 1478 Euro verschaffen würde. Nach bis- herigem Recht haben deutsche EU-Abgeordnete einen Versor- gungsanspruch frühestens nach achtjähriger Parlamentszuge- hörigkeit.

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Stand: 28.11.2007