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Pro und Contra "9053 Euro für EU-Abgeordnete?" Pro Seit
dem Amsterdamer Vertrag hat das Europäische Parlament auf Grund Artikel
190 V den Auftrag, zur Regelung der Rechtsverhältnisse seiner Ab-
geordneten mit Zustimmung des Ministerrates ein Statut zu beschließen, in
dem unter anderem die Einkommensverhältnisse der Abgeordneten einheit-
lich geregelt werden. Bis dahin besteht zum Ausgleich der extremen Ein-
kommensunterschiede, die von etwa 2500 Euro für einen Spanier bis ca.
11000 Euro für einen Italiener reichen, ein kompliziertes, kaum haltbares
System von steuerfreien Fahrtkostenentschädigungen. Entsprechend
einem Vorschlag externer Experten sollte die Altersver- sorgung
europaeinheitlich auf ein Fondsystem umgestellt werden, an dem die
Abgeordneten durch Beiträge beteiligt werden sollten. Die Abge-
ordnetenentschädigung wurde auf 50% des Grundgehalts eines Richters am
EuGH im von den Experten genannten Rahmen festgelegt. Alles
dies geschah im vollen Rampenlicht der Öffentlichkeit im Juni 2003. Die
erste Resonanz unmittelbar nach der Beschlussfassung war positiv. Das
Statutspaket wurde als seriöser Vorschlag empfunden, mit dem insbesondere
in Hinblick auf die Altersversorgung eine fortschrittliche Lösung weg von
rein staatlicher Versorgung angestrebt wurde. Erst im Herbst 2003 brach dann eine negative öffentliche Diskussion aus. Ein Boulevardblatt und einschlägig bekannte Hochglanzmagazine ent- deckten "plötzlich", dass hier angeblich eine große Täuschung im Gang sei. Man bezog sich dabei auf Berechnungen von v. Arnim, der behauptete, dass es sich um eine wesentliche Erhöhung der Abgeordnetendiäten handele. Die
Kritiker, sind aber bei der Berechnung der Abgabenbelastung von
falschen Vorgaben ausgegangen. Überflüssig war dieser Streit, weil von
Anfang an feststand, dass die Generaldirektion "Finanzen'' die Beträge
einbehalten würde, die sie selbst den Abgeordneten mitgeteilt hatte und
die die Grundlage der Beschlussfassung waren. Ferner ließ das Europäische
Parlament in einem Ergänzungsbeschluss die nationale Zusatzbesteuerung
unter Vermeidung der Doppelbesteuerung ausdrücklich zu. Im
Ergebnis hätte dann der Nettoeinkommensunterschied eines nach deutschem
Recht bezahlten Abgeordneten mit vierköpfiger Familie zum nach europäischem
Recht bezahlten Abgeordneten ca. 120 Euro betragen. Das Ergebnis dieser
Kampagne ist nun das vorläufige Scheitern eines seriösen Modells. Das
Ganze ist umso absurder, als die derzeit gültige deutsche Alters-
versorgung einen Altersversorgungsanspruch in voller Höhe ab dem 55.
Lebensjahr ermöglicht und die europäische die Altersversorgung erst ab
dem 63. Lebensjahr vorsieht. Kapitalisiert man diese acht Jahre, ist wohl
klar, welches Modell aus Sicht des Steuerzahlers günstiger gewesen wäre.
Die seriöse Presse hat die Fortschrittlichkeit des geplanten Abgeordneten-
statuts erkannt und auch entsprechend
berichtet. (S. beispielhaft Bünder, Zwei Kanzler, getrieben vom
Boulevard, FAZ v.16. 1. 2004, S.4 * und
Prantl, Der Neid und die Politik, SZ v. 27. 1. 2004, S. 2). Rechtsanwalt
Klaus-Heiner Lehne, Brüssel Contra Die
Vereinheitlichung der Gehälter und Pensionen von EU-Abgeordneten, die den
Kern des geplanten Abgeordnetenstatuts bildet, ist bereits im Ansatz
verkehrt (s. v. Arnim,
9053 Euro Gehalt für Europaabgeordnete?, 2004). Für ihr Leben und
Arbeiten in Brüssel und Straßburg sind die Abgeordneten schon jetzt
ausreichend versorgt: Alle Abgeordneten erhalten für Übernachtung und
Verpflegung 262 Euro Tagegeld, eingerichtete und ausgestattete
Parlamentsbüros, eine monatliche Kostenpauschale von 3.700 Euro, die
Möglichkeit, Mitarbeiter für bis zu 12.576 Euro einzustellen, und
Erstattung der Reisekosten. Dagegen
macht die Vereinheitlichung auch der Gehälter von EU-Abge- ordneten, die
ja für den Unterhalt der Abgeordneten und ihrer Familie im Heimatland
bestimmt sind, keinen Sinn. Sie sollten weiterhin nach den jeweiligen
nationalen Standards bemessen bleiben, solange in den Mit- gliedstaaten
der Europäischen Union ungleiches Wahlrecht und völlig unterschiedliche
Preis- und Einkommensverhältnisse herrschen. Die Abgeordneten sollten
sich auch einkommensmäßig nicht allzu weit von ihren jeweiligen Wählern
entfernen. Bei
einem Einheitsgehalt von monatlich 9.053 Euro, wie im Statut
vorgesehen, würden EU-Abgeordnete aus Finnland, Irland oder Spanien mehr
erhalten als ihre Minister. Abgeordnete aus den Beitrittsländern hätten
25mal so hohe Gehälter wie ihre Wähler und dreimal so viel wie ihre
Ministerpräsidenten. Sie würden in einem oder zwei Mandatsjahren einen
Altersversorgungsanspruch erwerben, so hoch wie das gesamte Einkommen
eines ihrer Wähler. Die
Möglichkeit, übergangsweise niedrigere Gehälter festzulegen, war im
Statut nur für Beitrittsländer vorgesehen und stand auch für diese bloß
auf dem Papier, weil sie dann ihre Abgeordneten selbst hätten bezahlen müs-
sen. 9.053 Euro
hätten für deutsche Abgeordnete, die jetzt 7.009 Euro erhalten, eine
Netto-Erhöhung zwischen 1.000 und 2.000 Euro – je nach Familien- stand
– gebracht. Der neue Eigenbeitrag für die Altersversorgung wäre durch
die sehr viel niedrigere EU-Steuer teilweise ausgeglichen worden. Gegen
die im Statut vorgesehene Möglichkeit, eine nationale Zusatzsteuer zu
erheben, hatte schon das Parlament selbst primärrechtliche Bedenken, so
dass davon vermutlich kein Gebrauch gemacht worden wäre. Noch krasser wäre
die Steigerung beim ohnehin schon üppigen Ruhegehalt ausgefallen. Nach
zehn Mandatsjahren etwa hätten ledige deutsche Abgeordnete 54 Prozent,
verheiratete 38 Prozent mehr erhalten als bisher. Es
waren also gute Gründe, die die Regierungen der Bundesrepublik und dreier
anderer Länder am 26. Januar bewogen, dem Statut im Ministerrat ihre
Zustimmung zu versagen, so dass die erforderliche qualifizierte Mehr- heit
nicht zustande kam. Dass neben dem "Spiegel" vor allem
"Bild" gegen das Statut mobilisierte, könnte einen richtig
einnehmen für diese Zeitung. Bei Entscheidungen des Parlaments über
seine eigenen Diäten sind die Öffentlichkeit und – in Europa – auch
der Rat die einzigen wirksamen Kontrollinstanzen. Beide haben im Januar
funktioniert. Nach der Europawahl am 13. Juni könnte dies allerdings
anders aussehen. Kommentar zu dem Pro-Beitrag von Klaus-Heiner Lehne 1.
Klaus-Heiner Lehne (CDU) ist, was er verschweigt, selbst
EU-Abgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen
Parlament. Er behauptet, meine Berechnungen, wonach deutsche
EU-Abgeordnete durch das geplante Statut netto zwischen 1000 und 2000 Euro
monatlich mehr erhalten, seien falsch. Einem verheirateten deutschen
EU-Abgeordneten mit zwei Kindern hätte das Statut netto nur 120 Euro mehr
gebracht.
Diese Behauptung ist unrichtig. Deutsche EU-Abgeordnete, darunter
auch Lehne, haben falsche Zahlen benutzt, nachdem sie sie vorher in einem
"vertraulich" gestempelten Papier im Rechtsausschuss des
Parlaments gegen die richtigen ausgewechselt hatten. Die falschen Zahlen
wurden der Generaldirektion "Finanzen" untergeschoben. Die nun
scheinbar amtlich abgesegneten Zahlen wurden von den Abgeordneten sodann
in Presseerklärungen verbreitet (siehe "Focus" vom 9.2.2004 und
"Bild" vom 28.4.2004). Auch Parlamentspräsident Pat Cox und
einige deutsche Zeitungen haben die unrichtigen Zahlen übernommen. Wenn
Lehne sich zum Beweis der angeblichen Richtigkeit seiner Behauptungen nun
auf diejenigen Zeitungen beruft, die die falschen Zahlen verwendet haben,
ist dies ein Zirkelschluss. 2.
Die Richtigkeit meiner Angaben zur Höhe des Nettoeinkommens wird
auch durch Folgendes belegt: Der EU-Abgeordnete Martin Schulz, Sprecher
der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament und Spitzenkandidat der SPD bei
der Europawahl vom 13. Juni 2004, wollte gegen mich mit einstweiliger Verfügung
vorgehen, hatte damit aber keinen Erfolg. Umgekehrt erwirkte der
Axel-Springer-Verlag gegen die Abgeordneten Lehne und Schulz einstweilige
Verfügungen, die nach deren Widerspruch durch Urteil des Landgerichts
Hamburg vom 16.4.2004 in vollem Umfang bestätigt wurden. Dieses
bahnbrechende Urteil ist bemerkenswert, weil die Abgeordneten Lehne und
Schulz bis dahin offenbar gemeint hatten, sie könnten sich unter dem
Schutz ihrer parlamentarischen Unverantwortlichkeit (so genannte Indemnität)
selbst die nachweisbar falsche Information der Öffentlichkeit und die
Beleidigung von Kritikern leisten, ohne dafür gerichtlich zur
Verantwortung gezogen zu werden. Das Urteil stellt demgegenüber
"Waffengleichheit" in der öffentlichen Auseinandersetzung her. 3.
Lehne versucht auch, die gewaltige Erhöhung der Altersversorgung
herunterzuspielen, die das Statut für deutsche EU-Abgeordnete bringen würde.
Denn sie ist – angesichts der Renten- und Versorgungskürzungen, die
Normalverbraucher hinzunehmen haben – der Öffentlichkeit nicht zu
vermitteln. Lehnes Hinweis, dass das Statut eine Altersversorgung ab dem
63. Lebensjahr vorsieht, trifft zwar zu. Lehnes Aussage, dass "die
derzeit gültige deutsche Regelung einen Altersversorgungsanspruch in
voller Höhe ab dem 55. Lebensjahr ermöglicht", lässt aber unerwähnt,
dass dies nur bei einer Abgeordnetenzeit von 18 Jahren der Fall ist. Nach
acht Mandatsjahren beginnt die Versorgung dagegen mit 65 und sinkt dann
mit jedem weiteren Mandatsjahr um ein Lebensjahr. Bei zehn Mandatsjahren,
der durchschnittlichen Dauer der Zugehörigkeit zum Europäischen
Parlament, beginnt die Versorgung also auch nach geltendem Recht mit dem
vollendeten 63. Lebensjahr. Es bleibt deshalb dabei: Nach zehn Jahren
(zwei Legislaturperioden) hätten ledige deutsche EU-Abgeordnete – statt
1893 Euro – in Zukunft 2908 Euro monatlich an Altersversorgung, also 54
Prozent mehr als bisher, verheiratete hätten 38 Prozent mehr. In beiden Fällen
würde die Altersversorgung einheitlich ab dem vollendeten 63. Lebensjahr
zu laufen beginnen. Lehne verschweigt auch, dass das Statut Europaabgeordneten schon nach einer Legislaturperiode (fünf Jahre) eine monatliche Versorgung von netto 1478 Euro verschaffen würde. Nach bis- herigem Recht haben deutsche EU-Abgeordnete einen Versor- gungsanspruch frühestens nach achtjähriger Parlamentszuge- hörigkeit.
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