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Meister der Raffgier
Mit einer
EU-Verordnung verschaffen sich Europas Parteien viel Geld. Niemand
kontrolliert sie dabei. Von Hans Herbert von Arnim
Die Öffentlichkeit hat
von der neuen europäischen Parteienverordnung bislang kaum Notiz
genommen. Das überrascht, denn sie soll wichtige Grundsätze des
deutschen Parteienrechts unterlaufen.
Europäische Parteibünde
bekommen - nach der soeben in Kraft getretenen Verordnung - in diesen
Tagen erstmals ganz legal Geld aus der Europa-Kasse, zunächst bis zu 6,5
Millionen Euro. Dieser Betrag dürfte bald massiv anwachsen, da die
Parteien im Europäischen Parlament darüber
ganz allein und
unkontrolliert entscheiden. Wie viel sie sich bewilligen dürfen, steht -
anders als zum Beispiel in Deutschland, wo die genaue Höhe im
Parteiengesetz niedergelegt ist - nicht in der Verordnung. Dann nämlich
müsste der Ministerrat, in dem die Regierungen der 25 Mitgliedstaaten der
EU sitzen, jeder Erhöhung mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Der
Betrag wird vielmehr im Haushaltsplan des Europäischen Parlaments
versteckt. Dieser Selbstbewilligungsmechanismus kommt einem verborgenen
Geldhahn gleich, den die Parteien nur aufzudrehen brauchen, um ihre Kassen
auf Kosten der Steuerzahler zu füllen. Dieser Versuchung dürften die
Europa-Parteien alsbald erliegen.
Aus Bündnissen
werden Parteien. Denn Parteien dürfen kassieren
Empfänger des
Geldsegens sind vor allem die Europäischen Volkspartei (die
Dachorganisation der konservativen Parteien der EU, der auch CDU/CSU angehören),
die Sozialdemokratische Partei Europas, die Liberale und Demokratische
Partei Europas, die Europäische Grüne Partei und die Partei der
Europäischen Linken (der sich die PDS angeschlossen hat). Die Chefs der
drei erstgenannten Bündnisse haben nicht nur auf den Erlass der
entsprechenden Vorschrift im EG-Vertrag (Art. 191) gedrängt, sondern auch
an der auf dieser Basis erlassenen Parteienverordnung gestrickt. Diese
erklärt derartige Parteibünde nun zu "Parteien auf europäischer
Ebene" allein aus einem einzigen Grund: um ihnen Geld aus dem
Haushalt der Europäischen Union zuwenden zu können.
Es ist nicht recht
ersichtlich, wofür sie das viele Geld benötigen. Noch weniger ist
einzusehen, warum die nationalen Parteien ihre Dachorganisationen nicht
selbst ausreichend alimentieren. Denn wie in Deutschland die CDU/CSU, die
SPD, die Grünen, die FDP und die PDS erhalten auch andere nationale
Mitgliedsparteien der europäischen Parteienbündnisse hohe Zuschüsse aus
den Staatshaushalten.
Bisher bekommen einige
Parteibünde Geld aus den Töpfen der Fraktionen des Europäischen
Parlaments. Das hatte der Europäische Rechnungshof gerügt. Statt aber
die illegale Praxis zu unterbinden, verschaffen sich die Parteien nun
durch die neue Verordnung zusätzliches Geld. Fraktionsmittel fließen
gleichwohl weiterhin.
Dabei sind die Parteibünde
weit davon entfernt, die in Europa anerkannten Mindesterfordernisse des
Parteibegriffs zu erfüllen, die eine gewisse Bürgernähe sichern sollen:
Wenn sie überhaupt Bürger als Mitglieder
zulassen, so spielen diese - neben
nationalen Parteien, Fraktionen und Funktionären - nur eine Nebenrolle.
Auch ist nicht ersichtlich, wie Parteibünde sich an Europa-Wahlen
beteiligen wollen.
Nah deutschem Recht
darf die Staatsfinanzierung höchstens die Hälfte der Einnahmen der
Parteien ausmachen. Dadurch sollen die Parteien - im Interesse ihrer
Bürgernähe - auf finanzielle Zuwendungen der Bürger angewiesen bleiben.
Das gilt aber nicht für Europa-Parteien. Sie brauchen sich nur zu 25
Prozent aus privater Quelle zu finanzieren. Und selbst diese abgesenkte
Eigenfinanzierungsquote wird noch dadurch entwertet, dass Zuwendungen von
Parteien, Fraktionen und "Parteisteuern" von Abgeordneten als
private Mittel gelten, auch wenn sie aus öffentlichen Kassen stammen.
Dadurch wird eine bis zu hundertprozentige Finanzierung aus öffentlichen
Mitteln programmiert.
Alles das macht die
Parteibünde zu abgehobenen Kunstprodukten, weit weg vom Bürger, von dem
sie durch die öffentliche Alimentierung erst recht unabhängig werden.
Ihre Bürgerferne macht es ihnen unmöglich, die Hauptfunktion von
Parteien zu erfüllen: die Vermittlung der Willensbildung von unten nach
oben. Zwar ist es richtig, dass die Verordnung noch eine andere Kategorie
von Europa-Partei kennt: echte Bürgerparteien. Aber solche Organisationen
existieren bisher nicht und werden auch keine Chance bekommen, sich zu
entwickeln. Um an der öffentlichen Finanzierung teilzuhaben, muss eine
Europa-Partei in mindestens sieben
EU-Staaten erfolgreich sein. Für kleine und neue Parteien sind das
prohibitive Bedingungen, zumal wenn sie als wirkliche Europa-Partei
tatsächlich Bürger zu Mitgliedern hätten und nicht nur nationale
Parteien.
Was Spenden anbelangt,
verbietet die Verordnung zwar Zuwendungen an Europa-Parteien über 12.000
Euro. Zudem müssen alle Beträge über 500 Euro veröffentlicht werden.
Das hört sich gut an, steht aber nur auf dem Papier. Anders als in
Deutschland droht keine Strafzahlung, wenn Spenden nicht angegeben werden.
Und unzulässige Spenden müssen weder abgeführt werden, noch wird eine
Buße fällig. Es fehlt an Sanktionen. Die Stückelung großer Spenden in
Einzelbeträge, um sie vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, ist nach
dem Wortlaut der Verordnung sogar ganz legal.
Die Verordnung steht in
krassem Widerspruch zu allen Standards der Parteienfinanzierung, die das
Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen entwickelt hat. Das
scheint Europa-Politiker nicht zu stören. Denn in Brüssel hat ein
deutsches Gericht nichts zu sagen - wohl aber der Europäische Gerichtshof.
Er wird die Verordnung kaum durchgehen lassen. Denn die Grundsätze der
Demokratie, der Chancengleichheit und der Bürgernähe, gegen die mit der
Verordnung verstoßen wird, entfalten auch europarechtliches Gewicht. Eine
Klage ist bereits anhängig.
Der
Autor unterrichtet Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der
Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
(aus:
Die Zeit vom 28.10.2004, S. 8)
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Stand:
12.11.2004
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