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Hans Herbert von Arnim
Manipulierte Zahlen sollen höhere Bezüge begründen
Die Versorgung von Europaparlamentariern muss vernünftig
geregelt werden – Zusammenhang mit exzessiver Spesenregelung von
Abgeordneten ausgeblendet
Bis jetzt bekommen Europa-Abgeordnete unterschiedlich hohe
Gehälter, weil sie wie nationale Abgeordnete bezahlt werden. Die Skala
reicht von rund 3.000 Euro für spanische Abgeordnete bis fast 11.000
Euro monatlich für italienische. Deutsche EU-Parlamentarier erhalten wie
Mitglieder des Bundestags 7.009 Euro. In den zehn Beitrittsländern
liegen die Gehälter der Abgeordneten zwischen 800 (Ungarn) und 4.000 Euro
(Slowenien).
Das sieht ungerecht aus, aber nur auf den ersten Blick. In
Wahrheit ist die Vereinheitlichung der Gehälter, die den Kern des
geplanten europäischen Abgeordnetenstatuts bildet, schon im Ansatz
verkehrt, ganz abgesehen von der vorgesehenen Höhe von 9.053 Euro.
Die Gehälter sind für den Unterhalt der Abgeordneten und ihrer Familie
im Heimatland bestimmt. Dort herrschen aber völlig unterschiedliche
Vorstellungen über den (finanziellen) Wert eines Abgeordnetenmandats.
Auch die allgemeinen Preis- und Einkommens- verhältnisse weisen riesige
Diskrepanzen auf. So beträgt das Durch- schnittseinkommen in den
Beitrittsländern nur rund ein Achtel vom Westen. Die Abgeordneten sollten
sich auch einkommensmäßig nicht allzu weit von ihren jeweiligen Wählern
entfernen, solange sie nach 25 unterschiedlichen Wahlgesetzen von 25 EU-Völkern
gewählt werden und ein völlig ungleiches Wahlrecht besteht. Die Stimme
eines Luxemburgers hat zum Beispiel 16 mal so viel Gewicht bei der
Europawahl wie die eines Deutschen. Die Heimatgehälter der Abgeordneten
sollten deshalb weiterhin den jeweiligen nationalen Standards angepasst
bleiben.
Dagegen würde ein Einheitsgehalt von 9.053 Euro zu
absurden Konsequenzen führen: EU-Abgeordnete aus Finnland, Irland oder
Spanien würden mehr erhalten als ihre Minister. Abgeordnete aus den
Beitrittsländern hätten gar dreimal so viel wie ihre Ministerpräsidenten.
Sie würden in einem oder zwei Mandatsjahren einen
Altersversorgungsanspruch erwerben, so hoch wie das gesamte
Aktiveneinkommen eines durchschnittlichen Wählers. Die Möglichkeit, übergangsweise
niedrigere Gehälter festzulegen, ist im Statut nur für Beitrittsländer
vorgesehen und steht auch für diese bloß auf dem Papier, weil sie dann
ihre Abgeordneten selbst bezahlen müssten, wogegen das angestrebte
Einheitsgehalt aus der EU-Kasse käme.
9.053 Euro würden für deutsche Abgeordnete brutto eine
Erhöhung von 2.044 Euro bedeuten und netto zwischen 1.000 und 2.000
Euro – je nach Familienstand. Noch sehr viel krasser wäre die
Steigerung beim ohnehin schon großzügigen Ruhegehalt ausgefallen. Nach
zwei Legislaturperioden (zehn Jahre) hätten ledige deutsche EU-Abgordnete
nach dem Statut 2.908 Euro monatlich an Altersversorgung erhalten, 54 Prozent
mehr als bisher, verheiratete hätten 38 Prozent mehr bekommen, nach
bisherigem deutschen Recht und nach dem Statut einheitlich ab dem
vollendeten 63. Lebensjahr.
Um diese Ergebnisse, die der Öffentlichkeit natürlich nicht
zu vermitteln sind, zu verschleiern, haben deutsche Abgeordnete wie der
rechtspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Klaus-Heiner Lehne (CDU), und
der SPD-Spitzenkandidat bei der Europawahl, Martin Schulz, eine
regelrechte Vernebelungsaktion unternommen. Zahlen wurden manipuliert und
die zu erwartende Gemeinschaftssteuer und der neu vorgesehene Eigenbeitrag
der Abgeordneten zur Altersversorgung viel zu hoch angesetzt. Auf dieser
unrichtigen Basis haben Schulz und Lehne dann behauptet, das Statut bringe
für deutsche Abgeordnete gar keine Nettoerhöhung. Sie beriefen sich bei
ihren geschönten Rechnungen sogar auf amtliche Stellen. Dabei waren die
falschen Daten vorher dem Rechtsausschuss und der Parlamentsverwaltung
untergeschoben worden. Auch der Präsident des Europäischen Parlaments,
Pat Cox, und einige deutsche Medien fielen darauf herein und haben die
falschen Angaben übernommen.
Zugleich haben Schulz und Lehne Kritiker derart beschimpft,
dass die Abgeordneten durch einstweilige Verfügungen des Landgerichts
Hamburg gestoppt werden mussten. Sie hatten offenbar gemeint, sie könnten
sich unter dem Schutz ihrer parlamentarischen Unverantwortlichkeit (der so
genannten Indemnität) die gezielte Desinformation der Öffentlichkeit und
die Diskreditierung von Kritikern leisten, ohne dafür gerichtlich zur
Verantwortung gezogen zu werden. Das Urteil vom 16. April 2004 stellt
demgegenüber wieder "Waffengleichheit" in der öffentlichen
Auseinandersetzung her. Pat Cox hatte zuvor noch versucht, über die
deutsche Justizministerin Brigitte Zypries das Gericht zu beeinflussen.
Doch das schlug fehl. Es gibt eben noch unabhängige Richter in Hamburg!
Bei dem ganzen Streit um das Statut haben die Abgeordneten
den Zusammenhang zu ihren exzessiven Spesenregelungen gezielt
ausgeblendet. Diese statten die Abgeordneten für ihr Leben und Arbeiten
in Brüssel und Straßburg schon jetzt üppig aus, und zwar alle gleich:
Sie erhalten für Übernachtung und Verpflegung 262 Euro Tagegeld,
eine monatliche Kostenpauschale von 3.700 Euro, die Möglichkeit,
Mitarbeiter für bis zu 12.576 Euro einzustellen, und pauschalierte
Erstattung der Reisekosten. Diese Regelungen, die allein das Präsidium
des Parlaments beschlossen hat – am Parlamentsplenum, am Rat und an der
Kommission vorbei, also außerhalb jeder Kontrolle – laden zum
Missbrauch geradezu ein. Sie erlauben Abgeordneten, durch legalisierte
Spesenreiterei zigtausende Euro an steuerfreiem Zusatzeinkommen
herauszuschlagen. Das ist politisch untragbar und verstößt gegen das
Europarecht. Aber auch nach der dringend nötigen Reform der
Spesenregelungen bleiben die Abgeordneten für ihre Arbeit in Brüssel und
Straßburg gut versorgt, so dass es einer Vereinheitlichung auch der
Heimatgehälter nicht bedarf.
Es waren somit gute Gründe, die die Regierungen
Deutschlands, Frankreichs, Österreichs und Schwedens am 26. Januar dieses
Jahres bewogen, dem Statut im Ministerrat ihre Zustimmung zu versagen, so
dass die erforderliche qualifizierte Mehrheit nicht zustande kam. Wenn das
Statut nach der Europawahl wieder auf die Tagesordnung kommt, sollte die
Kostenerstattung darin vernünftig geregelt werden. Heimatgehalt und
Versorgung sollten dagegen an die nationalen Sätze gekoppelt
bleiben.
Der
Verfasser lehrt Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Deutschen
Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
(aus: Stuttgarter Zeitung vom 7.6.2004, S.
8)
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Stand:
14.02.2005
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