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Hans Herbert von Arnim

Manipulierte Zahlen sollen höhere Bezüge begründen

Die Versorgung von Europaparlamentariern muss vernünftig geregelt werden – Zusammenhang mit exzessiver Spesenregelung von Abgeordneten ausgeblendet

Bis jetzt bekommen Europa-Abgeordnete unterschiedlich hohe Gehälter, weil sie wie nationale Abgeordnete bezahlt werden. Die Skala reicht von rund 3.000 Euro für spanische Abgeordnete bis fast 11.000 Euro monatlich für italienische. Deutsche EU-Parlamentarier erhalten wie Mitglieder des Bundestags 7.009 Euro. In den zehn Beitrittsländern liegen die Gehälter der Abgeordneten zwischen 800 (Ungarn) und 4.000 Euro (Slowenien). 

Das sieht ungerecht aus, aber nur auf den ersten Blick. In Wahrheit ist die Vereinheitlichung der Gehälter, die den Kern des geplanten europäischen Abgeordnetenstatuts bildet, schon im Ansatz verkehrt, ganz abgesehen von der vorgesehenen Höhe von 9.053 Euro. Die Gehälter sind für den Unterhalt der Abgeordneten und ihrer Familie im Heimatland bestimmt. Dort herrschen aber völlig unterschiedliche Vorstellungen über den (finanziellen) Wert eines Abgeordnetenmandats. Auch die allgemeinen Preis- und Einkommens- verhältnisse weisen riesige Diskrepanzen auf. So beträgt das Durch- schnittseinkommen in den Beitrittsländern nur rund ein Achtel vom Westen. Die Abgeordneten sollten sich auch einkommensmäßig nicht allzu weit von ihren jeweiligen Wählern entfernen, solange sie nach 25 unterschiedlichen Wahlgesetzen von 25 EU-Völkern gewählt werden und ein völlig ungleiches Wahlrecht besteht. Die Stimme eines Luxemburgers hat zum Beispiel 16 mal so viel Gewicht bei der Europawahl wie die eines Deutschen. Die Heimatgehälter der Abgeordneten sollten deshalb weiterhin den jeweiligen nationalen Standards angepasst bleiben. 

Dagegen würde ein Einheitsgehalt von 9.053 Euro zu absurden Konsequenzen führen: EU-Abgeordnete aus Finnland, Irland oder Spanien würden mehr erhalten als ihre Minister. Abgeordnete aus den Beitrittsländern hätten gar dreimal so viel wie ihre Ministerpräsidenten. Sie würden in einem oder zwei Mandatsjahren einen Altersversorgungsanspruch erwerben, so hoch wie das gesamte Aktiveneinkommen eines durchschnittlichen Wählers. Die Möglichkeit, übergangsweise niedrigere Gehälter festzulegen, ist im Statut nur für Beitrittsländer vorgesehen und steht auch für diese bloß auf dem Papier, weil sie dann ihre Abgeordneten selbst bezahlen müssten, wogegen das angestrebte Einheitsgehalt aus der EU-Kasse käme. 

9.053 Euro würden für deutsche Abgeordnete brutto eine Erhöhung von 2.044 Euro bedeuten und netto zwischen 1.000 und 2.000 Euro – je nach Familienstand. Noch sehr viel krasser wäre die Steigerung beim ohnehin schon großzügigen Ruhegehalt ausgefallen. Nach zwei Legislaturperioden (zehn Jahre) hätten ledige deutsche EU-Abgordnete nach dem Statut 2.908 Euro monatlich an Altersversorgung erhalten, 54 Prozent mehr als bisher, verheiratete hätten 38 Prozent mehr bekommen, nach bisherigem deutschen Recht und nach dem Statut einheitlich ab dem vollendeten 63. Lebensjahr. 

Um diese Ergebnisse, die der Öffentlichkeit natürlich nicht zu vermitteln sind, zu verschleiern, haben deutsche Abgeordnete wie der rechtspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Klaus-Heiner Lehne (CDU), und der SPD-Spitzenkandidat bei der Europawahl, Martin Schulz, eine regelrechte Vernebelungsaktion unternommen. Zahlen wurden manipuliert und die zu erwartende Gemeinschaftssteuer und der neu vorgesehene Eigenbeitrag der Abgeordneten zur Altersversorgung viel zu hoch angesetzt. Auf dieser unrichtigen Basis haben Schulz und Lehne dann behauptet, das Statut bringe für deutsche Abgeordnete gar keine Nettoerhöhung. Sie beriefen sich bei ihren geschönten Rechnungen sogar auf amtliche Stellen. Dabei waren die falschen Daten vorher dem Rechtsausschuss und der Parlamentsverwaltung untergeschoben worden. Auch der Präsident des Europäischen Parlaments, Pat Cox, und einige deutsche Medien fielen darauf herein und haben die falschen Angaben übernommen.

Zugleich haben Schulz und Lehne Kritiker derart beschimpft, dass die Abgeordneten durch einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg gestoppt werden mussten. Sie hatten offenbar gemeint, sie könnten sich unter dem Schutz ihrer parlamentarischen Unverantwortlichkeit (der so genannten Indemnität) die gezielte Desinformation der Öffentlichkeit und die Diskreditierung von Kritikern leisten, ohne dafür gerichtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Das Urteil vom 16. April 2004 stellt demgegenüber wieder "Waffengleichheit" in der öffentlichen Auseinandersetzung her. Pat Cox hatte zuvor noch versucht, über die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries das Gericht zu beeinflussen. Doch das schlug fehl. Es gibt eben noch unabhängige Richter in Hamburg!

Bei dem ganzen Streit um das Statut haben die Abgeordneten den Zusammenhang zu ihren exzessiven Spesenregelungen gezielt ausgeblendet. Diese statten die Abgeordneten für ihr Leben und Arbeiten in Brüssel und Straßburg schon jetzt üppig aus, und zwar alle gleich: Sie erhalten für Übernachtung und Verpflegung 262 Euro Tagegeld, eine monatliche Kostenpauschale von 3.700 Euro, die Möglichkeit, Mitarbeiter für bis zu 12.576 Euro einzustellen, und pauschalierte Erstattung der Reisekosten. Diese Regelungen, die allein das Präsidium des Parlaments beschlossen hat – am Parlamentsplenum, am Rat und an der Kommission vorbei, also außerhalb jeder Kontrolle – laden zum Missbrauch geradezu ein. Sie erlauben Abgeordneten, durch legalisierte Spesenreiterei zigtausende Euro an steuerfreiem Zusatzeinkommen herauszuschlagen. Das ist politisch untragbar und verstößt gegen das Europarecht. Aber auch nach der dringend nötigen Reform der Spesenregelungen bleiben die Abgeordneten für ihre Arbeit in Brüssel und Straßburg gut versorgt, so dass es einer Vereinheitlichung auch der Heimatgehälter nicht bedarf. 

Es waren somit gute Gründe, die die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Österreichs und Schwedens am 26. Januar dieses Jahres bewogen, dem Statut im Ministerrat ihre Zustimmung zu versagen, so dass die erforderliche qualifizierte Mehrheit nicht zustande kam. Wenn das Statut nach der Europawahl wieder auf die Tagesordnung kommt, sollte die Kostenerstattung darin vernünftig geregelt werden. Heimatgehalt und Versorgung sollten dagegen an die nationalen Sätze gekoppelt bleiben. 

Der Verfasser lehrt Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. 

(aus: Stuttgarter Zeitung vom 7.6.2004, S. 8)

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Stand: 14.02.2005