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Gastkommentar
Politik muss nicht
Beruf sein
Hauptamtliche Abgeordnete
sind Parteiarbeiter, die das Parlament bezahlt
In
Nordrhein-Westfalen wird erwogen, das Abgeordnetengehalt von 4807 Euro
monatlich auf 9500 Euro zu verdoppeln. Gleichzeitig sollen die
steuerfreien Pauschalen und die staatsfinanzierte Altersversorgung von
Abgeordneten gestrichen werden. Dafür und für die Krankenversicherung
sollen die Abgeordneten in Zukunft selbst aufkommen. Dem Vorschlag liegt
die an sich gute Idee zugrunde, die Bezahlung von Abgeordneten
übersichtlicher zu gestalten. Voraussetzung dafür aber wäre, daß die
Geschäftsgrundlage zutrifft. Der Plan geht von der Annahme aus, das
Landtagsmandat sei eine Vollzeittätigkeit. Doch das trifft nicht zu.
Als Bodo Hombach
Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen war, hatte er gleichzeitig die
Geschäftsführung der Preussag Handel GmbH und der Preussag International
GmbH inne. Jürgen Creutzmann ist Prokurist der BASF und Vizepräsident
des rheinland-pfälzischen Landtags. Viele Volksvertreter üben beides
nebeneinander aus: Landtagsmandat und privatwirtschaftlichen Beruf. Das
ist durchaus möglich, wie am 16. Januar das BASF-Vorstandsmitglied Eggert
Voscherau im Fernsehen bestätigt hat: Creutzmann arbeite von 260
Arbeitstagen im Jahr 210 für die BASF und nur 50 für den Landtag. Das
Landtagsmandat ist nicht notwendig ein "Fulltimejob", wird aber
in fast allen Ländern als solcher bezahlt. Von einem Teilzeitparlament
gehen dagegen nach wie vor die Stadtstaaten Berlin und Bremen und
Baden-Württemberg aus. Hamburg hält sogar an der Praxis des
Feierabendparlaments fest.
Ursprünglich
waren die Mandate in den Länderparlamenten als Ehrenämter konzipiert.
Noch in den sechziger und siebziger Jahren betrugen die Bezüge von
Landtagsabgeordneten nur die Hälfte oder weniger der Bundestags-
entschädigung. Inzwischen haben die Abgeordneten der meisten Landes-
parlamente ihre Diäten kräftig erhöht. Einige Landesparlamente haben
die Diäten sogar an die im Bundestag gezahlten angenähert. Die Mandate
wurden selbst in dem kleinen, armen Saarland zu vollbezahlten
Fulltimejobs. Das ist paradox: Denn gleichzeitig haben die Aufgaben der
Landes- parlamente stark abgenommen. Ihre Aufgaben sind viel geringer als
die der Länderparlamente in Amerika und in der Schweiz (deren Mitglieder
gleichwohl meist eine sehr viel niedrigere Bezahlung und eine geringere
oder gar keine Versorgung erhalten). Der frühere Präsident des
Thüringer Landtags Gottfried Müller hält die Einordnung der Arbeit
eines Landtagsabgeordneten "als Nebentätigkeit zum Beruf" für
durchaus "realistisch". Das gilt jedenfalls für einfache
Landtagsabgeordnete. Für Inhaber besonderer parlamentarischer Ämter -
wie Präsidenten, Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische
Geschäftsführer - mag die Beurteilung anders ausfallen. Sie haben oft
sehr viel mehr zu tun, so daß sich ihre Tätigkeit tatsächlich
vollzeitig auswachsen kann. Daß es in den Landesparlamenten gut möglich
ist, seinen Beruf neben dem Mandat fortzuführen, zeigen auch die
Regelungen für öffentlich Bedienstete, die in mehreren Ländern neben
ihrem Mandat aktive Beamte oder sonstige öffentliche Bedienstete bleiben
können. In Baden-Württemberg etwa können selbst hauptberufliche
Bürgermeister und sogar Oberbürgermeister ihr Amt neben einem
Landtagsmandat ausüben. So war Gerhard Stratthaus, bevor er
Finanzminister wurde, Landtagsabgeordneter und gleichzeitig
Oberbürgermeister von Schwetzingen. Wenn die Tendenz zum
"Vollzeitparlamentarier" ungebrochen ist, so auch, um die hohe
Bezahlung und Versorgung der Abgeordneten zu legitimieren. Das ist
besonders schädlich, weil es potentiellen Interessenten, die im
Privatberuf erfolgreich sind und deshalb auf diesen nicht verzichten
wollen, den Weg ins Parlament erschwert.
Daß
Landtagsabgeordnete überbezahlt sind, zeigt auch ein Vergleich mit
Stadträten. Die Mitglieder des Stadtrats von Frankfurt, München oder
Köln sind schwerlich weniger stark belastet als die Abgeordneten des saar-
ländischen Landtags. Dennoch erhalten sie nur eine Aufwandsent-
schädigung und keine Altersversorgung.
Dagegen gibt die
Überfinanzierung der Landesparlamentarier den Parteien die Möglichkeit,
ihre Abgeordneten als "vom Landtag bezahlte Parteiarbeiter von Montag
bis Freitag einspannen zu können" (so der ehemalige
Bundestagspräsident von Hassel). Das bringt die Abgeordnetenbezahlung in
die Nähe der indirekten Parteienfinanzierung. Es privilegiert Angeordnete
nicht nur im Wettbewerb mit neuen Parteien, sondern auch im Wettbewerb mit
neuen Kandidaten der alten Parteien. Wenn sich Landtagsabgeordnete ihrer
Parteibasis jahrelang praktisch hauptberuflich widmen und lokale
Parteiämter und Kommunalmandate ausüben können, haben sie bei der
Kandidatenaufstellung einen so gewaltigen Vorteil, daß selbst fähige
Neubewerber kaum eine Chance besitzen.
Kurz, der
geplanten Diätenreform in Nordrhein-Westfalen fehlt die
Geschäftsgrundlage.
Der Verfasser
lehrt Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer.
(aus: "Frankfurter
Allgemeine Sonntagszeitung", vom 6.2.2005, S. 2)
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Stand:
07.02.2005
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