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9.053 Euro Gehalt für Europaabgeordnete?

Der Streit um das europäische Abgeordnetenstatut

von

Hans Herbert von Arnim
 

Duncker & Humblot, Berlin  2004

Inhalt
Vorwort
Zur Einführung

Zusammenfassung

Summary

Inhaltsverzeichnis                                                                                                                                                                                            
Zur Einführung 11
1. Die derzeitige Regelung 12
2. 9.053 Euro: dubiose Maßstäbe 15
3. Sprengen des Gehaltsgefüges 18
a) EU-Parlamentarier mit dreifachem Ministerpräsidentengehalt 18
b)  Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?   19
c) Verkehrter Ansatz    20
4. Das Steuerprivileg     21
a) Gehaltserhöhung für deutsche EU-Abgeordnete 21
b)  Getrickste Rechnungen I (Herbst 2003)  23
c) Getrickste Rechnungen II (Rothley, Lehne, Martin Schulz und Pat  Cox)  25
d) Heimlicher Austausch der Steuerbeträge  26
e) Hochrechnen des Eigenbeitrags zur Altersversorgung  28
5.  Gewaltige Steigerung der Altersversorgung          28
6.  Der Ministerrat zögerte           30
7. Nationale Ergänzungssteuer?           31
8. Der Flugspesen-Skandal     32
9.  Missachtung des Art. 190 Abs. 5 EGV und des Demokratieprinzips         35
10. Kumulation von Gehältern (Das Nichtanrechnungs-Privileg)  38
11. Alsbaldiges Inkrafttreten?     40
12. Inneres Gesetzgebungsverfahren: Dilettantismus pur    40
13. Mangelnde Zustimmung des Rats am 26.1.2004        42
14.   Die Wandlung deutscher EU-Abgeordneter   44
15. Eine politische "Dolchstoßlegende"        47
16.   Das weitere Schicksal des Statuts         49
17.  Schluss           50
18. Zusammenfassung 52
19.  Summary           56
Anhang 
Anlage 1: Schaubild: Durchschnitts- und Politikereinkommen in der EU (Schaubild) 63
Anlage 2: Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abgeordnetenstatut (angenommen am 17.12.2003) 64
Anlage 3: Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments      (angenommen am 3./4.6.2003) 66
Anlage 4: Einkommensvergleich deutscher EU-Abgeordneter (verheiratet, 2 Kinder) bisher und nach EU-Statut nach             Lehne/Parlamentsverwaltung und von Arnim 81
Anlage 5: Altersversorgung von EU-Abgeordneten (ledig) 84
Anlage 6: Altersversorgung von EU-Abgeordneten (verheiratet) 86
Anlage 7: Die Welt vom 26.8.2003, S. 5 88
Anlage 8: Pressemitteilung des EU-Abgeordneten Willy Rothley  vom 9.9.2003 91
Anlage 9: Ausschuss für Recht und Binnenmarkt, Mitteilung an die Mitglieder Nr. 18/2003 96
Anlage 10:  Ausschuss für Recht und Binnenmarkt, Mitteilung an die Mitglieder Nr. 23/2003 98
Anlage 11: Antworten auf den Fragenkatalog zur Entlastung 2002: Europäisches Parlament vom 18.12.2003 (Berechnung des künftigen Nettoeinkommens von EU-Abgeordneten durch den Generalsekretär des Europäischen Parlaments) 100
Anlage 12: Schreiben der Generaldirektion Finanzen des Europäischen Parlaments an den Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne vom 14.1.2004 102
Anlage 13: Presseerklärung des Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne vom 12.1.2004 103
Anlage 14: Presseerklärung der Abgeordneten Hartmut Nassauer und Markus Ferber vom 14.1.2004 105
Anlage 15: Presseerklärung des Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne  vom 15.1.2004 106
Anlage 16: Presseerklärung des Abgeordneten Martin Schulz vom 15.1.2004 107
Anlage 17: Brief der Abgeordneten Ferber, Nassauer, Rühle und  Schulz an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Pat Cox vom 11.11.2003 109
Anlage 18: Abstimmungsverhalten der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Abstimmung am 17.12.2003 110
Anlage 19: Der Spiegel vom 12.1.2004, S. 28 und 29 113
Anlage 20: Bild am Sonntag vom 11.1.2004, S. 4 und 5 115
Anlage 21: The Times vom 12.1.2004 116
Anlage 22: Irish Times vom 12.1.2003 117
Anlage 23: Bild-Zeitung vom 12.1.2004, S. 2 119
Anlage 24: Bild-Zeitung vom 15.1.2004, S. 1 und 2 120
Anlage 25: European Voice vom 22.1.2004 121
Anlage 26: Berliner Zeitung vom 24./25. 1.2004 123
Anlage 27: Focus vom 9.2.2004, S. 26 124
Anlage 28: Bild-Zeitung vom 1.3.2004, S. 1 125

Vorwort

Diese Studie analysiert und bewertet das geplante europäische Abgeordnetenstatut in seiner jüngsten Gestalt, zeichnet die öffentliche Auseinandersetzung nach, die schließlich zur Weigerung des Ministerrats führte, dem Statut zuzustimmen, und gibt einen Ausblick auf die voraussichtliche weitere Entwicklung nach der Europawahl. Die Studie ist aus einem Projekt am Forschungsinstitut der Speyerer Hochschule hervorgegangen und setzt die früher begonnene Arbeit an diesem Thema (von Arnim/Schurig, Das Abgeordneten-Statut des Europäischen Parlaments, Deutsches Verwaltungsblatt 2003, S. 1165 ff.) fort.


Die Bezahlung von Europaabgeordneten hat neben der staats- und europarechtlichen Seite auch steuer- und finanzrechtliche Aspekte. Für die politikökonomische Analyse bietet der Kampf um das Statut ebenfalls reiches Material. Hier ist deshalb der interdisziplinäre Ansatz, den die Speyerer Hochschule sich auf die Fahne geschrieben hat, besonders gefragt.


Wenn Abgeordnete ihren finanziellen Status regeln, also in eigener Sache entscheiden, stellt sich ein besonderes Kontrollproblem. Hier sei Öffentlich- keit "die einzige wirksame Kontrolle", hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Diätenurteil von 1975 formuliert. Auf Europaebene besteht zwar mit dem Ministerrat ein mögliches Gegengewicht. Andererseits scheint die öffentliche Kontrolle des "Raumschiffs Brüssel" nur schwach ausgeprägt. Beide Kontrollinstanzen mussten in Sachen Abgeordnetenstatut denn auch erst "zum Jagen getragen" werden.

Diese Studie hat sich (in einer früheren Fassung) gezielt in den politischen Prozess eingemischt und -- zum Ärger mancher Europaparlamentarier -- das, zumindest vorläufige, Scheitern des Statuts mit bewirkt. Der Verfasser fühlt sich dabei dem Wort des großen Politikwissenschaftlers Ernst Fraenkel aus der Anfangszeit der Bundesrepublik verpflichtet, dass der Staatswissenschaftler, will er seinen Beruf nicht verfehlen, auch bereit sein muss, "anzuecken" und Vorgänge, "über die man nicht spricht", "rücksichtslos zu beleuchten".

Speyer, im März 2004

Hans Herbert von Arnim

Zur Einführung*

Das Europäische Parlament hatte schon am 4. Juni 2003 beschlossen, die Diäten seiner 626 (und bald 732) Mitglieder zu vereinheitlichen - auf Rekordniveau. Doch der Rat zögerte mit seiner Zustimmung. Daraufhin machte das Parlament kurz vor Weihnachten 2003 einen erneuten Versuch. Das Einverständnis des Rats sollte durch Zugeständnisse erkauft werden, die sich bei genauem Hinsehen aber als Mogelpackungen erwiesen - bis hin zu Erpressung. Es war deshalb konsequent, dass die Regierungen von Deutschland, Frankreich, Österreich und Schweden am 26. Januar 2004 mit ihrem Nein die erforderliche qualifizierte Mehrheitsentscheidung im Rat verhinderten. Damit ist das Abgeordnetenstatut, zumindest vorerst, gescheitert. Zum Glück. Denn das Statut drohte zum Symbol für eine abgehobene Europapolitik zu werden, die - ohne Rücksicht auf das europäische Wohl und weit weg von den Bürgern - ihre Eigeninteressen durchsetzt.


Die vorliegende Analyse wurde in ihrer ursprünglichen Fassung Anfang Januar dem Kanzleramt und in englischer Übersetzung auch den Vertretungen der anderen vierzehn Ratsmitglieder zugesandt. Eine Woche später wurde sie deutschen und ausländischen Medien zur Verfügung gestellt. Sie wurde damit zur Grundlage der kritischen Berichterstattung im Inland und im Ausland. Doch das Parlament sieht sich als Opfer einer Medien-Kampagne. Man hat sich eine richtiggehende "Dolchstoßlegende" ausgedacht: Eine deutsche Boulevardzeitung habe, munitioniert mit falschen Zahlen und Argumenten des Verfassers dieser Studie, Druck auf den deutschen Bundeskanzler ausgeübt und ihn dadurch in der Vorwahlzeit zum Nein bewegt, dem sich dann auch drei andere Mitglieder des Rats anschlossen. Das Parlament hat deshalb angekündigt, es werde das Thema nach den Europawahlen vom 13. Juni 2004 wiederaufgreifen. Umso wichtiger erscheint es, die Fakten darzulegen, die Hintergründe aufzuhellen und die wesentlichen Gründe darzustellen, die gegen das Statut sprechen. Dies auch deshalb, weil selbst die deutsche Bundesregierung, die die opponierende Minderheit im Ministerrat anführte, die Gründe für ihr Nein nur sehr lückenhaft darstellte und dadurch Teile der Öffentlichkeit und auch des Parlaments selbst etwas ratlos zurückließ. Die Vagheit der Begründung beruht wohl nicht nur auf diplomatischen und politischen Rücksichten, sondern möglicherweise auch auf dem Kalkül der Regierung, sich nach der Wahl alles offen zu halten. Aus der Sicht der Bürger und der Öffentlichkeit scheint dagegen eine Klärung vor der Wahl geboten.

*Der Verfasser ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und Leiter des Forschungsprojekts "Politikfinanzierung in der Europäischen Union" am Forschungsinstitut dieser Hochschule. - Diese Studie beruht auf der Auffassung, dass es zu den Aufgaben der Wissenschaft auch gehört, drohende Fehlentwicklungen in rebus publicis zu analysieren und durch (auch unaufgeforderte) Beratung der Politik und Information der Öffentlichkeit zu ihrer Überwindung beizutragen. Siehe Hans Herbert von Arnim, Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, München 1984, S. 417 (423f.). - Der Verfasser dankt Herrn Mag. rer. publ. Martin Schurig für wertvolle Hilfe bei Vorbereitung dieser Schrift und bei Übersetzung der Zusammenfassung ins Englische, bei der uns dankenswerter Weise auch Herr Russell Cope unterstützt hat. 

Stand: 07.05.2004