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9.053 Euro Gehalt für
Europaabgeordnete?
Der Streit um das europäische
Abgeordnetenstatut
von
Hans Herbert von Arnim
Duncker & Humblot, Berlin 2004
Inhalt
Vorwort
Zur Einführung
Zusammenfassung
Summary
Inhaltsverzeichnis
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Zur
Einführung |
11 |
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| 1. |
Die
derzeitige Regelung |
12 |
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| 2. |
9.053
Euro: dubiose Maßstäbe |
15 |
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| 3. |
Sprengen des
Gehaltsgefüges |
18 |
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| a) |
EU-Parlamentarier
mit dreifachem Ministerpräsidentengehalt |
18 |
| b) |
Gleicher Lohn
für gleiche Arbeit? |
19 |
| c) |
Verkehrter
Ansatz |
20 |
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| 4. |
Das
Steuerprivileg |
21 |
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| a) |
Gehaltserhöhung
für deutsche EU-Abgeordnete |
21 |
| b) |
Getrickste
Rechnungen I (Herbst 2003) |
23 |
| c) |
Getrickste
Rechnungen II (Rothley, Lehne, Martin Schulz und Pat
Cox) |
25 |
| d) |
Heimlicher
Austausch der Steuerbeträge |
26 |
| e) |
Hochrechnen
des Eigenbeitrags zur Altersversorgung |
28 |
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| 5. |
Gewaltige
Steigerung der Altersversorgung |
28 |
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| 6. |
Der
Ministerrat zögerte |
30 |
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| 7. |
Nationale Ergänzungssteuer? |
31 |
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| 8. |
Der
Flugspesen-Skandal |
32 |
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| 9. |
Missachtung
des Art. 190 Abs. 5 EGV und des Demokratieprinzips |
35 |
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| 10. |
Kumulation
von Gehältern (Das Nichtanrechnungs-Privileg) |
38 |
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| 11. |
Alsbaldiges
Inkrafttreten? |
40 |
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| 12. |
Inneres
Gesetzgebungsverfahren: Dilettantismus pur |
40 |
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| 13. |
Mangelnde
Zustimmung des Rats am 26.1.2004 |
42 |
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| 14. |
Die Wandlung
deutscher EU-Abgeordneter |
44 |
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| 15. |
Eine
politische "Dolchstoßlegende" |
47 |
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| 16. |
Das weitere
Schicksal des Statuts |
49 |
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| 17. |
Schluss |
50 |
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| 18. |
Zusammenfassung |
52 |
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| 19. |
Summary |
56 |
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Anhang |
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Anlage 1:
Schaubild: Durchschnitts- und Politikereinkommen in der EU
(Schaubild) |
63 |
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Anlage 2:
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abgeordnetenstatut
(angenommen am 17.12.2003) |
64 |
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Anlage 3:
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
(angenommen am 3./4.6.2003) |
66 |
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Anlage 4:
Einkommensvergleich deutscher EU-Abgeordneter (verheiratet, 2
Kinder) bisher und nach EU-Statut nach
Lehne/Parlamentsverwaltung und von Arnim |
81 |
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Anlage 5:
Altersversorgung von EU-Abgeordneten (ledig) |
84 |
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Anlage 6:
Altersversorgung von EU-Abgeordneten (verheiratet) |
86 |
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Anlage 7: Die
Welt vom 26.8.2003, S. 5 |
88 |
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Anlage 8:
Pressemitteilung des EU-Abgeordneten Willy Rothley vom 9.9.2003 |
91 |
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Anlage 9:
Ausschuss für Recht und Binnenmarkt, Mitteilung an die Mitglieder
Nr. 18/2003 |
96 |
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Anlage 10:
Ausschuss für Recht und Binnenmarkt, Mitteilung an die Mitglieder
Nr. 23/2003 |
98 |
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Anlage 11:
Antworten auf den Fragenkatalog zur Entlastung 2002:
Europäisches Parlament vom 18.12.2003 (Berechnung des künftigen
Nettoeinkommens von EU-Abgeordneten durch den Generalsekretär des
Europäischen Parlaments) |
100 |
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Anlage 12:
Schreiben der Generaldirektion Finanzen des Europäischen Parlaments
an den Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne vom 14.1.2004 |
102 |
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Anlage 13:
Presseerklärung des Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne vom 12.1.2004 |
103 |
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Anlage 14:
Presseerklärung der Abgeordneten Hartmut Nassauer und Markus Ferber
vom 14.1.2004 |
105 |
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Anlage 15:
Presseerklärung des Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne vom
15.1.2004 |
106 |
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Anlage 16:
Presseerklärung des Abgeordneten Martin Schulz vom 15.1.2004 |
107 |
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Anlage 17:
Brief der Abgeordneten Ferber, Nassauer, Rühle und Schulz an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Pat Cox vom 11.11.2003 |
109 |
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Anlage 18:
Abstimmungsverhalten der deutschen Mitglieder des Europäischen
Parlaments bei der Abstimmung am 17.12.2003 |
110 |
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Anlage 19:
Der Spiegel vom 12.1.2004, S. 28 und 29 |
113 |
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Anlage 20:
Bild am Sonntag vom 11.1.2004, S. 4 und 5 |
115 |
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Anlage 21:
The Times vom 12.1.2004 |
116 |
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Anlage 22:
Irish Times vom 12.1.2003 |
117 |
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Anlage 23:
Bild-Zeitung vom 12.1.2004, S. 2 |
119 |
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Anlage 24:
Bild-Zeitung vom 15.1.2004, S. 1 und 2 |
120 |
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Anlage 25:
European Voice vom 22.1.2004 |
121 |
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Anlage 26:
Berliner Zeitung vom 24./25. 1.2004 |
123 |
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Anlage 27:
Focus vom 9.2.2004, S. 26 |
124 |
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Anlage 28:
Bild-Zeitung vom 1.3.2004, S. 1 |
125 |
Vorwort
Diese Studie analysiert und bewertet das
geplante europäische Abgeordnetenstatut in seiner jüngsten Gestalt,
zeichnet die öffentliche Auseinandersetzung nach, die schließlich zur
Weigerung des Ministerrats führte, dem Statut zuzustimmen, und gibt einen
Ausblick auf die voraussichtliche weitere Entwicklung nach der Europawahl.
Die Studie ist aus einem Projekt am Forschungsinstitut der Speyerer
Hochschule hervorgegangen und setzt die früher begonnene Arbeit an diesem
Thema (von Arnim/Schurig, Das Abgeordneten-Statut des Europäischen
Parlaments, Deutsches Verwaltungsblatt 2003, S. 1165 ff.) fort.
Die Bezahlung von Europaabgeordneten hat neben der staats- und
europarechtlichen Seite auch steuer- und finanzrechtliche Aspekte. Für
die politikökonomische Analyse bietet der Kampf um das Statut ebenfalls
reiches Material. Hier ist deshalb der interdisziplinäre Ansatz, den die
Speyerer Hochschule sich auf die Fahne geschrieben hat, besonders gefragt.
Wenn Abgeordnete ihren finanziellen Status regeln, also in eigener Sache
entscheiden, stellt sich ein besonderes Kontrollproblem. Hier sei Öffentlich-
keit "die einzige wirksame Kontrolle", hat das
Bundesverfassungsgericht in seinem Diätenurteil von 1975 formuliert. Auf
Europaebene besteht zwar mit dem Ministerrat ein mögliches Gegengewicht.
Andererseits scheint die öffentliche Kontrolle des "Raumschiffs Brüssel"
nur schwach ausgeprägt. Beide Kontrollinstanzen mussten in Sachen
Abgeordnetenstatut denn auch erst "zum Jagen getragen" werden.
Diese Studie hat sich (in einer früheren
Fassung) gezielt in den politischen Prozess eingemischt und -- zum Ärger
mancher Europaparlamentarier -- das, zumindest vorläufige, Scheitern des
Statuts mit bewirkt. Der Verfasser fühlt sich dabei dem Wort des großen
Politikwissenschaftlers Ernst Fraenkel aus der Anfangszeit der
Bundesrepublik verpflichtet, dass der Staatswissenschaftler, will er
seinen Beruf nicht verfehlen, auch bereit sein muss, "anzuecken"
und Vorgänge, "über die man nicht spricht", "rücksichtslos
zu beleuchten".
Speyer, im März 2004
Hans Herbert von Arnim
Zur
Einführung*
Das Europäische Parlament hatte schon am
4. Juni 2003 beschlossen, die Diäten seiner 626 (und bald 732) Mitglieder
zu vereinheitlichen - auf Rekordniveau. Doch der Rat zögerte mit seiner
Zustimmung. Daraufhin machte das Parlament kurz vor Weihnachten 2003 einen
erneuten Versuch. Das Einverständnis des Rats sollte durch Zugeständnisse
erkauft werden, die sich bei genauem Hinsehen aber als Mogelpackungen
erwiesen - bis hin zu Erpressung. Es war deshalb konsequent, dass die
Regierungen von Deutschland, Frankreich, Österreich und Schweden am 26.
Januar 2004 mit ihrem Nein die erforderliche qualifizierte
Mehrheitsentscheidung im Rat verhinderten. Damit ist das Abgeordnetenstatut,
zumindest vorerst, gescheitert. Zum Glück. Denn das Statut drohte zum
Symbol für eine abgehobene Europapolitik zu werden, die - ohne Rücksicht auf das europäische Wohl und weit weg von den Bürgern
- ihre Eigeninteressen durchsetzt.
Die vorliegende Analyse wurde in ihrer ursprünglichen Fassung Anfang
Januar dem Kanzleramt und in englischer Übersetzung auch den Vertretungen
der anderen vierzehn Ratsmitglieder zugesandt. Eine Woche später wurde
sie deutschen und ausländischen Medien zur Verfügung gestellt. Sie wurde
damit zur Grundlage der kritischen Berichterstattung im Inland und im
Ausland. Doch das Parlament sieht sich als Opfer einer Medien-Kampagne.
Man hat sich eine richtiggehende "Dolchstoßlegende" ausgedacht:
Eine deutsche Boulevardzeitung habe, munitioniert mit falschen Zahlen und
Argumenten des Verfassers dieser Studie, Druck auf den deutschen
Bundeskanzler ausgeübt und ihn dadurch in der Vorwahlzeit zum Nein
bewegt, dem sich dann auch drei andere Mitglieder des Rats anschlossen.
Das Parlament hat deshalb angekündigt, es werde das Thema nach den
Europawahlen vom 13. Juni 2004 wiederaufgreifen. Umso wichtiger erscheint
es, die Fakten darzulegen, die Hintergründe aufzuhellen und die
wesentlichen Gründe darzustellen, die gegen das Statut sprechen. Dies
auch deshalb, weil selbst die deutsche Bundesregierung, die die
opponierende Minderheit im Ministerrat anführte, die Gründe für ihr
Nein nur sehr lückenhaft darstellte und dadurch Teile der Öffentlichkeit
und auch des Parlaments selbst etwas ratlos zurückließ. Die Vagheit der
Begründung beruht wohl nicht nur auf diplomatischen und politischen Rücksichten,
sondern möglicherweise auch auf dem Kalkül der Regierung, sich nach der
Wahl alles offen zu halten. Aus der Sicht der Bürger und der Öffentlichkeit
scheint dagegen eine Klärung vor der Wahl geboten.
*Der Verfasser ist Inhaber des Lehrstuhls für
Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer und Leiter des Forschungsprojekts
"Politikfinanzierung in der Europäischen Union" am
Forschungsinstitut dieser Hochschule. - Diese Studie beruht auf der
Auffassung, dass es zu den Aufgaben der Wissenschaft auch gehört,
drohende Fehlentwicklungen in rebus publicis zu analysieren und durch
(auch unaufgeforderte) Beratung der Politik und Information der Öffentlichkeit
zu ihrer Überwindung beizutragen. Siehe Hans Herbert von Arnim,
Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, München 1984, S. 417 (423f.).
- Der Verfasser dankt Herrn Mag. rer. publ. Martin Schurig für wertvolle
Hilfe bei Vorbereitung dieser Schrift und bei Übersetzung der
Zusammenfassung ins Englische, bei der uns dankenswerter Weise auch Herr
Russell Cope unterstützt hat.
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