|

















|
DER NEUWAHL-TRICK
Verfassungswidrig
aber notwendig
Von Wolfgang Büchner
Kanzler Schröder stellt die Vertrauensfrage - mit dem Ziel, zu
verlieren. Der Bundestag wird aufgelöst und neu gewählt. Staatsrechtler
von Arnim hält diesen Trick für aberwitzig. Im Gespräch mit SPIEGEL
ONLINE erklärt er, warum es trotzdem kaum Alternativen gibt - und warum
er den Kanzler-Vorstoß für honorig hält.
 |
|
DPA
Staatsrechtler Hans Herbert von
Arnim: "Ein riesiger Systemmangel"
|
Hamburg - Spätestens am 1. Juli wird Kanzler
Gerhard Schröder vor den Bundestag treten und die Vertrauensfrage
stellen. Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundespräsident
innerhalb von drei Wochen das Parlament auflösen, wenn der Regierungschef
dabei keine Mehrheit bekommt. Genau das ist Schröders Ziel: bei der
Vertrauensfrage sang- und klanglos zu verlieren, damit im Herbst ein neuer
Bundestag gewählt werden kann.
Ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Verfahren - denn das Grundgesetz
erlaubt nicht die Selbstauflösung des Parlaments. Es gibt nach dem
Grundgesetz während einer Legislaturperiode nur zwei Wege aus einer
schweren Regierungskrise herauszukommen:
- Das konstruktive Misstrauensvotum: Der
Sturz des alten bei gleichzeitiger Wahl eines neuen Bundeskanzlers.
- Die Vertrauensfrage: Der Kanzler hat
keine Mehrheit mehr, das Parlament kann sich aber auch nicht auf einen
neuen Kanzler einigen. Dann kann der Bundespräsident den Bundestag
auflösen.
Nun will Schröder die Vertrauensfrage
stellen, obwohl es formal gar keine Regierungskrise gibt. Denn im
aktuellen Bundestag hat die rot-grüne Koalition eine klare Mehrheit von
304 der 601 Abgeordneten. Die Wahlschlappe der SPD in Nordrhein-Westfalen
hat daran nichts geändert. Um bei der Vertrauensfrage zu unterliegen, bedürfte
es also einer genauen Absprache in den Regierungsfraktionen - mindestens
vier Abgeordnete müssten sich der Stimme enthalten, um Schröder die gewünschte
Niederlage zu bereiten.
Schon die Kanzler Brandt und Kohl nutzten den verfassungsrechtlichen
Schleichweg des Artikels 68, um über die Vertrauensfrage Neuwahlen
herbeizuführen. 1983 äußerte das Bundesverfassungsgericht in einem
Urteil deshalb schwerste Bedenken.
Der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hält den
Vertrauensfrage-Trick angesichts des damaligen Urteils für sehr
bedenklich. Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE sagte er: "Wenn man die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 zu Grunde legt, ist
das meines Erachtens nicht verfassungsgemäß". Er fügte jedoch
sofort hinzu: "Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das
Bundesverfassungsgericht die politische Verantwortung auf sich nimmt und
diesen Ausweg versperrt, der sich jetzt aus der
Regierungs-Bundesrats-Blockade bietet". Denn damit würde das
Bundesverfassungsgericht mitverantwortlich dafür, dass die politische
Handlungsunfähigkeit um ein Jahr verlängert würde. "Ich glaube,
dass das Gericht, das ja die politischen Auswirkungen seines Handelns
immer sehr sorgfältig wägt, da einen Ausweg finden wird - also nicht die
Rechtsprechung von 1983 zu Grunde legen wird", sagte von Arnim.
In ihrem Urteil vor 22 Jahren hatten die Verfassungsrichter das Parlament
noch einmal gewähren lassen, weil die FDP nach dem Ausscheiden aus der
sozialliberalen Koalition und dem Wechsel an die Seite der Union ein
problematischer Regierungspartner war. Aufgrund einiger mit dem Wechsel
unzufriedener Abgeordneter in der FDP sei die Mehrheit nicht stabil
gewesen, hatte die neue Regierung Kohl argumentiert - daher habe es
Neuwahlen geben müssen.
Zugleich hatten die obersten Richter aber auch sehr deutlich erklärt,
dass sie es nicht akzeptieren würden, wenn sich das Parlament regelmäßig
durch eine manipulierte Vertrauensfrage selbst auflösen würde.
Um einem künftigen Missbrauch der Vertrauensfrage vorzubeugen,
untersagten die Richter damals eine vorzeitige Parlamentsauflösung, wenn
- ein Kanzler, "dessen ausreichende
Mehrheit im Bundestag außer Zweifel steht", versuchen würde,
"sich zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt die Vertrauensfrage
negativ beantworten zu lassen mit dem Ziel, die Auflösung des
Bundestages zu betreiben",
- sich ein Bundeskanzler zur Begründung
der Vertrauensfrage lediglich auf "besondere Schwierigkeiten der
in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben" berufen würde,
- die Mehrheitsparteien argumentieren,
"ein über ein konstruktives Misstrauensvotum neu gewählter
Bundeskanzler bedürfe neben seiner verfassungsmäßigen Legalität
noch einer durch Neuwahlen vermittelten Legitimität".
Vor allem die beiden ersten Punkte könnten
Schröder und Müntefering noch Kopfzerbrechen bereiten.
Riesiger Systemmangel
 |
|
"Das System" - In seinem
2001 veröffentlichten Buch beschäftigt sich der
Verfassungsexperte mit der gegenseitigen Dauerblockade von
Bundesrat und Bundestag
|
Letztlich ist das fragwürdige Spiel aus Sicht
des Staatsrechtlers von Arnim deshalb notwendig, weil das deutsche
Regierungssystem einen schweren Konstruktionsfehler enthält. "Genau
genommen trägt die Verantwortung für dieses ganze Dilemma das System. Es
ist ein riesiger Mangel, dass in den meisten Jahren die Opposition im
Bundesrat die Mehrheit hat und bei allen wichtigen Gesetzen ihr Veto
einlegen kann." Dieser Webfehler des deutschen Regierungssystems habe
ja durch die Föderalismuskommission beseitigt werden sollen - doch diese
sei genau an dem Problem gescheitert, das sie beseitigen sollte, so von
Arnim. "Das ist eigentlich pervers, das wegen dieser Systemmängel
und der daraus resultierenden politischen Handlungsunfähigkeit jetzt
derart aberwitzige Umwege beschritten werden müssen, um vielleicht wieder
handlungsfähig zu werden."
Was wollten die Väter der Verfassung?
Das Bundesverfassungsgericht könnte die Auflösung des Bundestages jedoch
auch deshalb abnicken, weil der Missbrauch des Artikels 68 im konkreten
Fall kein Verstoß gegen die eigentliche Intention der Verfassungsväter wäre:
"Der Grund warum die Verfassungsväter die Selbstauflösung des
Parlaments unterbinden wollten, war ja auch, dass es für die Regierung
nicht möglich sein soll, den Wahltermin so hinzuschustern, dass sie sich
gute Chancen ausrechnen kann", so von Arnim. Doch das sei ja hier
nicht der Fall. "Es ist ja eher so, dass man im Herbst eher schlechte
Chancen haben wird". Mit seiner Begründung, der Bundestag müsse neu
gewählt werden, um die Blockade zwischen den politischen Lagern zu
beenden, liefere Schröder der Opposition die "Macht auf dem
Silbertablett", sagte von Arnim. Denn um die Blockade zu beseitigen
gebe es nur einen Ausweg: Union und FDP ans Ruder zu bringen.
Von Arnim fügte hinzu: "Das hat etwas staatspolitisch honoriges.
Schröder eröffnet damit dem Wähler die Möglichkeit eines Machtwechsels
und der Beendigung der Blockade durch den Bundesrat."
Auswege aus dem Schlamassel
Ein theoretischer Ausweg aus dem Verfassungs-Dilemma sähe so aus: Schröder
präzisiert und verschärft noch einmal sein Reformprogramm - womit
mehrere Abgeordnete seiner eigenen Fraktion nicht einverstanden wären.
Anschließend stellt er die Agenda "2010 Plus" im Bundestag zur
Abstimmung und verknüpft diese Abstimmung mit einer Vertrauensfrage. Dann
würde Schröder voraussichtlich tatsächlich vom Parlament das Misstrauen
ausgesprochen. Allerdings wäre eine solche - auch inhaltliche -
Niederlage nicht gerade eine gute Ausgangsposition für den
Bundestagswahlkampf.
Bleibt als letzte Möglichkeit eine Mischung zwischen der offensichtlich
manipulierten Vertrauensabstimmung (à la Kohl) bei der sich alle
Abgeordneten der Regierungsfraktionen der Stimme enthalten - und der
gezielten Spaltung der eigenen Partei durch eine Verschärfung der
Reformpolitik. Fraktionschef Müntefering könnte dafür mit einigen
wenigen Abgeordneten der SPD-Fraktion absprechen, dass diese dem Kanzler
nicht das Vertrauen aussprechen. Der Kanzler würde bei der
Vertrauensfrage knapp die Mehrheit verfehlen und hinterher ließe sich vor
Gericht prima argumentieren: Einige wenige Abweichler haben die
Regierungspolitik nicht mehr mitgetragen. Staatsrechtler von Arnim hält
diese Variante für denkbar: "Das könnte ein Weg sein. Für die Kläger
würde es dann sehr schwierig, vor Gericht klipp und klar eine
Manipulation zu beweisen". Die Vertrauensfrage wäre dann einmal mehr
auf dubiose Art und Weise aber wohl verfassungskonform angewendet worden.
(in: Spiegel online,
Meldung vom 23.05.2005, http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,357202,00.html)
 |
Stand:
24.05.2005
|
|
Link
zum Originalbeitrag |