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Parteien-Kritiker Hans Herbert
von Arnim zu Nebeneinkünften von Abgeordneten: Bestechung
von Abgeordneten verbieten Lübecker
Nachrichten: Was ist verwerflich an Nebentätigkeiten der
Abgeordneten? Hans
Herbert von Arnim: Lobbytätigkeit ist in der pluralistischen Demo-
kratie nicht von vornherein illegitim. Problematisch wird es, wenn Geld
ins Spiel kommt. Wenn dafür gezahlt wird, dass Politiker ihren Einfluss
nutzen, um die Interessen von Unternehmen oder Verbänden zu fördern.
Ministern und Beamten ist die Annahme von Geld streng untersagt. Bei
Abgeordneten ist diese Form der Korruption erlaubt. Hier besteht eine
Gesetzeslücke. L.N.:
Politiker warnen, ein Verbot von Nebentätigkeiten wäre eine Art
Berufsverbot. Arnim:
Ich fordere kein Berufsverbot. Einen Beruf sollen Abgeordnete ganz oder
teilweise fortführen dürfen, wenn sie das neben ihrer Arbeit im Parla-
ment schaffen. Eine berufliche Existenz sichert ihre Unabhängigkeit
gegenüber Partei und Fraktion. L.N.:
Wo ist die Grenze? Arnim:
Wenn Abgeordnete Geld dafür bekommen, dass sie den Zahlern einen
politischen Vorteil verschaffen. Es geht dabei nicht darum, konkret
nachzuweisen, dass es für das geld auch eine konkrete politische Gegen-
leistung gab. Schon der böse Schein muss vermieden werden. L.N.:
Wie beurteilen Sie Berater wie Hunzinger oder das Untenehmen WMP, das
Florian Gerster berät? Arnim:
Solche Berater wirken bei der legalisierten Korruption oft mit wie
Katalysatoren. Sie kennen die Politiker und mögliche Partner in der
Wirtschaft sehr gut und wissen, welche Abgeordneten empfänglich sein
könnten für Zuwendungen. Oder der Beratervertrag ist in Wirklichkeit ein
Lobbyvertrag, weil der "Berater" oder sein Sozius selbst
Abgeordneter ist. Sie verschärfen damit das Korruptionsproblem. L.N.:
Was schlagen Sie vor? Arnim:
Die Bestechung von Abgeordneten sollte generell bestraft werden.
Bisher ist dies nur beim Stimmenkauf bei Abstimmungen im Parlament der
Fall. Die wirklichen Entscheidungen aber fallen in den Ausschüssen. L.N.:
Und wenn aus einem generellen Verbot nichts wird? Arnim:
Dann sollten Abgeordnete verpflichtet werden, alle Nebeneinkünfte auf
Euro und Cent im Bundestagshandbuch und im Internet zu veröffent- lichen,
nicht nur die Nebentätigkeiten selbst. SPD und Grüne haben 1995 ein
Gesetz zur Transparenz der Abgeordneteneinnahmen eingebracht, sind aber an
der Mehrheit von Union und FDP gescheitert. Jetzt hat Rot-Grün die
Mehrheit. Interview:
Rüdiger Wenzel (aus:
Lübecker Nachrichten vom 2.12.2003)
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Stand:
03.12.2003
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