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Saaldiener und Volksvertreter

Zum Beitrag "Fragen an den SPD-Europaabgeordneten Martin Schulz/ ,Unsere Leuchtturm-Themen müssen abgehandelt werden' (F.A.Z. vom 27. April): Es überrascht, dass Martin Schulz jetzt eine Vereinheitlichung der Heimatgehälter von Europaabgeordneten gleich nach der Wahl vom 13. Juni durchsetzen will. [Im ARD/ZDF-Fernseh-Morgenmagazin vom 26.1.2004] sprach er sich noch gegen eine Vereinheitlichung aus, "solange wir kein einheitliches europäisches Wahlrecht haben, das dazu führt, dass alle Mandate gleich sind". Ein gleiches Wahlrecht aber ist nicht in Sicht. 

Wenn Schulz das Gehalt eines Saaldieners im Europaparlament mit dem Gehalt ungarischer Abgeordneter vergleicht, vergleicht er Äpfel mit Birnen. Denn der Saaldiener lebt in Brüssel, die Abgeordneten erhalten ihr Gehalt aber für ihren Unterhalt und den ihrer Familie in ihrem Heimatland. [In Ungarn und anderen Beitrittsländern beträgt das Einkommens- und Preisniveau nur ein Bruchteil des Westens.] 

Schulz verschweigt, dass alle Europaabgeordneten – zusätzlich zu ihrem Gehalt – für ihr Leben und Arbeiten in Brüssel und Straßburg schon jetzt mehr als ausreichend versorgt sind: Sie erhalten einheitlich für Über- nachtung und Verpflegung 262 Euro Tagegeld, eingerichtete und ausge- stattete Parlamentsbüros, örtliche Transportmittel, eine monatliche Kostenpauschale von 3.700 Euro, die Möglichkeit, Mitarbeiter für bis zu 12.576 Euro monatlich einzustellen und die Erstattung der Reisekosten. 

Daneben macht die Vereinheitlichung auch der Heimatgehälter von EU-Abgeordneten keinen Sinn. Sie sollten deshalb weiterhin nach den jeweiligen nationalen Standards bemessen bleiben, solange in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ungleiches Wahlrecht und völlig unterschiedliche Preis- und Einkommensverhältnisse herrschen. Die Abgeordneten sollten sich auch einkommensmäßig nicht allzu weit von ihren jeweiligen Wählern entfernen. 

[Bei einem Einheitsgehalt von monatlich 9.053 Euro, wie in dem vom Parlament bereits beschlossenen Statut vorgesehen, würden EU-Abgeord- nete aus Finnland, Irland oder Spanien mehr erhalten als ihre Minister. Abgeordnete aus den Beitrittsländern hätten 25mal so hohe Gehälter wie ihre Wähler und dreimal so viel wie ihre Ministerpräsidenten. Sie würden in einem oder zwei Mandatsjahren einen Altersversorgungsanspruch erwerben, so hoch wie das gesamte Einkommen eines ihrer Wähler. 

Und dass ein deutlich niedrigeres Einheitsgehalt als bisher im Statut vorgesehen vom Parlament beschlossen würde, das "sich bei der Höhe der Diäten wie den Pensions- und Versicherungsregeln an unserem deutschen Modell orientiert", wie Schulz ankündigt, ist ohnehin illusorisch, weil Europaabgeordnete aus anderen Mitgliedstaaten dem kaum zustimmen würden. Schulz' Äußerungen sind reines Wahlkampfmanöver, um vor dem 13. Juni möglichst gut dazustehen, die danach genauso vergessen sein werden wie seine früheren Äußerungen. Die ständigen opportunistischen Kehrtwendungen von Schulz haben sogar seinen eigenen SPD-Genossen Willi Rothley, den Berichterstatter zum Abgeordnetenstatut im Parlament, dazu gebracht, die SPD-Gruppe zu verlassen.] 

Schulz ist auch bei seiner Behauptung, er wolle durch Erlass des Statuts das Problem der Pauschalen "lösen", unglaubwürdig. Bisher war allenfalls eine Änderung der Flugkosten vorgesehen, nicht auch die durchgreifende Beseitigung der Exzesse beim Tagegeld, bei der Kostenpauschale und der Mitarbeiterbezahlung. Sie alle sollen vielmehr weiterlaufen, außerhalb des Statuts und unberührt von seinem Erlass. 

(Leserbrief zu Martin Schulz von Hans Herbert von Arnim, in: FAZ vom 1.6.2004. Die in eckige Klammern gesetzten Passagen wurden nicht veröffentlicht.)

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Stand: 16.02.2005