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A.
Die
europäische PseudoDemokratie I. Dieses
Buch ist dazu bestimmt, eine öffentliche
Diskussion über den Sinn und den Unsinn der Europäischen Union (EU) zu
entfachen. Nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Die EU ist - bei Lichte
besehen - ein höchst dürftig legitimierter Apparat, der sich immer mehr
verselbständigt und, wie aus einer unangreifbaren Festung heraus, in die
einzelnen Staaten hineinregiert. Der Apparat wird zunehmend zum Selbstzweck. Wie
durch hochgezogene Zugbrücken vor wirksamer Kontrolle geschützt, entsteht allmählich
ein Netzwerk aus Politikern, Beamten, Verbandsfunktionären, Journalisten und
Wirtschaftsbossen. Die ohnehin seit langem bestehenden gravierenden Probleme der
EU werden durch eine Reihe von Entwicklungen aktualisiert und verschärft, für
die die folgenden Themen exemplarisch stehen: -
Die Ablehnung der europäischen Verfassung durch die Bürger Frankreichs
und der Niederlande und die Aussetzung der Referenden in Großbritannien und
anderen Ländern waren Paukenschläge, die überdeutlich gemacht haben, wie sehr
die politische Klasse es bisher versäumt hat, ein tragfestes geistiges
Fundament Europas in den Köpfen der Menschen zu schaffen. -
Die »Osterweiterung« der Europäischen Union um zehn neue Mitglieder,
denen in absehbarer Zeit Rumänien und Bulgarien und schließlich auch die Türkei
folgen sollen. -
Die Terroranschläge von New York und Washington hatten erhebliche
Auswirkungen auf das Thema innere Sicherheit und damit auch auf die Beurteilung
der EU und ihrer Erweiterung. Die Anschläge von Madrid und London haben das
Thema weiter unterstrichen. -
Die Überversorgung sämtlicher europäischer Amtsträger und Funktionäre.
-
Die grotesken Missbräuche bei der Spesenabrechnung der Mitglieder des
Europäischen Parlaments, die anstehende Angleichung ihrer Gehälter auf hohem
Niveau und die kürzlich eingeführte Subventionierung »europäischer
politischer Parteien« aus
dem EU-Haushalt. -
Die Aufblähung des Parlaments, der Kommission und anderer Organe der EU
zu ungebührlicher Übergröße, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. -
Die überproportionale Vertretung der Bürger kleiner Staaten in den
EU-Organen, die diesen ein Gewicht gibt, das in keinem Verhältnis zu ihrer
geringen Bevölkerungszahl steht. -
Die Milliarden verschlingende europäische Agrar- und Subventionspolitik.
-
Die Undurchschaubarkeit der europäischen Willensbildung und die
mangelnde Zurechenbarkeit europäischer Politik, die geradezu die
Unverantwortlichkeit organisiert. Repräsentative
Demokratie definieren wir (mit Abraham Lincolns klassischer Definition) als
Regierung des Volkes durch das Volk und für das
Volk. »Für« das Volk heißt: Politik in seinem Interesse, also orientiert am
gemeinen Wohl; »durch« das Volk bedeutet: echte Partizipation, also Einfluss
der Bürger auf die Politik; Regierung »des« Volkes setzt voraus, dass
überhaupt ein Volk oder eine ähnliche durch ein solidarisches Wir-Gefühl
zusammengehaltene Gemeinschaft vorhanden ist. Diesen Grundsätzen ist alle öffentliche
Gewalt in den einzelnen europäischen Staaten verpflichtet. Und auch Europa1 als
Ganzes wird nicht müde, die Prinzipien Demokratie und Gemeinwohl für sich
selbst zu beanspruchen. Tatsächlich haben die Verhältnisse dort - an diesen Maßstäben
gemessen - einen absoluten Tiefststand erreicht. Von einem europäischen Volk
kann ohnehin nicht die Rede sein. Gewiss, die Lage mag auch auf nationaler Ebene
oft nicht gerade begeistern. Auf europäischer Ebene aber ist sie noch sehr viel
negativer zu beurteilen. Doch eine unvoreingenommene Evaluation ist lange
unterblieben. Europapolitik droht zum Selbstzweck zu werden. In
Europa geben drei große Gruppen von Funktionären den Ton an; sie teilen die
politische Macht und die Herrschaft unter sich auf: -
die Bürokraten und -
die Manager von Großunternehmen und die Lobbyisten von Interessenverbänden. Die
Macht der politischen Elite: Europa ist von Regierungen für Regierungen
geschaffen. Die nationalen Regierungen waren es, die die europäischen Verträge
ausgehandelt und über Erweiterungen entschieden haben. Ihre Ratifizierung durch
die Parlamente der Mitgliedstaaten war häufig reine Formsache. (Anders war es,
wo das Volk unmittelbar zu entscheiden hatte, wie beispielsweise in Dänemark,
Frankreich, Irland und den Niederlanden.) Die Regierungslastigkeit setzt sich in
der täglichen Politik fort: Der Rat als zentrales Organ der politischen
Willensbildung besteht aus den Regierungen der Mitgliedstaaten. Er ist - aller
Gewaltenteilung zum Trotz - ein staatstheoretisches Monstrum: wichtigster
Gesetzgeber und Regierung in einem. Das Parlament kann zwar bei verschiedenen
Themen mitentscheiden, ist aber gerade in besonders wichtigen Bereichen wie der
Agrarordnung davon ausgeschlossen. Die
Kommission besitzt das Initiativmonopol für die wichtigsten Bereiche der
Europapolitik. Fünfundzwanzig »Kommissare« (darunter ein deutscher) bereiten
die »Verordnungen«, »Richtlinien« und »Rahmenbeschlüsse« vor, die dann
vom Rat verabschiedet werden. Das Volk wird dabei nicht gefragt, es hat keinen
Einfluss auf die Zusammensetzung der Kommission, es hat keine Kontrollmöglichkeit.
Diesem Verfahren verdanken inzwischen fast 80 Prozent aller in Deutschland
geltenden Regelungen im Bereich der Wirtschaft und 50 Prozent der übrigen
Gesetze ihre Existenz. Dabei handelt es sich um wichtige Regelungen, welche die
Verbraucher, das Arbeitsleben, die Wirtschaft, inzwischen auch die Bildung und
Kultur, ja die Menschen auf fast allen Gebieten unmittelbar betreffen, ohne dass
sie die Chance haben, ein Wörtchen mitzureden. Die
Europäische Zentralbank trifft die wichtigen geldpolitischen Entscheidungen.
Die Kommission und die Zentralbank sind - wie der Europäische Gerichtshof -
unabhängig und weisungsfrei gegenüber allen Organen der Gemeinschaft, erst
recht gegenüber dem Bürger selbst. In der starken Position der Kommissare, der
Europäischen Zentralbank und der ihnen unterstellten europäischen Verwaltungen
zeigt sich das enorme Gewicht der Europabürokratie. Dies wird noch dadurch
verstärkt, dass auch der »integrationsfreudige« Gerichtshof dazu neigt, ihre
Position zu stützen. Der
Einfluss von Verbänden und Großwirtschaft ist in Europa noch sehr viel größer
als in den einzelnen Mitgliedstaaten. Er findet seinen Ausdruck in der
gewaltigen Massierung von Lobbyeinrichtungen besonders in Brüssel, in den
umfangreichen Regulierungen zugunsten der Wirtschaft und nicht zuletzt darin,
dass der Europahaushalt im wesentlichen ein Subventionshaushalt ist. Der
Agrarhaushalt verschlingt rund 40 Prozent der europäischen Gesamtausgaben.
Dabei handelt es sich um den größten Wahnsinn seit dem Turmbau zu Babel (wie
der britische Economist die europäische Agrarordnung einmal genannt
hat). Auch aus dem sogenannten Strukturfonds, dem sogenannten Kohäsionsfonds
und aus anderen europäischen Töpfen werden hohe Subventionen gezahlt, deren
Berechtigung Zweifel weckt und die ihre Existenz fast ausschließlich ihren
einflussreichen politischen Wortführern (Lobbyverbände und nationale
Regierungen) verdanken. Allgemeininteressen werden dabei häufig von
Partikularinteressen untergepflügt. Mit Gemeinwohl hat das dann nicht mehr viel
zu tun. Wem die Europäisierung vornehmlich zugute kommt, ersieht man aus den
treibenden Kräften: Die andauernde Vertiefung und Erweiterung Europas wird
nicht nur von Teilen der Politik und den europäischen Behörden vorangetrieben,
sondern vor allem von Wirtschaft und Großbanken; sie nehmen die Globalisierung
auch zum Anlass für Megafusionen, die hauptsächlich der Macht(- und
Einkommens-)steigerung ihrer Manager dienen, wie man zum Beispiel an den
Fusionen Daimler/Chrysler und Deutsche Bank/Bankers Trust sieht. Je größer das
Unternehmen, desto gewichtiger auch seine Verhandlungsmacht gegenüber den
Regierungen; desto leichter kann es sich durch Verlagerungen des Firmensitzes
oder von Unternehmensteilen auch der Politik nationaler Regierungen entziehen.
Als im Jahre 1992 60 renommierte Ökonomen in einem »Manifest« davor warnten,
das Pferd am Schwanz aufzuzäumen und die Währungsunion ohne gemeinsame
Wirtschafts- und Finanzpolitik einzuführen, organisierten die Großbanken ein
Gegenmanifest von Wissenschaftlern und Bankfachleuten, das die Wirkung der
Kritiker zumindest optisch neutralisieren sollte. Die
Funktionäre des Machtdreiecks aus Politik, Bürokratie und Wirtschaft sind eine
Interessensymbiose auf Gegenseitigkeit eingegangen und verketten sich immer mehr
zu einem eingebunkerten Machtkartell. Kehrseite ihrer demokratiefeindlichen
Dominanz ist die völlige Machtlosigkeit der Bürger. Diese Entmachtung zeigt
sich bereits auf der Ebene von Verfassungsgebung und Verfassungsänderungen: -
Die Bürger - zumindest in Deutschland - sind vor den großen
Weichenstellungen, die die Verfassungsstruktur von Grund auf gewandelt haben, überhaupt
nicht gefragt worden, weder bei Einführung der Europäischen Gemeinschaften
noch bei der Europäischen Union und der Währungsunion, noch bei den sonstigen
Verfassungsänderungen von Amsterdam und Nizza. Auch die anstehende
Osterweiterung Europas wurde über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden.
Dasselbe Verfahren verfolgte man bei der Einsetzung eines Konvents durch die
Regierungskonferenz von Laeken. Aus Arroganz ignoriert man die Bürger, statt
sie unvoreingenommen aufzuklären und auf ihrer Zustimmung eine stabilere (und
weniger unbedachte) Gemeinschaft zu bauen - bis man schließlich 2005 die
Quittung erhielt: durch das Nein Frankreichs und der Niederlande zum europäischen
Verfassungsvertrag. Die
Entmachtung setzt sich innerhalb der Verfassung fort: -
in der mangelnden politischen Verantwortlichkeit des Rates, der sich in
seiner Brüsseler Funktion keinen Wahlen stellen muss, -
in der völligen Unabhängigkeit der Kommission, der Europäischen
Zentralbank und des Europäischen Gerichtshofs vom Bürgerwillen - sowohl
hinsichtlich des Inhalts ihrer Entscheidungen als auch hinsichtlich der
Bestellung ihrer Mitglieder, die in einem nicht gerade qualitätsförderlichen
Kungelverfahren ins Amt kommen, das häufig als Endlager für gescheiterte
Politgrößen dient (Beispiele: Martin Bangemann, Edith Cresson, Manuel Marín), -
in der demokratiewidrigen Organisation des Europäischen Parlaments, das
mit wirklichen Parlamenten nur den Namen gemeinsam hat, fern der Heimat agiert
und in der politischen Berichterstattung meist nur am Rande vorkommt (im öffentlichen
Bewusstsein von der nationalen Politik überlagert), -
im Fehlen europäischer Zeitungen und Rundfunkanstalten, wirklicher europäischer
politischer Parteien, kurz: im Fehlen einer europäischen Öffentlichkeit, -
in der starren Listenwahl zumindest der deutschen Europaabgeordneten, die
dem Wähler jeden Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Europäischen
Parlaments nimmt, den Parteien jedoch erlaubt, abgehalfterte Politiker, die man
zu Hause nicht mehr gebrauchen kann, in Europa zu »entsorgen« (Beispiele:
Werner Langen, Jo Leinen, Hartmut Nassauer, Cem Özdemir, Angelika Beer, Alfred
Gomolka, Sahra Wagenknecht), -
in dem Konstrukt von »europäischen politischen Parteien«, die in
Wahrheit gar keine Parteien sind, sondern abgehobene Kunstprodukte: Sie zählen
weder Bürger zu ihren Mitgliedern noch stellen sie Kandidaten für Parlamente
auf, die sie bei Wahlen der Öffentlichkeit
präsentieren. Sie werden aus einem einzigen Grund zu »Parteien« erklärt:
damit sie mit Steuergeldern gefördert werden, -
im krassen Öffentlichkeitsdefizit: Die - nicht öffentlichen -
Verhandlungen des Rats finden sozusagen im luftleeren Raum statt. Zudem sind die
meisten Entscheidungen des Rats und der Kommission in unübersichtliche
Vorgremien ausgelagert, was die Abschottung und die Undurchsichtigkeit der
Entscheidungsfindung der europäischen Organe auf die Spitze treibt. Europa
findet hinter verschlossenen Türen statt. Das einzige Organ, das öffentlich
verhandelt, ist das Europäische Scheinparlament; seine Befugnisse sind aber
ohnehin beschränkt. So
stehen wir vor einem eigentlich nicht mehr für möglich gehaltenen Rückfall in
vordemokratische Zeiten: Die Menschen sind heute in Europa vom Ideal der
Demokratie und des Gemeinwohls genauso weit entfernt wie einst im Heiligen Römischen
Reich deutscher Nation. Nicht einmal das (von Karl Popper formulierte)
demokratische Minimum ist gesichert: Die Bürger können ihre europäische »Regierung«
nicht abwählen, mag diese auch noch so sehr versagt haben. Ja, sie können gar
nicht erkennen, wer für welche Entscheidung eigentlich die Verantwortung trägt. Der Ausschluss der Bürger von der Mitwirkung an der Europapolitik, ihre Degradierung zum reinen Objekt der Entscheidung anderer, wird damit gerechtfertigt, nur so lasse sich die nötige Handlungsfähigkeit erreichen. In Wahrheit ist die politische Handlungsfähigkeit nirgendwo so gering wie auf europäischer Ebene: Die Entscheidungen des Rats setzen - rechtlich oder faktisch - häufig Einstimmigkeit voraus, was ihr Zustandekommen erschwert oder hohe Kosten verursacht (Herauskaufen der Zustimmung einzelner Länder durch ihre gezielte Subventionierung oder andere Begünstigung). Die Leidtragenden sind meist die kleinen Steuerzahler und die Konsumenten, die mittelständischen Unternehmer und die Kleinaktionäre. Aber auch die rationale Stimmigkeit des ganzen Konzepts steht in Frage. Und wenn gehandelt wird, erscheinen die Aktionen oft eher von nationalen Eigeninteressen getragen als, wie behauptet, vom Wohl Europas. Die Bürokratie produziert oft ganz unsinnige Regelungen. Die mangelnde Handlungsfähigkeit wird in der Außenpolitik besonders sichtbar. Die
Gründe für diese Fehlentwicklungen liegen letztlich in der mangelnden
Angepasstheit der EU an die gewandelten Herausforderungen. Die enorme Zunahme
der Aufgaben und Kompetenzen der EU und die Erweiterung von sechs auf 25 und
mehr Mitgliedstaaten, kurz die Vertiefung und Erweiterung, hätten eigentlich
eine grundlegend andere Struktur und Organisation der EU und ganz neue Verfahren
nötig gemacht. Doch dazu fehlte die politische Kraft. Stattdessen wurde das
Bestehende immer nur fortgeschrieben. Es wurde nur angebaut und der Bau damit völlig
verbaut, statt ihn - entsprechend den gewandelten Verhältnissen - ganz neu zu
konstruieren. Vor der Osterweiterung hatte man das auch erkannt und die
Konferenz von Nizza für entsprechende Reformen einberufen. Als Nizza
scheiterte, versuchte man es ersatzweise mit der Verfassung. Aber auch die
scheiterte, weil einen jetzt die Bürgerferne einholte. Das, was die EU von den
Mitgliedstaaten verlangt, Herstellung effizienter, demokratischer Strukturen, um
den Herausforderungen der Globalisierung gerecht zu werden, leidet in der EU
selbst am meisten Not. Dennoch
wird die wirkliche Lage Europas vernebelt. Man spricht zwar gelegentlich vom »Demokratiedefizit«;
das ganze Ausmaß dieses Defizits und erst recht seine fatalen Folgen werden
jedoch sorgfältig verborgen. Die Kernfrage, wie Europa nach der Osterweiterung
von 2004 und dem anstehenden Beitritt weiterer Staaten, die nicht nur die Zahl,
sondern auch die quantitativen und qualitativen Unterschiede der Mitglieder
Europas gewaltig vergrößert und weiter vergrößern wird, wirtschaftlich und
politisch noch »handelbar« sein soll und wie gleichzeitig ein Mindestmaß an Bürgernähe
geschaffen werden kann, bleibt offen. Erst das französisch-niederländische
Nein zum europäischen Verfassungsvertrag könnte hier einen Wandel einleiten. Sämtliche
Kräfte des politischen Europas, eine berufsmäßige »Europawissenschaft« und
der Mainstream der political correctness sind zumindest in Deutschland
lange eine unheilige Allianz eingegangen, die bereits die unvoreingenommene
Analyse und Kritik der Situation hintertreibt, von der Diskussion nötiger
Reformen ganz zu schweigen. Eine Europaideologie ist entstanden, welche die -
gewiss auch bestehenden - Vorteile des europäischen Zusammenschlusses einseitig
hervorkehrt und die Nachteile verschweigt. Kritik wird als »uneuropäisch« geächtet,
verwaltungsinterne whistle blower wie Paul van Buitenen und Martha
Andreasen werden gemobbt und gefeuert. Den
Bürgern wird auf vielfältige Weise Sand in die Augen gestreut: So hat zum
Beispiel der Vertrag von Amsterdam - unter feierlicher publizistischer
Demokratiebeschwörung - einen eigenen »Zweiten Teil« in den EG-Vertrag eingefügt
mit dem Titel »Die Unionsbürgerschaft« (Art.17 bis 22). Doch die darin
vorgesehenen Rechte sind marginal (wie das Wahlrecht zu Kommunalvertretungen)
und galten zum Teil auch schon vorher (wie die Mobilitätsfreiheit und das
Petitionsrecht). Die vor einiger Zeit beschlossene europäische
Grundrechte-Charta ist ein propagandistisch aufgemotzter Popanz ohne praktische
Bedeutung. Ihre Rechtswirkung ist gleich null. Das Europäische Parlament und
die allmähliche Steigerung seiner Rechte werden als demokratische
Errungenschaften groß herausgestellt. In Wahrheit bleibt das Parlament bürgerfern
und ist selbst Teil des Problems. Die wirklichen Kosten der Erweiterungen werden
unterschlagen; die offiziellen Schätzungen sind maßlos untertrieben, und wenn
doch einmal einer Klartext spricht wie gelegentlich der Kommissar Verheugen,
wird ihm sogleich ein politischer Maulkorb verpasst. Mangels
wirksamer demokratischer Kontrollen können sich die Eigeninteressen der
gesamten politischen Klasse (unter Einschluss der politischen, der bürokratischen
und der wirtschaftlichen Elite) umso ungezügelter durchsetzen. Die (legale und
illegale) Korruption blüht. All das spiegelt sich in der Politikfinanzierung
wider, in der sich das Wesen einer Einrichtung schon immer besonders
deutlich offenbarte - entsprechend der Losung: » You must follow the money
trail and you will find the truth.« Zur
»Politikfinanzierung « rechne ich -
die Bezahlung und Versorgung der Abgeordneten des Europäischen
Parlaments, -
die Bezahlung und Versorgung der Mitglieder der Europäischen Kommission,
des Europäischen Gerichtshofs, des Europäischen Rechnungshofs etc., -
die Bezahlung und Versorgung der Europabeamten und -angestellten und -
die öffentliche Finanzierung der sogenannten europäischen politischen
Parteien und der Fraktionen des Europaparlaments. Alles,
was wir an Europa kritisieren, findet sich in potenzierter Weise in der
Finanzierung seiner Amtsträger, seiner Abgeordneten, seiner Beamten, seiner
Parteien und Fraktionen wieder: -
die Abgehobenheit Europas und seiner Aktivisten von den Bürgern, -
die mangelnde Kontrolle der europäischen Organe, -
das Demokratiedefizit, -
das - kaum kontrollierte - Wirken der Eigeninteressen der politischen
Klasse. Bürgerferne
und mangelnde Kontrolle führen dazu, dass fast alle guten demokratischen Grundsätze,
die im nationalen Bereich im Laufe der Geschichte mühsam erkämpft wurden, auf
europäischer Ebene einfach außer Kraft gesetzt sind. Die europäische
Politikfinanzierung kennt eine Fülle von Privilegien, die auf nationaler Ebene
völlig undenkbar wären, in Europa aber hingenommen werden, so als wäre es
nichts: -
Europa-Beamte verdienen im Allgemeinen etwa doppelt so viel wie
deutsche Beamte mit vergleichbarem Aufgabenbereich. Von den nicht
nachvollziehbaren Gehaltsprivilegien profitieren auch Ruhestandsbeamte.
Gewaltige, im nationalen Bereich längst abgeschaffte Steuerprivilegien
verschaffen den Begünstigten unglaubliche Vorteile. Das ganze Ausmaß der
Privilegierung wird durch mancherlei Kunstkniffe verheimlicht, so dass die Öffentlichkeit
kaum nachprüfen kann, wie hoch die Bezüge, Versorgungen etc. eigentlich sind.
In diesem Buch werden sie exakt vorgerechnet. -
Die Bezahlung und Versorgung von hohen Amtsträgern wie z.B. den Kommissaren,
von Richtern und den Finanzkontrolleuren lehnt sich an das »Modell« der
Europabeamten an, sattelt aber noch weitere Privilegien drauf. -
Die Bezahlung und Versorgung der Europa-Abgeordneten ist derzeit
zweispurig geregelt: Die Abgeordneten erhalten dieselbe Bezahlung wie die
Mitglieder ihres Heimatparlaments. Ihr finanzieller Status ist also - je nach
nationaler Herkunft - unterschiedlich. Zusätzlich bekommen aber alle
Abgeordneten aus dem europäischen Haushaltstopf Spesenzahlungen, die auf
verschleierte Zusatzeinkommen hinauslaufen und rechtlich und politisch unhaltbar
sind. Die
Bezahlung sollte Anfang 2004 - aufgrund einer fraktionsübergreifenden
Initiative - für alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf hohem
Niveau vereinheitlicht werden. Doch der Rat verweigerte zunächst seine
Zustimmung. Einer etwas abgespeckten Version hat er aber im Sommer 2005
zugestimmt. Die Neuregelung, die allerdings erst im Jahre 2009, zu Beginn der nächsten
Wahlperiode, in Kraft tritt, wird dazu führen, dass große Gruppen von
Abgeordneten plötzlich ein Mehrfaches ihrer bisherigen Bezüge erhalten.
Zugleich sollen Abgeordnete Steuerprivilegien der europäischen Beamten und
hohen Amtsträger erhalten. Die in Jahrhunderten errungene Gleichheit vor dem
(Steuer-)Gesetz droht von Europa her wieder abgeschafft zu werden, und dies
ausgerechnet zugunsten der »Volksvertreter« - ein unübersehbares Symbol für
die Abgehobenheit der europäischen Politik. Zum ganz normalen Alltag gehört
auch die legalisierte Spesenreiterei und Scheinbeschäftigung von Angehörigen
auf Kosten der Steuerzahler, was Abgeordneten und ihren Familien ein illegales
Zusatzeinkommen verschafft. Die
Symbiose von Politik und Wirtschaft spiegelt sich unter anderem darin wider,
dass systematische Bestechung »ganz legal« ist. So lässt sich der
einflussreiche Abgeordnete Elmar Brok, Vorsitzender des auswärtigen Ausschusses
des Europäischen Parlaments, - zusätzlich zu seinem Gehalt als Abgeordneter -
auch noch als Chef eines Lobbybüros üppig bezahlen. Die angestrebte
Transparenz der »Nebenbeschäftigung« von europäischen Abgeordneten ist eine
Scheintransparenz: Sie wird nur von denen eingehalten, die ohnehin nichts zu
verbergen haben, nicht also etwa von Elmar Brok, der über die Höhe seines
Zusatzverdienstes als Lobbyist schweigt. -
Im Jahre 2003 ist es - aufgrund einer Gemeinschaftsinitiative der vier
großen Fraktionen des Europäischen Parlaments - auch zu einer öffentlichen
Finanzierung von »Parteien« auf europäischer Ebene gekommen. Dabei
wurden alle vom deutschen Bundesverfassungsgericht und vom Europarat
entwickelten Grundsätze für die staatliche Parteienfinanzierung missachtet.
Weder muss mindestens die Hälfte der Einnahmen der europäischen Partei in Form
von Mitgliedsbeiträgen und Spenden von den Bürgern herrühren. Noch wird die
Bevorzugung größerer Parteien unterbunden. Indem als Kriterium festgelegt
wird, dass eine Partei in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten, also
derzeit sieben, vertreten sein muss, kommt die öffentliche Finanzierung allein
den Etablierten zugute und schließt kleinere Parteien aus, selbst wenn sie
Abgeordnete im Europäischen Parlament haben. Die Entwicklung zu »Kartellparteien«,
die sich selbst kraft ihrer politischen Macht Wettbewerbsvorteile verschaffen
und die kleineren Herausfordererparteien erdrücken, droht von Europa her einen
gewaltigen Schub zu erhalten. -
Argumentativer Ausgangspunkt für die Einführung einer öffentlichen
Parteienfinanzierung auf Europaebene war ein Bericht des Europäischen
Rechnungshofs. Er hat gezeigt, dass die jetzige Praxis illegal ist: Bisher
finanzierten die europäischen Parteien sich über ihre - außerordentlich üppig
subventionierten - Fraktionen des Europäischen Parlaments. Statt diese Form der
Finanzierung nun aber zu beseitigen, haben die großen Fraktionen zusätzlich
eine unmittelbare Finanzierung der Parteien aus dem Europahaushalt eingeführt,
die rechtswidrige bisherige Finanzierung aber gleichwohl bestehen gelassen. Dabei
fehlte in den europäischen Verträgen zunächst eine tragfähige rechtliche
Grundlage für eine derartige Finanzierung der »europäischen politischen
Parteien«. Diese Grundlage wurde erst durch den Vertrag von Nizza geschaffen,
der aber natürlich erst in Kraft treten konnte, nachdem er von allen fünfzehn
Mitgliedstaaten ratifiziert worden war. Ebendies wurde durch das negative
Referendum Irlands zunächst in Frage gestellt. Der Umgang mit diesem
unmittelbaren Votum des irischen Volkes macht übrigens die ganze Bürgerferne
des europäischen Machtdreiecks schlaglichtartig deutlich: Das offizielle Europa
reagierte mit einer Art Mobbingkampagne gegen die Mehrheit der irischen Bürger,
denen Beschränktheit und Fehleinschätzung vorgeworfen wurden. Wie
aber ist eine politische Klasse einzuschätzen, die ihre Finanzierung einseitig
fördert, den Erlass eines einheitlichen Wahlrechts, den der EG-Vertrag lange
sogar ausdrücklich vorschrieb, dagegen auf die lange Bank schiebt? Wie kann ein
Parlament, das in eigener Sache derart lax mit Recht und Gesetz umgeht und
illegale Bereicherung und Korruption seiner Mitglieder sehenden Auges duldet,
als Kontrollorgan noch ernst genommen werden? Die Bürgerferne und die mangelnde
Kontrolle der europäischen Institutionen verführen dazu, Regelungen einzuführen,
die demokratischen und rechtsstaatlichen Standards grob widersprechen. Den
Regelungen über den europäischen Haftbefehl etwa konnten erst durch das
Bundesverfassungsgericht die schlimmsten Giftzähne gezogen werden. »Europol«-Beamten
wird Immunität gewährt, so dass der Bürger selbst gegen eindeutig
rechtswidrig handelnde Beamte nichts unternehmen kann (wenn er überhaupt etwas
von deren Hintergrundaktivitäten erfährt). Der Rechtsstaat wird noch weiter
ausgehebelt, wenn Europol weitere Befugnisse übertragen werden, wie dies im
Zuge einer verschärften Terroristenbekämpfung zu erwarten (und zum Beispiel
vom früheren deutschen Bundesinnenminister Otto Schily auch schon in die
Diskussion gebracht worden) ist. So droht von Europa her - per Rückwirkung -
eine Aufweichung bewährter innerstaatlicher Grundsätze. Hinsichtlich der
Politikfinanzierung wird das von manchen Nutznießern auch ganz ungeniert begrüßt.
Äußerungen deutscher Politiker lassen gelegentlich die Hoffnung erkennen, auf
europäischer Ebene werde man sicher nicht mit so »kleinkarierter Kritik«
rechnen müssen wie hierzulande und werde sich deshalb »großzügigere«
Leistungen bewilligen können. So
droht vom Kopf her eine Korrumpierung des ganzen öffentlichen Systems. In
diesem Zusammenhang ist von erheblicher Symbolkraft, dass in Belgien, dem
Hauptsitz der Europäischen Union, ein unglaubliches Maß an Korruption
herrscht, wie mehrere innerbelgische Skandale gezeigt haben. Schon bei der
Bestimmung der Hauptstadt (bzw. der Hauptstädte) Europas soll Korruption im
Spiel gewesen sein. Sämtliche
Probleme Europas ufern immer weiter aus, und ihre Eindämmung wird weiter
erschwert, nachdem - im Zuge der Osterweiterung - aus den bisher 15
Mitgliedstaaten 25 geworden sind - und demnächst 27, 28 oder mehr werden
sollen. Die Probleme der deutschen Vereinigung - sie war ein erster, aber noch
relativ einfacher Fall von Osterweiterung - sollten uns eigentlich gelehrt
haben, was da alles auf uns zukommen kann. Nach Öffnung der Grenzen gen Osten
wird auch die öffentliche Sicherheit erheblich schwerer zu garantieren sein -
ein Thema, dessen Bedeutung spätestens nach den Terrorattentaten von New York
und Washington einem breiten Publikum bewusst geworden ist. Die
aus dem Ruder gelaufenen Regelungen der europäischen Politikfinanzierung
bildeten übrigens einen gewaltigen Anreiz für Politiker und Parteien der
Beitrittsländer, ebenfalls Zutritt zu diesem Paradies der politischen Klasse zu
gewinnen. Es handelt sich um eine massive Bestechung der politischen Führungen
auch der möglichen künftigen Beitrittsländer. Für Persönlichkeiten aus dem
Osten, die ein Mandat im Europäischen Parlament ergattern oder gar Kommissar,
Richter, Rechnungsprüfer oder auch nur Beamter in der EU werden, kommt dies häufig
einem Lottogewinn gleich. Das dürfte auch Rückwirkungen auf das heimische
Gehaltniveau der politischen Klasse haben und dies hochdrücken. So
zweifelhaft die Erfolgsaussichten eines zügellosen Projekts Europa aus der
Sicht der Bürger sind, so sicher ist, dass es sich für die Akteure des
Machtdreiecks auszahlt.
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