zur Startseite

Zeitungen und Magazine, neue Fachaufsätze, Besprechungen, Sonstiges

Wissenswertes über Hans Herbert von Arnim

Informationen über die Mitarbeiter von Arnims

Forschungsschwerpunkte und Forschungsprojekte

Aktuelle und frühere Veranstaltungen

Vollständige Publikationsliste und Möglichkeit zum Download zahlreicher Aufsätze

Curriculum Vitae, Bibliography, and New Publications

Publicaciones en Españiol

Pubblicazioni in italiano

zur Startseite des Lehrstuhls     Volltextsuche in diesem Web   E-Mail

 

Verwaltungsrechtler von Arnim kritisiert Wahlkreisreform

Wiesbaden/Speyer (dpa/lhe) - Der Verwaltungsrechtler Hans Herbert von Arnim hält die geplante Neueinteilung der hessischen Landtagswahlkreise für verfassungsrechtlich zweifelhaft. Im Gegensatz zu anderen Wahlgesetzen enthalte es keine absoluten Grenzen für Abweichungen von der Durchschnittsgröße, kritisierte von Arnim am Donnerstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Es ist nicht einzusehen, dass die Grenzen in Hessen viel laxer gehandhabt werden sollen".

Der hessische Entwurf beseitige lediglich die gröbsten Ungleichgewichte, toleriere aber weiterhin Abweichungen von mehr als 25 Prozent, monierte der Rechtswissenschaftler. Die Wahlgesetze des Bundes und Bayerns schrieben bei solchen Margen zwingend Veränderungen vor. Nordrhein-Westfalen ziehe die Grenze bereits bei 20 Prozent. Zu große Abweichungen bedeuteten, dass die Bürger kleiner Wahlkreise ungleich mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments hätten als die Einwohner großer Kreise.

Von Arnim bemängelte außerdem, dass künftig nicht mehr die Zahl der Wahlberechtigten, sondern die der deutschen Einwohner die Richtgröße sein soll: "Es kommt auf die Wahlberechtigten an, denn es geht um die Herstellung der Gleichheit des Wahlrechts".

(dpa-Gespräch vom 12.05.2005)

zum Seitenanfang eine Seite zurück

Stand: 10.12.2007