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Verwaltungsrechtler
von Arnim kritisiert Wahlkreisreform
Wiesbaden/Speyer (dpa/lhe)
- Der Verwaltungsrechtler Hans Herbert von Arnim hält die geplante
Neueinteilung der hessischen Landtagswahlkreise für verfassungsrechtlich
zweifelhaft. Im Gegensatz zu anderen Wahlgesetzen enthalte es keine
absoluten Grenzen für Abweichungen von der Durchschnittsgröße,
kritisierte von Arnim am Donnerstag in einem Gespräch mit der Deutschen
Presse-Agentur (dpa): "Es ist nicht einzusehen, dass die Grenzen in
Hessen viel laxer gehandhabt werden sollen".
Der hessische Entwurf
beseitige lediglich die gröbsten Ungleichgewichte, toleriere aber
weiterhin Abweichungen von mehr als 25 Prozent, monierte der
Rechtswissenschaftler. Die Wahlgesetze des Bundes und Bayerns schrieben
bei solchen Margen zwingend Veränderungen vor. Nordrhein-Westfalen ziehe
die Grenze bereits bei 20 Prozent. Zu große Abweichungen bedeuteten, dass
die Bürger kleiner Wahlkreise ungleich mehr Einfluss auf die personelle
Zusammensetzung des Parlaments hätten als die Einwohner großer Kreise.
Von Arnim bemängelte
außerdem, dass künftig nicht mehr die Zahl der Wahlberechtigten, sondern
die der deutschen Einwohner die Richtgröße sein soll: "Es kommt auf
die Wahlberechtigten an, denn es geht um die Herstellung der Gleichheit
des Wahlrechts".
(dpa-Gespräch vom
12.05.2005)
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Stand:
10.12.2007
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