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Transparent statt schwarz: "Mehr
Einblick in die Parteikassen"
Dem Staatsrechtler Hans Herbert von
Arnim ist die Parteienfinanzierung noch zu undurchsichtig
Von Uli Hagemeier
Kassel/Speyer. "Aus Sicht der
Schatzmeister haben wir das beste Par- teiengesetz der Welt", sagt
Prof. Hans Herbert von Arnim. Die Parteien bekommen zu viel Geld, klagt er
- und dessen Verteilung werde zu wenig geprüft.
Die Kassen der Parteien werden zwar auf
Ebene der Bundes- und Landes- verbände kontrolliert. Aber: "Nur zehn
von über 10.000 Parteigliederungen der SPD oder der Union unterhalb der
Landesebene müssen überprüft wer- den. Das ist bedenklich, weil auf den
unteren Ebenen viele Spenden und die Beiträge verbucht werden", sagt der Staatsrechtslehrer von der Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer. Dabei hängt die Höhe der staat- lichen
Subventionen von diesen Einnahmen ab: 38 Cent gibt es für jeden
Beitragseuro vom Staat dazu, Gleiches gilt für jeden Spendeneuro bis zu
3300 Euro pro Unterstützer. Außerdem erhalten die Parteien für jede
gültige Stimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen 70 Cent, für
die ersten vier Millionen Stimmen gibt es je 85 Cent.
Die Summe dieser direkten Subventionen ist
auf 133 Millionen Euro pro Jahr begrenzt. Hinzu kommt laut von Arnim noch
einmal "erheblich mehr" Geld, mit dem die Fraktionen und die
parteinahen Stiftungen unterstützt werden.
Spenden von mehr als 10.000
Euro müssen in den Rechenschaftsberichten ausgewiesen werden, diese
erscheinen aber erst im Jahr nach der Ein- nahme. Das ist von Arnim zu
spät: "Großspenden stehen regelmäßig im Verdacht politischer
Einflussnahme", sagt er. Wenn eine Zahlung vor einer Wahl eingeht und
erst danach veröffentlicht wird, widerspreche das dem Grundsatz der
Transparenz. Der Jurist fordert deshalb die sofortige Offen- legung von
Großspenden. Das gilt heute erst ab 50.000 Euro. Hohe Spenden werden
deshalb oft gestückelt. Außerdem fordert von Arnim eine Grenze solcher
Zuwendungen: Das neue europäische Parteiengesetz nennt 12.000 Euro als
Höchstbetrag. Diese Regel befürwortet der Jurist, ebenso die
Veröffentlichungspflicht ab 500 Euro. Allerdings gilt das Brüsseler
Gesetz nur für Parteigliederungen auf europäischer Ebene.
Genauso wichtig wie eine bessere Kontrolle
sei die Deckelung der Aus- gaben: "Zwischen den Parteien findet ein
Wettrüsten wie im Kalten Krieg zwischen Ost und West statt", klagt
er. Union und SPD geben jeweils etwa 150 Millionen Euro im Jahr aus.
Alle Verbesserungen seien aber nur
möglich, wenn die Regelungen zur Parteienfinanzierung nicht mehr von den
Schatzmeistern ausgehandelt und vom Parlament abgenickt würden, das Volk
müsse direkt über die Rege- lungen entscheiden. Denn: "Von der
staatlichen Parteienfinanzierung kommen wir nicht mehr weg. Es geht nur
darum, die Summe der Subventionen und die Zahl der Missbräuche zu
begrenzen."
(aus: Hessische Allgemeine vom 11.5.2004,
S. 4)
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Stand:
14.05.2004
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