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Transparent statt schwarz: "Mehr Einblick in die Parteikassen"

Dem Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim ist die Parteienfinanzierung noch zu undurchsichtig

Von Uli Hagemeier

Kassel/Speyer. "Aus Sicht der Schatzmeister haben wir das beste Par- teiengesetz der Welt", sagt Prof. Hans Herbert von Arnim. Die Parteien bekommen zu viel Geld, klagt er - und dessen Verteilung werde zu wenig geprüft. 

Die Kassen der Parteien werden zwar auf Ebene der Bundes- und Landes- verbände kontrolliert. Aber: "Nur zehn von über 10.000 Parteigliederungen der SPD oder der Union unterhalb der Landesebene müssen überprüft wer- den. Das ist bedenklich, weil auf den unteren Ebenen viele Spenden und die Beiträge verbucht werden", sagt der Staatsrechtslehrer von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Dabei hängt die Höhe der staat- lichen Subventionen von diesen Einnahmen ab: 38 Cent gibt es für jeden Beitragseuro vom Staat dazu, Gleiches gilt für jeden Spendeneuro bis zu 3300 Euro pro Unterstützer. Außerdem erhalten die Parteien für jede gültige Stimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen 70 Cent, für die ersten vier Millionen Stimmen gibt es je 85 Cent.

Die Summe dieser direkten Subventionen ist auf 133 Millionen Euro pro Jahr begrenzt. Hinzu kommt laut von Arnim noch einmal "erheblich mehr" Geld, mit dem die Fraktionen und die parteinahen Stiftungen unterstützt werden.

Spenden von mehr als 10.000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten ausgewiesen werden, diese erscheinen aber erst im Jahr nach der Ein- nahme. Das ist von Arnim zu spät: "Großspenden stehen regelmäßig im Verdacht politischer Einflussnahme", sagt er. Wenn eine Zahlung vor einer Wahl eingeht und erst danach veröffentlicht wird, widerspreche das dem Grundsatz der Transparenz. Der Jurist fordert deshalb die sofortige Offen- legung von Großspenden. Das gilt heute erst ab 50.000 Euro. Hohe Spenden werden deshalb oft gestückelt. Außerdem fordert von Arnim eine Grenze solcher Zuwendungen: Das neue europäische Parteiengesetz nennt 12.000 Euro als Höchstbetrag. Diese Regel befürwortet der Jurist, ebenso die Veröffentlichungspflicht ab 500 Euro. Allerdings gilt das Brüsseler Gesetz nur für Parteigliederungen auf europäischer Ebene.

Genauso wichtig wie eine bessere Kontrolle sei die Deckelung der Aus- gaben: "Zwischen den Parteien findet ein Wettrüsten wie im Kalten Krieg zwischen Ost und West statt", klagt er. Union und SPD geben jeweils etwa 150 Millionen Euro im Jahr aus.

Alle Verbesserungen seien aber nur möglich, wenn die Regelungen zur Parteienfinanzierung nicht mehr von den Schatzmeistern ausgehandelt und vom Parlament abgenickt würden, das Volk müsse direkt über die Rege- lungen entscheiden. Denn: "Von der staatlichen Parteienfinanzierung kommen wir nicht mehr weg. Es geht nur darum, die Summe der Subventionen und die Zahl der Missbräuche zu begrenzen."    

(aus: Hessische Allgemeine vom 11.5.2004, S. 4)

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Stand: 14.05.2004