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"Das ginge auch
anderswo"
Im TA-Gespräch:
Prof. Hans Herbert von Arnim, Parteienforscher, plädiert für
Volksentscheide über Diäten
In
Nordrhein-Westfalen änderte der Landtag jetzt die Diätenregelungen -
endlich ein Beispiel für weniger Selbstbedienung und mehr Bürgernähe?
Die Selbstbedienung
wird dadurch nicht aufgehoben. Was die Abgeordneten erhalten, wurde bisher
und wird auch in Zukunft durch sie selbst geregelt. An sich ist die Idee
ja nicht schlecht, die Altersversorgung und die Kosten für die
Wahrnehmung des Mandats den Abgeordneten selbst aufzuerlegen, damit sie
auch spüren, was die Altersversorgung den Normalverbraucher kostet. Bloß
leidet die Reform darunter, dass die ganze Geschäftsgrundlage nicht
stimmt. Das Landesparlament in Nordrhein-Westfalen wie auch die meisten
anderen gehen nämlich davon aus, dass ein Mandat eine Vollzeittätigkeit
sei. Ist es aber nicht, wie es zum Beispiel das Landesparlament in Hamburg
zeigt, das als ein Feierabendparlament organisiert ist, obwohl es -
zusätzlich zu den Landesaufgaben - auch Kommunalaufgaben zu erfüllen
hat. Das ginge auch anderswo.
Wie käme man aus
dem Dilemma heraus?
Wichtig ist vor allem
Dingen, die Organisation so zu ändern, dass man trotz der abnehmenden
Aufgaben der Landesparlamente die Termine nicht über das ganze Jahr und
über den ganzen Tag verstreut. Natürlich hat das auch Konsequenzen für
die Diäten. Von sich aus werden die Abgeordneten diese Konsequenzen aber
nicht ziehen.
Sehen Sie Ansätze
zu richtigen Reformen?
Vorstellbar ist es, die
Abgeordneten-Bezüge nicht wie bisher mit einem Parlamentsgesetz zu
regeln, sondern durch ein Volksgesetz festsetzen zu lassen, initiiert
durch ein Volksbegehren. Das wäre sehr sinnvoll, denn die Parlamentarier
sind ja die Vertreter des Volkes. Insofern wäre es logisch, auch das Volk
den Status seiner Vertreter regeln zu lassen.
Also ist der
Abgeordnete im Prinzip ein Mensch in einem Stand, der beständig Zweifeln
ausgesetzt ist?
Jeder Beruf muss sich
Fragen gefallen lassen, zumal wenn er aus öffentlichen Mitteln bezahlt
wird. Dass das für Abgeordnete erst recht gilt, hat einen triftigen
Grund: Sie können eben als einzige Berufsgruppe ihren finanziellen Status
in eigener Sache regeln. Und dann ist eben die Versuchung groß, auch zu
überziehen.
(aus: Thüringer
Allgemeine vom 26.03.05, S. 2)
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Stand:
19.04.2005
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