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Hans Herbert von Arnim
Überversorgt
und unterkontrolliert
Politiker
erhalten ihre Pensionen zu schnell, zu früh und zu hoch
Wer anderen soziale Kürzungen zumutet, muss selbst mit gutem
Beispiel vorangehen. Das gilt besonders für Politiker. Sie müssen ihre
maßlose Überversorgung beseitigen, und zwar sofort, nicht erst am Sankt
Nimmer- leins Tag. Wenn Politiker Wasser predigen, aber selbst Wein
trinken, verlieren sie in den Augen der Bürger jede Glaubwürdigkeit. So
oder ähnlich lauten Schlagzeilen der letzten Wochen. Doch die
dahinterstehenden Probleme werden meist ausgeblendet.
Politiker erhalten ihre Pensionen zu schnell, zu früh und zu
hoch. Zu schnell, weil sie schon nach wenigen Jahren beträchtliche Ansprüche
erwerben. Zu früh, weil die Zahlungen meist schon mit dem 55. Lebensjahr
beginnen können. Zu hoch, weil die Pension bis zu 75 Prozent der ohnehin
hohen Aktivenbezüge beträgt. Zudem leisten Politiker keinerlei
Eigenbeitrag zu Finanzierung ihrer Versorgung.
Diese vier Faktoren machen die Versorgungsansprüche,
wirtschaftlich gesehen, zu einem riesigen Zusatzeinkommen. Das hatte die
Öffentlichkeit lange nicht bemerkt. Doch jetzt ist es Zeit, das
abzubauen. Bloß kos- metische Reparaturen reichen nicht, das ganze
Versorgungssystem ist zu ändern.
Der Abbau der Überversorgung von Politikern ist allerdings
schwer durch- zusetzen, weil Politiker in eigener Sache über ihre Pension
bestimmen. Derselbe Mechanismus, der in der Vergangenheit dazu geführt
hat, dass Politiker sich in aller Heimlichkeit ihre übermäßigen
Pensionen verschaffen konnten, erschwert jetzt auch ihren Abbau. Da
Regierung und Opposition sich meist einig sind, wenn Eigeninteressen der
politischen Klasse auf dem Spiel stehen, kann der Wähler nichts
ausrichten. Auch einzelne Abge- ordnete kann er nach unserem Wahlsystem
nicht verantwortlich machen, etwa indem er sie nicht wiederwählt, weil
sie meist auf den Wahllisten ihrer Parteien abgesichert sind. Direktdemokratische
Mittel, mit denen die Über- versorgung auch gegen den Willen der
Politiker beseitigt werden könnte, fehlen ohnehin. Ganz anders in der
Schweiz. Dort können die Bürger mittels Initiative und Volksentscheid
notfalls selbst die Dinge in die Hand nehmen. Deshalb haben Mitglieder des
Schweizer Bundesparlaments keine staat- liche Altersversorgung.
Bei uns fordern inzwischen zwar einige Politiker die
Beseitigung ihrer Überversorgung. Andere hintertreiben derartige Anläufe
aber mit ganzer Kraft. Allenfalls massivster öffentlicher Druck kann
wirklich eine Änderung schaffen.
Die Einsetzung einer Kommission, wie sie z.B. die FDP vorschlägt,
wäre überflüssig, schädlich und sogar verfassungswidrig. Sie wäre überflüssig,
weil die Reformvorschläge seit langem auf dem Tisch liegen. Sie wäre
aber auch schädlich, weil dann wieder die politische Klasse die große
Linie bestimmen würde. Denn sie neigt zur Berufung von Hofkommissionen,
gegen deren Votum der Wähler vollends machtlos wäre. Und die Politiker würden
ihre Hände in Unschuld waschen und jede Verantwortung für die
Entscheidungen der Kommission von sich weisen. Zudem wäre eine
Kommission, der die endgültige Entscheidung über die Versorgung von
Politikern übertragen würde, verfassungsrechtlich nicht zulässig, nicht
einmal dann, wenn sie durch verfassungsänderndes Gesetz eingeführt würde,
weil ihre Einsetzung gegen das Demokratieprinzip verstieße (siehe Artikel
20 und 79 Absatz 3 Grundgesetz). Das haben bereits Anfang der neunziger
Jahre zahlreiche Sachverständige übereinstimmend festgestellt.
Es gibt vor allem zwei Reformalternativen: Entweder gliedert
man auch Politiker in die allgemeine Sozialversicherung ein, was Joschka
Fischer vorschlägt, oder man überlässt es ihnen, selbst für Alter und
Krankheit vorzusorgen, so die FDP.
In beiden Fällen wollen die meisten Politiker zur
Kompensation allerdings eine massive Erhöhung ihrer laufenden Bezahlung.
Denn sie müssten sehr hohe Prämien zahlen, um gleich günstige
Versorgungsansprüche während ihrer aktiven Zeit anzusparen.
Doch die Überversorgung wurde früher auf dubiose Weise
beschlossen: heimlich und in eigener Sache. Es kann deshalb allenfalls
eine maßvolle Erhöhung der laufenden Bezüge in Betracht kommen, etwa um
10 oder höchstens 20 Prozent, aus der sie die Beiträge für eine angemessene
Versorgung selbst zahlen könnten.
Wie leicht der ganze Reformprozess allerdings schief laufen
kann, zeigt der „Fall Stoiber-Clement“. Beide Ministerpräsidenten
beriefen im Jahr 1999 nach Kritik an ihrer eigenen Versorgung und der
ihrer Minister eine Kom- mission und besetzten sie mit 15 ausgesuchten
Persönlichkeiten. Der Unternehmensberater Roland Berger, vielfacher
Berater beider Regierungen, erhielt den Vorsitz. Die Kommission schlug –
im Tausch gegen Neben- einnahmen und sonstige Extras - praktisch eine
Verdopplung der laufenden Bezüge vor. Das wiesen beide Ministerpräsidenten
- nach öffentlicher Kritik an Inhalt, Berechnungsmodus und
Verfahrensweise der Kommission – umgehend zurück. Der geplante
Systemwechsel war damit kläglich gescheitert.
(aus:
Die Welt vom 20. November 2003, S. 9)
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Stand:
24.11.2003
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