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Hans Herbert von Arnim

Überversorgt und unterkontrolliert

Politiker erhalten ihre Pensionen zu schnell, zu früh und zu hoch

 

Wer anderen soziale Kürzungen zumutet, muss selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Das gilt besonders für Politiker. Sie müssen ihre maßlose Überversorgung beseitigen, und zwar sofort, nicht erst am Sankt Nimmer- leins Tag. Wenn Politiker Wasser predigen, aber selbst Wein trinken, verlieren sie in den Augen der Bürger jede Glaubwürdigkeit. So oder ähnlich lauten Schlagzeilen der letzten Wochen. Doch die dahinterstehenden Probleme werden meist ausgeblendet. 

Politiker erhalten ihre Pensionen zu schnell, zu früh und zu hoch. Zu schnell, weil sie schon nach wenigen Jahren beträchtliche Ansprüche erwerben. Zu früh, weil die Zahlungen meist schon mit dem 55. Lebensjahr beginnen können. Zu hoch, weil die Pension bis zu 75 Prozent der ohnehin hohen Aktivenbezüge beträgt. Zudem leisten Politiker keinerlei Eigenbeitrag zu Finanzierung ihrer Versorgung. 

Diese vier Faktoren machen die Versorgungsansprüche, wirtschaftlich gesehen, zu einem riesigen Zusatzeinkommen. Das hatte die Öffentlichkeit lange nicht bemerkt. Doch jetzt ist es Zeit, das abzubauen. Bloß kos- metische Reparaturen reichen nicht, das ganze Versorgungssystem ist zu ändern.

Der Abbau der Überversorgung von Politikern ist allerdings schwer durch- zusetzen, weil Politiker in eigener Sache über ihre Pension bestimmen. Derselbe Mechanismus, der in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Politiker sich in aller Heimlichkeit ihre übermäßigen Pensionen verschaffen konnten, erschwert jetzt auch ihren Abbau. Da Regierung und Opposition sich meist einig sind, wenn Eigeninteressen der politischen Klasse auf dem Spiel stehen, kann der Wähler nichts ausrichten. Auch einzelne Abge- ordnete kann er nach unserem Wahlsystem nicht verantwortlich machen, etwa indem er sie nicht wiederwählt, weil sie meist auf den Wahllisten ihrer Parteien abgesichert sind. Direktdemokratische Mittel, mit denen die Über- versorgung auch gegen den Willen der Politiker beseitigt werden könnte, fehlen ohnehin. Ganz anders in der Schweiz. Dort können die Bürger mittels Initiative und Volksentscheid notfalls selbst die Dinge in die Hand nehmen. Deshalb haben Mitglieder des Schweizer Bundesparlaments keine staat- liche Altersversorgung. 

Bei uns fordern inzwischen zwar einige Politiker die Beseitigung ihrer Überversorgung. Andere hintertreiben derartige Anläufe aber mit ganzer Kraft. Allenfalls massivster öffentlicher Druck kann wirklich eine Änderung schaffen. 

Die Einsetzung einer Kommission, wie sie z.B. die FDP vorschlägt, wäre überflüssig, schädlich und sogar verfassungswidrig. Sie wäre überflüssig, weil die Reformvorschläge seit langem auf dem Tisch liegen. Sie wäre aber auch schädlich, weil dann wieder die politische Klasse die große Linie bestimmen würde. Denn sie neigt zur Berufung von Hofkommissionen, gegen deren Votum der Wähler vollends machtlos wäre. Und die Politiker würden ihre Hände in Unschuld waschen und jede Verantwortung für die Entscheidungen der Kommission von sich weisen. Zudem wäre eine Kommission, der die endgültige Entscheidung über die Versorgung von Politikern übertragen würde, verfassungsrechtlich nicht zulässig, nicht einmal dann, wenn sie durch verfassungsänderndes Gesetz eingeführt würde, weil ihre Einsetzung gegen das Demokratieprinzip verstieße (siehe Artikel 20 und 79 Absatz 3 Grundgesetz). Das haben bereits Anfang der neunziger Jahre zahlreiche Sachverständige übereinstimmend festgestellt. 

Es gibt vor allem zwei Reformalternativen: Entweder gliedert man auch Politiker in die allgemeine Sozialversicherung ein, was Joschka Fischer vorschlägt, oder man überlässt es ihnen, selbst für Alter und Krankheit vorzusorgen, so die FDP. 

In beiden Fällen wollen die meisten Politiker zur Kompensation allerdings eine massive Erhöhung ihrer laufenden Bezahlung. Denn sie müssten sehr hohe Prämien zahlen, um gleich günstige Versorgungsansprüche während ihrer aktiven Zeit anzusparen. 

Doch die Überversorgung wurde früher auf dubiose Weise beschlossen: heimlich und in eigener Sache. Es kann deshalb allenfalls eine maßvolle Erhöhung der laufenden Bezüge in Betracht kommen, etwa um 10 oder höchstens 20 Prozent, aus der sie die Beiträge für eine angemessene Versorgung selbst zahlen könnten. 

Wie leicht der ganze Reformprozess allerdings schief laufen kann, zeigt der „Fall Stoiber-Clement“. Beide Ministerpräsidenten beriefen im Jahr 1999 nach Kritik an ihrer eigenen Versorgung und der ihrer Minister eine Kom- mission und besetzten sie mit 15 ausgesuchten Persönlichkeiten. Der Unternehmensberater Roland Berger, vielfacher Berater beider Regierungen, erhielt den Vorsitz. Die Kommission schlug – im Tausch gegen Neben- einnahmen und sonstige Extras - praktisch eine Verdopplung der laufenden Bezüge vor. Das wiesen beide Ministerpräsidenten - nach öffentlicher Kritik an Inhalt, Berechnungsmodus und Verfahrensweise der Kommission – umgehend zurück. Der geplante Systemwechsel war damit kläglich gescheitert. 

(aus: Die Welt vom 20. November 2003, S. 9) 

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Stand: 24.11.2003