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Inhalt
Vorwort
Einleitung
Hans Herbert von Arnim
Staat ohne Diener
Was schert die Politiker das Wohl des
Volkes?
Aktualisierte und ergänzte
Taschenbuchausgabe
Droemersche Verlagsanstalt Th.Knaur Nachf. München 1995
ISBN 3-426-80062-4
Inhalt
Vorwort zur Taschenbuchausgabe
Kapitel 1: Einleitung
Der Sinn des Staates-Dienst am Volk
Kapitel 2: Entmündigung
Das Volk hat nichts zu sagen
Kapitel 3: Politische Parteien
Herrschen statt Dienen
Kapitel 4: Ämterpatronage
Staat und Verwaltung als Beute der Parteien
Kapitel 5: Politikfinanzierung
Selbstbedienung aus der Staatskasse
Kapitel 6: Verbände
Dominanz des organisierten Egoismus
Kapitel 7: Politikversagen
Die Weichen sind falsch gestellt
Kapitel 8: Föderalismus in Deutschland
Deformation einer Idee
Kapitel 9: Schluß
Wiederbelebung der Demokratie!
Nachwort: Antwort auf Kritiker
Anhang: Schaubild und Tabellen
Anmerkungen
Abkürzungen
Vorwort
zur Taschenbuchausgabe
Dieses Buch hat seine Leser gefunden; dafür
und für die zahlreichen Zuschriften und Anregungen bin ich dankbar, auch
wenn nicht alle berücksichtigt werden konnten. Für die vorliegende
Taschenbuchausgabe wurde der Text durchgesehen und auf den Stand von
Anfang 1995 gebracht. Überarbeitet wurde vor allem Kapitel 5, weil
inzwischen neue Gesetze zur Parteienfinanzierung und zur
Fraktionsfinanzierung in Kraft getreten sind. Wesentliche Teile
dieser Gesetze sind politisch und verfassungsrechtlich allerdings nicht zu
halten. Die Mahnung der Bundestagspräsidentin Süssmuth, Gesetze zu
erlassen, die »keine verfassungsrechtlichen Risiken« enthalten, und so
die Chance zu nutzen, »das zur Zeit negative Ansehen der Parteien zu
verbessern«, wurde nicht beherzigt.
Die Thesen dieses Buches sind auf viel Zustimmung, aber teilweise auch auf
scharfe Kritik gestoßen. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit
der Kritik enthält das Nachwort, das dabei die Grundaussagen dieses
Buches noch einmal bekräftigt. Leider sind sie nach wie vor unverändert
aktuell.
Speyer, im April 1995
Hans Herbert von Arnim
Einleitung:
Der Sinn des Staates - Dienst am Volk
Alle Staatsgewalt hat dem Wohl des Volkes
zu dienen. Das gehört zu den Grundvoraussetzungen der Demokratie.
Der Staat ist kein Selbstzweck, und schon gar nicht darf er von den
Regierenden für ihre Zwecke instrumentalisiert werden. Wenn
Parteien und politische Klasse in selbstherrlicher Weise immer öfter so
auftreten, als seien sie der Staat wie weiland Ludwig XIV., stellt dies
eine Verkehrung dar, die dem Grundgesetz und den berechtigten Erwartungen
der Bürger diametral zuwiderläuft. Der Staat und alle Personen,
derer er sich in seinen Ämtern bedient, sind um der Bürger willen da und
haben eine rein dienende Funktion. Das Grundgesetz verpflichtet sämtliche
Amtsträger auf uneigennützigen Dienst am Ganzen. Sie sind alle von
Verfassungs wegen „Staatsdiener“ (oder sollten es doch sein).
Bundespräsident und Minister müssen bei Amtsantritt feierlich schwören,
ihre ganze Kraft dem Wohl des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu
mehren und Schaden von ihm zu wenden (Artikel 56 Grundgesetz).
Beamte haben »dem ganzen Volke« zu dienen, »nicht einer Partei«, und
bei ihrer Amtsführung »auf das Wohl der Allgemeinheit bedacht zu nehmen«
(§ 35 Beamtenrechtsrahmengesetz). Der Beamte »hat sein Amt
uneigennützig nach bestem Gewissen zu verwalten« (§ 54
Bundesbeamtengesetz). Abgeordnete sind »Vertreter des ganzen Volkes«
(Artikel 38 Grundgesetz), nicht eines Verbandes oder Wahlsprengels.
Das Repräsentationsprinzip gibt ihnen auf, für das Volk, das heißt in
seinem Interesse, zu handeln.
Gemeinwohlverpflichtung und Amtsorientierung sind theoretisch und
praktisch unverzichtbar. Daß staatliche Amtsträger nicht eigennützig
handeln dürfen, ist kein alter Zopf, sondern zwingende funktionelle
Notwendigkeit. Die Amtsträger sitzen an den Schalthebeln der Macht,
sie beherrschen die Gesetzgebung, beschließen über Hunderte von
Milliarden Mark in den staatlichen Haushalten, stellen das Millionenheer
der öffentlichen Bediensteten ein und bestimmen deren Karriere durch Beförderungen.
All diese Befugnisse von größtem Gewicht müssen von denen, denen sie übertragen
sind, sachlich, neutral, unbefangen und ohne Eigennutz, eben zum Wohl des
Ganzen ausgeübt werden. Würde es ihnen erlaubt, nach eigenem persönlichem
Vorteil zu entscheiden, würde der Staat zur Ausbeutung durch seine Diener
freigegeben, die ihrerseits, wie Augustinus das schon früh formuliert
hat, zu einer Räuberbande degenerierten. Das Vertrauen der Menschen
in den Staat und seine Repräsentanten wäre zerstört. Von diesem
Vertrauen aber lebt die Demokratie.
Dem Begriff »Gemeinwohl« wurden im Laufe der Geschichte unterschiedliche
Bedeutungen gegeben. In der Demokratie des Grundgesetzes meint er
nicht etwas substanzhaft Vorgegebenes, von vornherein Feststehendes.
Bindung an Gemeinwohl bedeutet vielmehr die Orientierung an aufgegebenen
letzten Zielen. Am Gemeinwohl orientiertes Staatshandeln verlangt
Handeln durch das Volk und für das Volk, wie es schon der amerikanische
Präsident Lincoln formuliert hat: Demokratie »is rule of the people, by
the people, for the people«. Selbstentscheidung des Volkes und
inhaltliche Ausrichtung auf sein Wohl sind die beiden zentralen Elemente
unseres Gemeinwohlverständnisses, die Bezugspunkte und obersten
Bewertungsmaßstäbe des demokratischen Staates in allen seinen Teilen und
Organen.
Herzstück dieser Konzeption ist die Vorstellung vom Wettbewerb der
politischen Parteien um die staatliche Macht auf Zeit. Die Wahl hat
ihrerseits Vorwirkungen auf die Aufstellung der Kandidaten und das
Sachprogramm. Denn der Wettbewerb soll jede Partei, will sie bei den
Wahlen möglichst günstig abschneiden, dazu veranlassen, ihr personelles
und programmatisches Angebot möglichst an den Vorstellungen der Bürger -
und zwar möglichst vieler Bürger - auszurichten. Die Wahlen und
die dabei vorgenommene Begutachtung der bisherigen Politik durch die Wähler
zwingen zu einer Orientierung an den Wünschen des Souveräns. Auf
diese Weise soll das Konkurrenzprinzip eine Bindung an das Volk sichern -
auch und gerade dann, wenn es den Konkurrenten primär um den Erwerb oder
die Verteidigung der politischen Macht geht. Die Grundidee ist ähnlich
dem wirtschaftlichen Wettbewerb, dessen Geheimnis darin besteht, daß die
Unternehmer sich, wenn der Wettbewerb funktioniert, aufgrund ihres
Gewinnstrebens möglichst weitgehend nach den Wünschen der Verbraucher
richten und dadurch die »Wohlfahrt der Nation- steigern.
In dieses Bild vom harmonischen Gleichgewicht paßt sich auch das weitere
Bild vom Wirken der Interessenverbände ein, die ihrerseits bekanntlich
erheblichen Einfluß auf Parteien und Staatsorgane nehmen. Auch hier schlägt
in der Theorie alles zum Besten aus: Die organisierten Interessen halten
sich gegenseitig in Schach und pendeln sich aus. Bei Überwiegen
eines Anliegens bildet sich über kurz oder lang eine »counterveiling
power« (Kenneth Galbraith), so daß der politische Interessentendruck in
ähnlicher Weise zu einem ausgewogenen Ganzen tendiert, wie dies im Modell
des wirtschaftlichen Wettbewerbs angenommen wird. Viele
Pluralismus-Theoretiker setzen die Resultate des Interesseiitendrucks
geradezu mit dem »Gemeinwohl« gleich.
So kommt - im Konkurrenzmodell der Parteien und Verbände beides zustande:
Selbstbestimmung des Volkes und inhaltliche Richtigkeit der Gesetze und Maßnahmen
der Volksvertreter, rule by people and for the people.
Doch in Wahrheit verfehlt das Modell die Realität. Fast scheint es
so, als sei es nur eine Ideologie, die den wirklichen Zustand des
Gemeinwesens vernebelt - zugunsten derjenigen, die daraus ihre Vorteile
ziehen: der politischen Klasse der Bundesrepublik Deutschland, und um
diejenigen ruhigzustellen, zu deren Lasten alles geht: die Bürger.
Weder hat das Volk wirklich etwas zu sagen, noch handeln die Repräsentanten
wirklich immer für das Volk. Mögen Verallgemeinerungen auch
ungerecht sein gegenüber abweichenden Fällen, so läßt sich doch an
einer Vielzahl von Beispielen zeigen, wie das Volk einerseits entmündigt
wird, andererseits aber auch die politischen Akteure bei ihrem Handeln „for
the people“ versagen und wie uninteressiert sie in Wahrheit oft an
wirklichen Verbesserungen für das Ganze sind; statt dessen wird der Staat
immer mehr zum Gegenstand kollektiver Ausbeutung. Diese Entwicklung
steht im direkten Zusammenhang mit dem Wirken der Parteien und
Interessenverbände und ihrer Führungsgruppen, die zwar unverzichtbar für
das Emporkommen der modernen sozialstaatlichen Demokratie sind, aber
keinesfalls so ausgewogen funktionieren, wie die dargestellte Theorie dies
wohlwollend beschreibt. Das Modell beruht darauf, daß Wettbewerb
besteht und aufrechterhalten bleibt. Daran fehlt es jedoch oft -
gerade bei besonders heiklen Regelungen. Die Parteien bilden parteiübergreifende
politische Kartelle und pfeifen auf Wettbewerb. Dann kann der Bürger
sich mit dem Stimmzettel nicht mehr wehren: Wen immer er wählt, alle sind
in das Kartell eingebunden. Ein Beispiel ist die
Politikfinanzierung. Gerade die verrücktesten Regelungen der
Politikfinanzierung beruhen durchweg auf ausdrücklichen oder
stillschweigenden Absprachen von Regierung und Opposition. Hinzu
kommt, daß zentrale Belange des Volkes sich auch verbandlich nicht
organisieren lassen, so daß die Summe des Verbandsdrucks in die falsche
Richtung tendiert und die Ausgleichshoffnung der Pluralismustheorie von
der Praxis widerlegt wird. Parteien und Verbände sind im Laufe der
Jahrzehnte wie allumsichgreifende Kraken immer weiter gewachsen, ohne daß
ihnen wirksame Grenzen gezogen worden wären. Deshalb tritt die
Aufgabe, sie zu disziplinieren, immer mehr in den Vordergrund.
Bisher aber ist die Verfassung die Antwort auf die neue Herausforderung,
die auf Übermacht und Machtmißbrauch der genannten Akteure beruht, noch
schuldig geblieben. Auch die Gemeinsame Verfassungskommission von
Bundestag und Bundesrat scheint ganz andere Sorgen gehabt zu haben.
Sie hat gerade vor ihrer wichtigsten Aufgabe, der Allmacht der Parteien
und Verbände Grenzen zu ziehen, völlig versagt, ja, diese Aufgabe nicht
einmal in den Blick bekommen.
„Politikverdrossenheit“ ist nach Angaben der Duden-Redaktion das Wort
des Jahres 1992. Politikverdrossenheit spiegelt sich nicht nur im Rückgang
der Wahlbeteiligung, sondern auch im Mitgliederschwund der Parteien und
darin, daß immer mehr Wähler extremen Parteien ihre Stimme geben - dies
aber häufig nicht, weil diese Parteien ihrer Überzeugung entsprächen,
sondern aus Protest; alle diese Symptome sind bei jüngeren Bevölkerungsgruppen
besonders stark ausgeprägt. Repräsentative Befragungen bestätigen,
daß die Menschen in der Bundesrepublik in den letzten Jahren immer
unzufriedener mit ihren Politikern geworden sind. Drei von vier
Bundesbürgern glauben, die Politiker seien unfähig, die »wirklich
wichtigen Probleme« zu lösen. 80 Prozent der Bevölkerung meinen, den
Parteien gehe es nur um die Macht. Politikern sei mehr an ihrem
individuellen Vorteil und an dem ihrer Parteien gelegen als am Wohl der Bürger.
Dies beruht nun weniger auf schlechter Selbstdarstellung der Politik, wie
Politiker immer wieder beschwichtigend sagen, oder auf ungebührlicher
Ungeduld der Bürger. Es hat - und das ist die Hauptthese dieses
Buches - vielmehr ganz handfeste Gründe, die an die Wurzeln unseres
Staates und unseres demokratischen Systems gehen. Diese Gründe
lassen sich stichwortartig in vier Punkten zusammenfassen:
1. Nichtwähler begründen ihr Verhalten häufig
damit, sie könnten ja doch nichts ändern. Und sie haben damit leider
recht. Das Volk hat - entgegen der Idee der Demokratie - im Grunde
nichts zu sagen. Es kommt nicht zu Wort, sondern wird durch die
politischen Parteien ersetzt, die ihrer Funktion als Sprachrohre des
Volkes aber nicht gerecht werden, sondern das Volk eher entmündigen; es
hat weder wirklich Einfluß auf die Auswahl der Politiker noch häufig auf
die Inhalte der Politik.
2. Die Politik erweckt den Eindruck, sie versage vor der Lösung
dringender Sachprobleme. Viele wichtige Aufgaben der Gemeinschaft würden
von der politischen Klasse nicht angepackt, sondern ausgeklammert,
tabuisiert oder mangelhaft gelöst. Es bestehe eine Problemlösungsschwäche
oder gar eine Art Staatsversagen. Das politisch-administrative
System wird in seiner dienenden Funktion für den Staat als Gesamtheit der
Bürgerinteressen nicht mehr wahrgenommen.
3. Die Parteien durchdringen alle Bereiche, auch diejenigen, in denen sie
nichts zu suchen haben, höhlen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der
Gewaltenteilung aus und unterlaufen den politischen Wettbewerb; das hat
schädliche Rückwirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ganzen Systems
von checks and balances.
4. Statt für die Sache interessieren sich immer mehr Politiker
vornehmlich für ihre Position und die Verbesserung ihres Status bei
gleichzeitiger Abschottung gegen alle Konkurrenz, die ihre Kreise stören
könnte. Es dominiert das Eigeninteresse an Macht, Posten und
Stellen, und das führt - angesichts der Ausschaltung der Kontrolle durch
das Volk und gewaltenteilender Gegengewichte - dazu, daß die Diener sich
zu Herren aufschwingen und Parteien, Verbände und öffentlicher »Dienst«
den Staat zunehmend ausbeuten. Die Ausbeutung des Staates durch die,
die eigentlich seine Diener sein sollten, wird besonders deutlich in der
Staatsfinanzierung der Politik und der Verschiebung von staatlichen Posten
und Ämtern.
Die Mängel stehen nicht isoliert
nebeneinander, sondern bedingen einander. Nur weil das Volk nichts
zu sagen hat, kann die Politik es sich leisten, die großen Probleme auf
die lange Bank zu schieben, können die Politiker das Gemeinwohl vernachlässigen
und den Staat ausbeuten. Die Politiker und die politische Klasse
entfernen sich von den Bürgern, wobei der Bürgerferne der Politik die
Politikverdrossenheit der Bürger entspricht. Es fehlt an Kontrolle.
Macht ohne Kontrolle aber neigt zum Mißbrauch. Seitdem Bundespräsident
Richard von Weizsäcker im Sommer 1992 die Schwachstellen unseres
Parteienstaates öffentlich kritisiert hat, sind die unbewußt schon seit
langem von vielen empfundenen Mängel einer breiten Öffentlichkeit ins
Bewußtsein getreten, wenn der Bundespräsident sich auch mehr in
Andeutungen erging. Dieses Buch will nicht nur eine ungeschminkte
Bestandsaufnahme geben, sondern auch Ansätze dafür aufzeigen, wie die
Fehlentwicklungen zu bekämpfen sind. Es enthält also keine Klage
ohne Hoffnung, sondern zeigt, in welche Richtung konkrete Vorschläge für
Verbesserungen gehen müssen.
Wie aber können Änderungen zum Besseren praktisch erreicht und
durchgesetzt werden? Die vielfältigen Formen des Staatsversagens
allein mittels moralischer Appelle an die politischen Akteure anzugehen,
scheint mir nicht der richtige Weg. Wenn die Mängel ganz überwiegend
struktur- und systembedingt sind, kann ein Politiker innerhalb der
Strukturen oft gar nicht anders handeln, will er nicht zum tragischen
Helden werden. Solange die institutionellen Weichen falsch gestellt
sind, muß sich aus individueller Rationalität der Akteure fast notwendig
kollektive Irrationalität, also ein Desaster für die Gemeinschaft,
ergeben. Es reicht, um Beispiele zu nennen, nicht aus, wenn etwa
parteipolitische Ämterpatronage oder öffentliche Verschwendung als schädlich
für die Gemeinschaft erkannt und als rechtswidrig gebrandmarkt werden,
die Spielregeln der Macht solche Verhaltensweisen aber tatsächlich prämiieren.
Hier sind organisatorische und verfahrensmäßige Einrichtungen
erforderlich, die die Macht so kanalisieren und lenken, daß sie möglichst
zum Besten für die Gemeinschaft ausschlägt; es geht also letztlich um
die Essenz des Verfassungsgedankens überhaupt. Es gilt deshalb, die
institutionellen Strukturen so zu ändern, daß der Politik die Verfolgung
des Angemessenen und Notwendigen erleichtert und die Parteien und Verbände
in ihre Schranken gewiesen werden.
Voraussetzung für jede Besserung aber ist und bleibt die kritische öffentliche
Diskussion. Die Aufklärung über die Mängel ist notwendige
Voraussetzung für alles: Für das Bewußtsein der öffentlichen Meinung,
daß Änderungen notwendig sind, für die Entwicklung von Konzepten, in
welche Richtung die Änderungen gehen könnten, und für die Überzeugung
der Politiker, daß sie nicht darum herumkommen, solche Änderungen
durchzusetzen. Da fast alle Beteiligten sich als Opfer der
Gesamtentwicklung fühlen, diese also nicht zielstrebig herbeiführen,
sondern sie erleiden, und da angemessene verfassungsrechtliche
Institutionen fast alle Mitglieder der Gemeinschaft besserstellen würden
als vorher, wird die Chance ihrer Einführung um so größer, je
umfassender es gelingt, eben dies allgemein zu verdeutlichen. Die
Vorstellung, es könnten durchgreifende institutionelle Verbesserungen
erreicht werden, mag auf den ersten Blick zwar weltfremd anmuten.
Doch hat es paradigmatische Umschwünge, die vorher utopisch Erscheinendes
plötzlich durchsetzbar machten, immer wieder gegeben. Wie schlimm
ist die Vorstellung, daß dieser Augenblick auf einmal da sein könnte,
wir gedanklich aber nicht darauf vorbereitet sind!
(Die im gedruckten Text vorhandenen Fußnoten
konnten aus technischen Gründen nicht übernommen werden.)
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