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"Zähne zusammenbeißen und
bezahlen"
Verfassungsrechtler Hans Herbert von
Arnim zeigt wenig Verständnis für Klage der
CDU gegen Bundestagsverwaltung
Von Klaus
Mümpfer
MAINZ Das Spiel ist noch nicht
abgepfiffen. Der Streit um die Böhr-
Broschüre
"Nix Politik, Fußball"
beschäftigt weiter die Gerichte. 132000
Mark oder rund 66000 Euro hatte die Hochglanzbroschüre 1997
gekostet. Sie
warb mit Fußball für den rheinland-pfälzischen CDU-Fraktions- und
Landesvorsitzenden Christoph Böhr. Mit
33000 Euro hatte die Landtags-
fraktion
die Hälfte der Kosten übernommen.
Jetzt soll die Landes-CDU für die umstrittene
Fußball-Broschüre eine Strafe von 101236 Euro zahlen. Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse hat der Partei eine solche For-
derung
zugestellt. CDU-Anwalt
Thomas Hermes hat inzwischen beim Berliner Verwaltungsgericht
Klage gegen die Bundestagsverwaltung
eingereicht. Der Eingang wurde bestätigt.
Eine Entscheidung, so das Gericht gestern, sei Ende 2004 zu erwarten.
Der renommierter Verfassungsrechtler
und Parteienkritiker Professor Hans Herbert
von Arnim ist über die Strategie der CDU verwundert. Die hälftige
Bezahlung der Broschüre durch die
Fraktion sei nicht nur eine nach dem Fraktionsgesetz
verbotene Zweckentfremdung von Mitteln der Landtags-
fraktion,
sondern auch eine Spende an die Partei,
die diese nach dem Parteiengesetz
nicht hätte annehmen dürfen. "Ob
man jemandem direkt Geld gibt oder die Bezahlung
einer Rechnung übernimmt, die eigentlich auf die Partei hätte
ausgestellt und von dieser bezahlt
werden müssen, läuft rechtlich auf dasselbe
hinaus", erläutert von Arnim im Gespräch mit dieser Zeitung.
"Im vorliegenden
Fall sieht das Parteiengesetz den dreifachen Betrag als Buße
vor, den Thierse jetzt auch einfordern
muss." Statt nun aber den
gemachten Fehler, der alles andere als ein Kavaliersdelikt
sei, einzusehen und die fällige Buße zu entrichten, wolle
die CDU offensichtlich durch alle
gerichtlichen Instanzen gehen", kritisiert
der Verfassungsrechtler. Dabei könne
Böhr eigentlich froh sein, "dass er mit
einem blauen Augen davon gekommen ist".
Die Entnahme von Fraktionsmitteln
sei strafrechtlich schließlich als
Untreue zu bewerten weshalb seinerzeit
auch die Staatsanwaltschaft gegen Böhr
ermittelt habe.
Wegen der Ermittlungen schaltete die
CDU-Landtagsfraktion den Verfas-
sungsgerichtshof
des Landes ein. Sie argumentierte, der Landtagspräsident
habe zu klären versäumt, ob die Broschüre aus Fraktionsmitteln
hätte mit- finanziert werden dürfen. Das
Urteil der Verfassungsrichter fiel doppelsinnig aus. Einerseits
erkannte das
Gericht die Unzulässigkeit der Fraktions- zahlung für Parteizwecke,
andererseits sprachen sie Böhr von
subjektiver Schuld frei. "Das
Gericht fiel damit der Staatsanwaltschaft in den Arm", stellt von
Arnim fest.
Das Geld musste zwar an den Landtag zurückerstattet werden, die
Strafverfolger durften aber nicht mehr
weiter ermitteln. Den Rechtswissenschaftler
befremdet dies, weil das Strafgesetzbuch ein-
schließlich
des Untreuetatbestandes Bundesrecht sei, "zu dessen Aus-
legung
das Verfassungsgericht des Landes keine
Kompetenz besitzt". Im Übrigen sei
die Unzulässigkeit der Finanzierung der
Broschüre für Kenner stets unstrittig
gewesen, fügt der Hochschullehrer hinzu. "Umso
beruhigender ist es, dass nun die fällige Bußgeldentscheidung des
Bundestagspräsidenten erging", stellt
von Arnim fest. "Die CDU kann sich aber
immer noch glücklich schätzen, insgesamt relativ glimpflich davon
gekommen zu sein. Sie sollte die Zähne
zusammenbeißen und bezahlen -wenn nötig
in erträglichen Raten", rät Professor von Arnim der Partei.
(aus: Mainzer Allgemeine
Zeitung vom 17.12. 2003)
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Stand:
18.12.2003
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