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"Zähne zusammenbeißen und bezahlen"

Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim zeigt wenig Verständnis für Klage der CDU gegen Bundestagsverwaltung

Von Klaus Mümpfer

MAINZ Das Spiel ist noch nicht abgepfiffen. Der Streit um die  Böhr- Broschüre "Nix Politik, Fußball" beschäftigt weiter die Gerichte. 132000 Mark oder rund 66000 Euro hatte die Hochglanzbroschüre 1997 gekostet. Sie warb mit Fußball für den rheinland-pfälzischen CDU-Fraktions- und Landesvorsitzenden Christoph Böhr. Mit 33000 Euro hatte die Landtags- fraktion die Hälfte der Kosten übernommen. Jetzt soll die Landes-CDU für die umstrittene Fußball-Broschüre eine Strafe von 101236 Euro zahlen. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat der Partei eine solche For- derung zugestellt. CDU-Anwalt Thomas Hermes hat inzwischen beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen die Bundestagsverwaltung eingereicht. Der Eingang wurde bestätigt. Eine Entscheidung, so das Gericht gestern, sei Ende 2004 zu erwarten.

Der renommierter Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Professor Hans Herbert von Arnim ist über die Strategie der CDU verwundert. Die hälftige Bezahlung der Broschüre durch die Fraktion sei nicht nur eine nach dem Fraktionsgesetz verbotene Zweckentfremdung von Mitteln der Landtags- fraktion, sondern auch eine Spende an die Partei, die diese nach dem Parteiengesetz nicht hätte annehmen dürfen. "Ob man jemandem direkt Geld gibt oder die Bezahlung einer Rechnung übernimmt, die eigentlich auf die Partei hätte ausgestellt und von dieser bezahlt werden müssen, läuft rechtlich auf dasselbe hinaus", erläutert von Arnim im Gespräch mit dieser Zeitung. "Im vorliegenden Fall sieht das Parteiengesetz den dreifachen Betrag als Buße vor, den Thierse jetzt auch einfordern muss." Statt nun aber den gemachten Fehler, der alles andere als ein Kavaliersdelikt sei, einzusehen und die fällige Buße zu entrichten, wolle die CDU offensichtlich durch alle gerichtlichen Instanzen gehen", kritisiert der Verfassungsrechtler. Dabei könne Böhr eigentlich froh sein, "dass er mit einem blauen Augen davon gekommen ist". Die Entnahme von Fraktionsmitteln sei strafrechtlich schließlich als Untreue zu bewerten ­ weshalb seinerzeit auch die Staatsanwaltschaft gegen Böhr ermittelt habe.

Wegen der Ermittlungen schaltete die CDU-Landtagsfraktion den Verfas- sungsgerichtshof des Landes ein. Sie argumentierte, der Landtagspräsident habe zu klären versäumt, ob die Broschüre aus Fraktionsmitteln hätte mit- finanziert werden dürfen. Das Urteil der Verfassungsrichter fiel doppelsinnig aus. Einerseits erkannte das Gericht die Unzulässigkeit der Fraktions- zahlung für Parteizwecke, andererseits sprachen sie Böhr von subjektiver Schuld frei. "Das Gericht fiel damit der Staatsanwaltschaft in den Arm", stellt von Arnim fest. Das Geld musste zwar an den Landtag zurückerstattet werden, die Strafverfolger durften aber nicht mehr weiter ermitteln. Den Rechtswissenschaftler befremdet dies, weil das Strafgesetzbuch ein- schließlich des Untreuetatbestandes Bundesrecht sei, "zu dessen Aus- legung das Verfassungsgericht des Landes keine Kompetenz besitzt". Im Übrigen sei die Unzulässigkeit der Finanzierung der Broschüre für Kenner stets unstrittig gewesen, fügt der Hochschullehrer hinzu. "Umso beruhigender ist es, dass nun die fällige Bußgeldentscheidung des Bundestagspräsidenten erging", stellt von Arnim fest. "Die CDU kann sich aber immer noch glücklich schätzen, insgesamt relativ glimpflich davon gekommen zu sein. Sie sollte die Zähne zusammenbeißen und bezahlen -wenn nötig in erträglichen Raten", rät Professor von Arnim der Partei.

(aus: Mainzer Allgemeine Zeitung vom 17.12. 2003)

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Stand: 18.12.2003