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Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Studium an der DHV Speyer setzt den erfolgreichen Abschluss eines Studiums der Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geschichtswissenschaften voraus. Für die Zulassung zum verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudium ist dies die erste juristische Staatsprüfung oder der Diplom-, Magister- oder Masterabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule. Für die Zulassung zu den Masterprogrammen ist dies - je nach gewählter Studiengangsvariante - ein überdurchschnittlicher Studienabschluss in der Regel in den Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geschichtswissenschaften mit 180 bzw. 240 Credits. Für die Zulassung zu zum Aufbaustudium und zur Promotion wird ein überdurchschnittlicher Abschluss eines Universitätsstudiums (Diplom-, Magister- oder Masterprüfung) oder des Staatsexamens verlangt. Bei Absolventen ausländischer Studiengänge ist in jedem Fall der Nachweis der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit einem deutschen Universitätsabschluss erforderlich. Ausländische Studienbewerber müssen außerdem die deutsche Sprache in dem für wissenschaftliches Arbeiten notwendigen Maß schriftlich und mündlich beherrschen und dies durch ein geeignetes Sprachzeugnis nachweisen. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie bei den einzelnen Studiengängen sowie in der Einschreibeordnung.
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