| Semesterzeugnis
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Das
dreimonatige verwaltungswissenschaftliche
Ergänzungsstudium
endet nicht mit einer Abschlussprüfung und einem
akademischer Grad, sondern mit einem Semesterzeugnis. Es wird ein erteilt,
wenn Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20
Semesterwochenstunden belegt und ein Seminar und eine Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft
erfolgreich absolviert wurden. Referendare
müssen darüber hinaus Auflagen seitens der Länder erfüllen (z.B. die Teilnahme an einer Landesübung). |
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Master of
Arts |
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Die
zwei- bzw. viersemestrigen
Masterprogramme "Administrative Sciences" und "Öffentliche
Wirtschaft" schließen nach eines Masterprüfung jeweils mit dem akademischen Grad eines Master of
Arts (M.A.) ab. |
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Master of
Public Administration "Wissenschafts-management" |
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Der
zweijährige berufsbegleitende, weiterbildende Masterstudiengang
Wissenschaftsmanagement schließt mit einem Master of
Public Administration (M.P.A.) ab. |
Magister der
Verwaltungs-wissenschaften |
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Das
zweisemestrige verwaltungswissenschaftliche
Aufbaustudium
und alle damit im Zusammenhang stehenden Programme (EMPA-Programm,
Ausländer-Aufbaustudium) werden mit einer schriftlichen Magisterarbeit und
einer mündlichen Magisterprüfung abgeschlossen. Verliehen wird dann der
Mag. rer. publ.
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Doktor der
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Die Prüfung im
Promotionsverfahren
besteht aus der Einreichung der schriftlichen Doktorarbeit
(Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation). Bei
Erfolg wird der akademische Grad Dr.rer.publ., Dr. iur. oder Dr. rer. pol. verliehen. |
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Hablilitation |
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Das
Habilitationsverfahren
wird mit der Einreichung der Habilitationsschrift und einer mündlichen
Probevorlesung mit anschließendem Kolloquium vor dem Senat der Hochschule
abgeschlossen. Es endet mit der Erteilung der Lehrbefugnis für das
angestrebte Fachgebiet. |