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Sommermann/N.N.:
"Der
Einfluss pluraler Gremien auf zwischenstaatliche Entscheidungen"
Laufzeit:
1.7.2002 bis 30.6.2004
In
Anknüpfung an das Projekt "Vorbereitung und Übernahme staatlicher
Entscheidungen durch plural zusammengesetzte Gremien" soll untersucht
werden, inwieweit Gremien, welche auf internationaler Ebene angesiedelt
sind und Sachverstand oder gesellschaftliche Interessen unterschiedlicher
Nationen repräsentieren, Einfluss auf die Entscheidungen inter- bzw.
supranationaler Organisationen sowie auf die Herausbildung zwischenstaat-
licher Standards ausüben. Als Beispiele können so unterschiedliche
Gremien genannt werden wie der Wirtschafts- und Sozialausschuss der
Europäischen Union, welcher aus Vertretern verschiedener Gruppen des
wirtschaftlichen und sozialen Lebens besteht und in institutionelle
Entschei- dungsverfahren der EU eingebunden ist, oder das International
Accounting Standards Committee, dessen Standards oder Normen hoheitlichen
Entscheidungen auf nationaler oder internationaler Ebene zugrunde gelegt
werden oder sogar völkerrechtlich vereinbarte Standards ersetzen können.
Das
Projekt soll Aufschluss darüber geben, in welchem Maße zu den
klassischen Trägern und Organen hoheitlicher Gewalt auf internationaler
Ebene Akteure hinzutreten, welche ihre Legitimation (auch) von gesell-
schaftlichen Gruppen oder Verbänden ableiten. Sind bei nationalen Gremien
je nach Art und Gewicht der Entscheidungen Fragen der demokratischen
Legitimation sowie des Rechtsschutzes zu stellen, stehen bei internationa-
len Gremien Fragen einer Neuordnung der internationalen Entscheidungs-
strukturen und des sie tragenden Völkerrechts im Vordergrund. Ein Augen-
merk wird dabei auch auf die Vernetzung nationaler und internationaler
Gremien zu richten sein, welche zusätzlich eine Verlagerung des Gewichts
der originär mit Gemeinwohlaufgaben betrauten Hoheitsorgane hin zu
privaten Entscheidungsträgern bedeutet. Jedenfalls in diesem Kontext
stellt sich auch hier die Frage demokratischer Legitimation.
Das
Projekt wird einen empirischen, einen analytisch-dogmatischen und einen
normativ-praktischen Teil umfassen. Während zunächst dem Phänomen
internationaler pluraler Gremien im Wege einer Bestandsaufnah- me und
Typenbildung nachzugehen ist, sind sodann die sich für das Völkerrecht,
aber auch für das nationale Recht ergebenden Rechtsfragen
herauszuarbeiten und zu erörtern. Schließlich sollen problematische
Formen des internationalen Gremienwesens identifiziert und der Praxis
Leitlinien für die Errichtung und Ausgestaltung internationaler Gremien
oder für die Einbeziehung bestehender Gremien in staatliche und
zwischenstaat- liche Entscheidungsprozesse gegeben werden.
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Stand:
06.02.2006
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