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Sommermann/N.N.: 

"Der Einfluss pluraler Gremien auf zwischenstaatliche Entscheidungen"

Laufzeit: 1.7.2002 bis 30.6.2004

In Anknüpfung an das Projekt "Vorbereitung und Übernahme staatlicher Entscheidungen durch plural zusammengesetzte Gremien" soll untersucht werden, inwieweit Gremien, welche auf internationaler Ebene angesiedelt sind und Sachverstand oder gesellschaftliche Interessen unterschiedlicher Nationen repräsentieren, Einfluss auf die Entscheidungen inter- bzw. supranationaler Organisationen sowie auf die Herausbildung zwischenstaat- licher Standards ausüben. Als Beispiele können so unterschiedliche Gremien genannt werden wie der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union, welcher aus Vertretern verschiedener Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens besteht und in institutionelle Entschei- dungsverfahren der EU eingebunden ist, oder das International Accounting Standards Committee, dessen Standards oder Normen hoheitlichen Entscheidungen auf nationaler oder internationaler Ebene zugrunde gelegt werden oder sogar völkerrechtlich vereinbarte Standards ersetzen können.

Das Projekt soll Aufschluss darüber geben, in welchem Maße zu den klassischen Trägern und Organen hoheitlicher Gewalt auf internationaler Ebene Akteure hinzutreten, welche ihre Legitimation (auch) von gesell- schaftlichen Gruppen oder Verbänden ableiten. Sind bei nationalen Gremien je nach Art und Gewicht der Entscheidungen Fragen der demokratischen Legitimation sowie des Rechtsschutzes zu stellen, stehen bei internationa- len Gremien Fragen einer Neuordnung der internationalen Entscheidungs- strukturen und des sie tragenden Völkerrechts im Vordergrund. Ein Augen- merk wird dabei auch auf die Vernetzung nationaler und internationaler Gremien zu richten sein, welche zusätzlich eine Verlagerung des Gewichts der originär mit Gemeinwohlaufgaben betrauten Hoheitsorgane hin zu privaten Entscheidungsträgern bedeutet. Jedenfalls in diesem Kontext stellt sich auch hier die Frage demokratischer Legitimation.

Das Projekt wird einen empirischen, einen analytisch-dogmatischen und einen normativ-praktischen Teil umfassen. Während zunächst dem Phänomen internationaler pluraler Gremien im Wege einer Bestandsaufnah- me und Typenbildung nachzugehen ist, sind sodann die sich für das Völkerrecht, aber auch für das nationale Recht ergebenden Rechtsfragen herauszuarbeiten und zu erörtern. Schließlich sollen problematische Formen des internationalen Gremienwesens identifiziert und der Praxis Leitlinien für die Errichtung und Ausgestaltung internationaler Gremien oder für die Einbeziehung bestehender Gremien in staatliche und zwischenstaat- liche Entscheidungsprozesse gegeben werden.

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Stand: 06.02.2006