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Sommersemester 2010

S 106 Öffentliches Wirtschaftsrecht: Analyse rechtsgestaltungsrelevanter Elemente

Di 08.30 - 10.30, Hörsaal 4

Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist eine Materie, die sich in einem stärkeren Umbruch als andere Gebiete des Verwaltungsrechts befindet. Es ist mittlerweile einer der wichtigsten Rechtsbereiche, in dem sich im Wandel befindliche Staatsvorstellungen manifestieren und Regelungskonzepte ausprobiert werden. Das Seminar greift drei Bereiche, die öffentlich-privaten Partnerschaften, das Vergaberecht und das Recht der Beihilfen auf, die in der Beratungspraxis von großer Bedeutung sind.

I.    Wandel staatlicher Aufgabenwahrnehmung

  1. Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) – eine Modernisierungsstrategie im Gewährleistungsstaat? 

  2. Grundmodelle vertraglicher Gestaltung von ÖPP

  3. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich bei der Eingehung von ÖPP

  4. Öffentlich-öffentliche Partnerschaften – Modelle und rechtliche Anforderungen

II.   Vergaberecht

  5. Grundsätze und Strukturen von Vergabeverfahren (Ziekow)

  6. Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers

  7. In-House-Geschäfte

  8. Nebenangebote, unvollständige und von der Ausschreibung abweichende Angebote

  9. Die Berücksichtigung mittelständischer Interessen im Vergaberecht

10. Die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen

11. Ausschreibungspflichten bei Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand

12. Besonderheiten der Sektorenvergabe

13. Folgen von Verstößen gegen Ausschreibungspflichten

14. Die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Zwecke

15. Rechtsschutz im Vergaberecht: Rügepflicht und Antragsbefugnis

III.  Beihilfenrecht

16. Der Begriff der Beihilfe nach Art. 87 I EG Teil 1: Inanspruchnahme staatlicher Mittel und Vorteilsbegriff

17. Der Begriff der Beihilfe nach Art. 87 I EG Teil 2: Selektivität der Maßnahme, Handelsbeeinträchtigung und Wettbewerbs-verfälschung

18. Die beihilfenrechtliche Problematik der Erfüllung gemeinwirt-schaftlicher Verpflichtungen

19. Die Rückforderung mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbarer Beihilfen

 

Erwartet wird die Abgabe eines Handouts mit Lesehinweis für die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer spätestens eine Woche vor dem Vortragstermin (mit einer Ausnahme für die ersten beiden Termine), eine mündliche Präsentation von maximal einer halben Stunde und eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 15 Seiten, wobei allerdings keinerlei Seitenbegrenzung besteht.

Lesehinweise zur ersten Einführung: 

Ruthig/Storr, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2008, §§ 9 und 10

Schliesky, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2008, S. 75 ff., 189 ff.

Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2007, §§ 6, 8 und 9

Gasthörer sind - mit oder ohne Übernahme einer eigenen Seminarleistung - willkommen.

 

 
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Stand: 10.05.2010