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Sommersemester
2010
S 106 Öffentliches Wirtschaftsrecht: Analyse rechtsgestaltungsrelevanter
Elemente
Di
08.30 - 10.30, Hörsaal 4
Das öffentliche
Wirtschaftsrecht ist eine Materie, die sich in einem stärkeren Umbruch
als andere Gebiete des Verwaltungsrechts befindet. Es ist mittlerweile
einer der wichtigsten Rechtsbereiche, in dem sich im Wandel befindliche
Staatsvorstellungen manifestieren und Regelungskonzepte ausprobiert
werden. Das Seminar greift drei Bereiche, die öffentlich-privaten
Partnerschaften, das Vergaberecht und das Recht der Beihilfen auf, die in
der Beratungspraxis von großer Bedeutung sind.
I. Wandel staatlicher Aufgabenwahrnehmung
1. Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)
– eine Modernisierungsstrategie im Gewährleistungsstaat?
2. Grundmodelle vertraglicher
Gestaltung von ÖPP
3. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich bei
der Eingehung von ÖPP
4. Öffentlich-öffentliche
Partnerschaften – Modelle und rechtliche Anforderungen
II. Vergaberecht
5. Grundsätze und Strukturen von
Vergabeverfahren (Ziekow)
6. Der Begriff des öffentlichen
Auftraggebers
7. In-House-Geschäfte
8. Nebenangebote, unvollständige und
von der Ausschreibung abweichende Angebote
9. Die Berücksichtigung
mittelständischer Interessen im Vergaberecht
10. Die Vergabe von Bau- und
Dienstleistungskonzessionen
11. Ausschreibungspflichten
bei Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand
12.
Besonderheiten der Sektorenvergabe
13. Folgen von Verstößen gegen
Ausschreibungspflichten
14. Die Berücksichtigung sozialer und
ökologischer
Zwecke
15. Rechtsschutz im Vergaberecht: Rügepflicht
und Antragsbefugnis
III. Beihilfenrecht
16. Der Begriff der Beihilfe nach Art. 87 I EG
Teil 1: Inanspruchnahme staatlicher
Mittel und Vorteilsbegriff
17. Der Begriff der Beihilfe nach Art. 87 I EG
Teil 2: Selektivität der Maßnahme, Handelsbeeinträchtigung und
Wettbewerbs-verfälschung
18. Die beihilfenrechtliche Problematik der
Erfüllung gemeinwirt-schaftlicher Verpflichtungen
19. Die Rückforderung mit dem Gemeinsamen
Markt unvereinbarer Beihilfen
Erwartet
wird die Abgabe eines Handouts mit Lesehinweis für die anderen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer spätestens eine Woche vor dem
Vortragstermin (mit einer Ausnahme für die ersten beiden Termine), eine mündliche
Präsentation von maximal einer halben Stunde und eine schriftliche
Ausarbeitung im Umfang von ca. 15 Seiten, wobei allerdings keinerlei
Seitenbegrenzung besteht.
Lesehinweise
zur ersten Einführung:
Ruthig/Storr,
Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2008, §§ 9 und 10
Schliesky,
Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2008, S. 75 ff., 189 ff.
Ziekow,
Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2007, §§ 6, 8 und 9
Gasthörer sind - mit
oder ohne Übernahme einer eigenen Seminarleistung - willkommen.
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Stand:
10.05.2010
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