Herr von Arnim, ist die geplante Brandenburger
Diäten-Reform ein Musterbeispiel für Bescheidenheit?
Nein, es bleibt auch danach immer noch eine
unangemessen üppige Rundumversorgung für die Abgeordneten, besonders bei
den Pensionen. Das passt nicht zur besonderen Lage des Landes mit seiner
hohen Arbeitslosigkeit. Die öffentliche Kontrolle wird weitgehend
ausgehebelt, vor allem, was die künftigen automatischen
Diätenerhöhungen angeht.
Sie sehen die geplante Kopplung der Diäten an
die Einkommen der Erwerbsbevölkerung kritisch?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass
Diätenentscheidungen des Parlaments einzeln und konkret durch Gesetz
getroffen werden müssen, damit öffentliche Kontrolle möglich ist. Die
geplante Ankopplung der Diäten an die Einkommensentwicklung im Land und
die der Aufwandspauschalen an die Preisentwicklung, verhindert das gerade.
Bei automatischen Erhöhungen kann öffentliche Kontrolle nicht ansetzen.
Das ist verfassungswidrig. Das Parlament darf sich nicht der Notwendigkeit
entziehen, Erhöhungen von Mal zu Mal durch Gesetz zu beschließen.
Die Parlamentarier feiern sich, weil es Abstriche
bei der Altersversorgung geben soll.
Das relativiert sich stark. Nach der Neuregelung
soll der Anspruch auf Altersversorgung dem Abgeordneten schon nach dem
ersten Parlamentsjahr zustehen, bislang war das erst nach acht Jahren der
Fall. Solch einen Anspruch gibt es bislang nur in Hamburg. Dort sind es
allerdings 46 Euro monatlicher Rentenanspruch pro Parlamentsjahr, in
Brandenburg sollen es 145 Euro sein. Das ist zu hoch. Übrigens führt
dies dazu, dass die jetzigen Parlamentarier eine Alterversorgung bekämen,
selbst wenn sie bei der nächsten Landtagswahl wieder herausfliegen. Das
hat man der Öffentlichkeit bislang verschwiegen.
Dennoch soll der reguläre Renteneintritt erst ab
67 Jahren erfolgen.
Das könnte allenfalls in ganz ferner Zukunft einmal
eintreten. Das ändert im Übrigen nichts daran, dass die Altersversorgung
üppig bleiben soll. Geplant ist eine Vollversorgung in Höhe von 69
Prozent der Entschädigung, die schon nach einem halben Arbeitsleben (21
Jahre) anfällt und dies schon ab dem 57. Lebensjahr. Es bleibt eine
üppige Versorgung, sehr viel schneller, früher, und höher als bei
Normalverdienern, die alle um ihre Rente bangen müssen. Hinzu kommen
großzügige beitragsfreie Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und
Krankenversorgung.
Aber die Praxis in anderen Ländern ist ähnlich.
Das ändert nichts daran, dass diese Privilegien in
der wirtschaftlichen sozialen Lage des Landes nicht mehr zu rechtfertigen
sind. Diese Rundumversorgung ist wirtschaftlich gesehen ein hohes,
heimliches Zusatzgehalt zu den Diäten von 4399 Euro. Man müsste tausende
Euro Beiträge monatlich bezahlen, um eine gleichwertige Versorgung am
Markt zu erwerben. Indem der Landtag dies nicht offen ausweist, täuscht
er die Öffentlichkeit über die Höhe der Abgeordneten-Bezahlung.
Wäre das NRW-Modell, die Diäten zu verdoppeln,
und dafür Pauschalen und Altersversorgung zu streichen, ehrlicher?
Das NRW-Modell geht davon aus, dass Abgeordnete
einen Vollzeitberuf ausüben. Genau das ist aber meist nicht der Fall. Und
Fraktionsvorsitzende bekommen ohnehin Zuschläge. Bei gehöriger
Organisation sind Landtagsmandate Teilzeit-Jobs. Viele Abgeordnete üben
parallel ihre Berufe aus. Der Landtagspräsident von Thüringen hat das
einmal ganz offen eingestanden. In Baden-Württemberg sind Abgeordnete
gleichzeitig hauptamtliche Oberbürgermeister. Es ist ein allgemeiner
Trend, dass die Kompetenzen, der Einfluss der Landtage immer mehr
zurückgeht.
Was hieße das für Brandenburg?
Mein Petitum wäre: Der Brandenburger Landtag muss
sich ehrlicherweise zu einem Teilzeitparlament erklären. Das ist von den
Aufgaben her ohne weiteres möglich. In den Aufbaujahren nach 1990 gab es
natürlich noch einen erheblichen Nachholbedarf an Gesetzen, auch auf
Landesebene. Den gibt es aber inzwischen nicht mehr. Ich will für
Brandenburg ja kein Feierabendparlament vorschlagen wie in Stadtstaaten.
Die Wege sind einfach größer. Bei einem Teilzeitparlament könnte man
die Diäten entsprechend kürzen.
Warum sehen sie die Fahrkosten-Pauschale
kritisch?
Die Abgeordneten bekommen die Summe pauschal, auch
wenn sie kostenlos mit der Bahn fahren. Das ist nicht gerechtfertigt.
Hessen erstattet die Kosten auch nur, wenn der Abgeordnete die Kilometer
abrechnet.
Aus dem Landtag wird dagegengehalten, dass dies
zu bürokratisch wäre?
Da zeigt sich wieder eine gewisse Abgehobenheit des
Parlaments. Jeder andere muss doch auch nachweisen, dass er die Wege
gefahren ist. Sonst gibt es keine Erstattung. Warum sollen, wo es jedem
Normalverdiener zugemutet wird, Abgeordnete eine Sonderstellung bekommen.
In Hessen wird es erfolgreich praktiziert.
Dennoch, die Fraktionen halten ihnen vor, bei
ihrer Kritik die Brandenburger Verhältnisse nicht gebührend zu
berücksichtigen.
Ich kenne die Brandenburger Verhältnisse sehr wohl.
Ich war jahrelang in Potsdam Verfassungsrichter. Ein Diätengesetz muss
insgesamt stimmig sein. Wenn es zahlreiche Regelungen gibt, die nicht in
Ordnung sind, dann muss man sie beseitigen.
Wo steht Brandenburgs Abgeordneten-Versorgung
nach der Reform im Vergleich der Länderparlamente?
Die Parteien bilden in Brandenburg eine Art Kartell
- und die Parlamente in Deutschland bilden in vielen Punkten auch ein
Kartell, damit niemand aus der Reihe tanzt und selbst die tollsten
Privilegien ganz normal erscheinen. Es gibt aber keine Gleichheit im
Unrecht.
Das Interview führte Thorsten Metzner