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In was für einem Staat
leben wir, eigentlich?
Von Wolfgang Rudzio
Hans
Herbert von Arnim, Das System. Die Machenschaften der Macht, München 2001(Droemersche
Verlagsanstalt), 440 S.
Hans Herbert von Arnim
hat wieder einmal zugeschlagen. Sein jüngstes Buch reiht sich ein in die
Reihe viel beachteter Publikationen des Autors, in denen er sich kritisch
mit der politischen Wirklichkeit der Bundesrepublik auseinandersetzt. Zwar
finden sich in »Das System« alte Argumentationen wieder, auch könnten
ein paar Bezugnahmen auf aktuelle Vorgänge von 2000/01 keine
Neuerscheinung rechtfertigen, aber andererseits sind auch beachtliche
Neuerungen festzustellen: Die Kritik ist umfassender, grundsätzlichere
Konsequenzen - bis hin zur Abschaffung der parlamentarischen
Regierungsform - werden gezogen. Es geht nicht um einzelne
Gebrechen, vielmehr erscheint das politische System Deutschlands im ganzen
krank, die Verfassung nur noch als »Fassade« (S. 26).
Der
neue von Arnim ist schmissig und angriffslustig formuliert. In scharfen
Wendungen fordert er Moral und Demokratie ein und lenkt die Empörung
seiner Leser auf die Politiker. Solchen Stil mag man im Namen strenger
Wissenschaftlichkeit missbilligen, muss aber zugestehen, dass in der
medialen Öffentlichkeit nur so Aufmerksamkeit zu erreichen und Wirkung zu
erzielen ist. Redundanz und Unübersichtlichkeit allerdings, die das Buch
belasten, erklären sich wohl nicht auf diese Weise.
Aber dies sollte nicht davon abhalten, auf den sachlichen Gehalt der Kritik
einzugehen. Er lässt sich in vier Punkten zusammenfassen. Erstens
attackiert Arnim die Politikfinanzierung: sowohl Form und Höhe der
Staatszuschüsse an die Parteien, Fraktionen und politischen Stiftungen
als auch die Begünstigung von Parteispenden. Die Stichworte sind hier
Selbstbedienung und »Korruption« (S. 88, 93); Korruption im weitesten
Sinne gilt geradezu als »Seele des Systems« (S. 165). Viele kritische
Feststellungen erscheinen zutreffend, manche allerdings überzogen oder
unzulässig verallgemeinernd. Vor lauter anklägerischen Pathos kommt
zudem eine Erörterung legitimer Parteienbedürfnisse zu kurz.
Den zweiten Gegenstand der Kritik bildet die »politische Klasse«. In ihr
dominiere »Eigennutz« (S. 34,36), ihre Selektion begünstige »Schwätzer«
(S. 266), geübt nur in Gegnerbekämpfung und Inszenierung des Scheins.
Politische Ämterpatronage im öffentlichen Apparat habe zum Ergebnis: »Je
höher das Amt, desto geringer die Qualifikation« (S. 40 f.). Mehr noch:
Mit unrechtmäßigen Methoden verschanzten sich Etablierte gegenüber
Herausforderern - etwa durch den Einsatz der öffentlich bezahlten
Abgeordnetenmitarbeiter im Wahlkreis (S. 267), durch Wahlrechts-
manipulationen und durch Tabuisierungen in der medialen Öffentlichkeit
(so dass eine »Kluft« zwischen veröffentlichter und öffentlicher
Meinung bestehe, S. 201, 206). Auch hier wird man zugestehen müssen, dass
tatsächliche Verhältnisse benannt werden, ebenso wie sich allerdings Überzeichnungen
finden.
Vor allem stellt sich die Frage, bis zu welchem Grade man von Politikern
Fachqualifikationen erwarten darf, wenn sie sich in ständiger demo-
kratischer Auseinandersetzung hocharbeiten und behaupten sollen. Dabei
bleibt gewiss offen, ob die deutschen Selektionsprozesse über Partei-
karrieren nicht die politische Behauptungsfähigkeit (die man
freundlicher auch als Fähigkeit zur Mehrheitsbildung bezeichnen könnte)
mehr als nötig übergewichten.
Drittens beklagt von Arnim eine parteienstaatliche
Aushöhlung der Gewaltenteilung.
Der »lange Arm der politischen Klasse« greife durch Personalselektion
auch auf Wissenschaft, Justiz und Rechnungshöfe zu (S. 223), desgleichen
auf die öffentliche Verwaltung. Distanz zur Politik und Funktionalität
von Institutionen würden so
zerstört. Selbst das parla- mentarische Prinzip funktioniere nicht, da das
Parlament nur noch als »bloße Ratifikationsinstanz« (S. 285), der
Bundesrat aber als Blocka- deorgan fungiere, während tatsächliche
Entscheidungen in »koalitionären Kungelrunden« (S. 276) fielen. Die
Konfrontation von Regierung und Opposition hingegen stelle nur eine »hinkende«
Form von Gewaltenteilung dar, da eben eine Seite die Mehrheit habe. In der
Tat: Man kann sich an vielen Stellen eine Zurückdrängung ungenierten
Parteizugriffs und des Bundesrates allein auf Länderinteressen wünschen.
In einer parlamentarisch verfassten Massendemokratie mit Verhältniswahlrecht
aber wird man kaum ohne die kritisierten Koalitionsrunden und
parlamentarische Disziplin auskommen können; schwerlich zu akzeptieren wäre
auch eine Selbstrekrutierung von Verwaltungs- oder Justizspitzen.
Schließlich ist eine vierte, plebiszitäre Linie der Kritik auszumachen. Für von
Arnim bedeutet Demokratie Regieren entsprechend dem »Willen des Volkes«,
und in einer rein repräsentativen Demokratie wie der Bundes- republik
erscheint ihm Demokratie nur »fiktiv«, da nicht das Volk, sondern die »politische
Klasse« entscheide (S. 20, 23 1). Aus diesen Prämissen ergibt sich seine
Kritik am plebiszitären Defizit des Grundgesetzes sowie am Wahlrecht das
oberhalb der kommunalen Ebene keine Personalauswahl zulasse.
Welche Therapie für diese Staatskrankheiten wird nun empfohlen? Zur
Politikfinanzierung schlägt der Autor zwei Reformen vor: Erstens ein
Verbot von Spenden oberhalb einer gewissen Grenze, zweitens - offenbar anstelle der bisherigen Staatszuschüsse
- die Einführung
des schon von Eschenburg propagierten »Bürgerbonus«. Dieser bedeute, dass
jeder Bürger jährlich entscheiden könne, welcher Partei oder gemeinnützigen
Organisation er seinen Bonus zukommen lasse für den der Empfänger dann
eine bestimmte Geldsumme vom Staat erhalte.
Beide Vorschläge wirken sympathisch, versprechen Wirkungen gegen Korruption und
Parteienselbstbedienung. Bei näherer Betrachtung drängt sich aber beim
Spendenverbot die Frage auf, wie man eine Stückelung großer Spenden
verhindern kann; dies erscheint, wie bisherige Erfahrungen zeigen, nicht
gerade einfach. Wäre es statt dessen nicht besser, den Anreiz für
korruptive Spenden dadurch zu reduzieren, dass öffentliche Aufträge in
transparenten Ausschreibungsverfahren unter Kontrolle z.B. von Rechnungshöfen
vergeben würden? Was den Bürgerbonus betrifft, würde er wahrscheinlich
eine erhebliche Umsteuerung staatlicher Zuschüsse in die Kassen gemeinnütziger
Organisationen zur Folge haben, d.h. eine finanzielle Schwächung der
Parteien. Technisch stellt sich das Problem, dass der Zeit- und
Verwaltungsaufwand in gar keinem angemessenen Verhältnis zu dem kleinen
Bonuswert von zwei bis drei Euro je Bürger und Jahr (die bisherige Höhe
der Staatszuschüsse an die Parteien im Bund zugrunde gelegt) stünde.
Praktikabler schiene daher eine Verteilung nach der Wählerzahl an die Parteien.
Die übrigen Kritikkomplexe werden durch verfassungspolitische
Reform- vorschläge
von Arnims abgedeckt. Diese zielen in zwei Richtungen: 1. Einführung von
plebiszitären Elementen, konkret: Direktwahl von politischen Repräsentanten
(des Präsidenten, der Ministerpräsidenten der Länder, Präsidenten der
Rechnungshöfe, Bürgermeister), persönlichkeits- orientiertem Wahlrecht
(Mehrheitswahl oder Listen mit Panaschieren und Kumulieren,
Kandidatenvorwahlen) und Volksentscheiden auch auf Bundesebene; 2. Stärkung
»parteidistanzierter« unabhängiger »Ent- scheidungs-, Beratungs-
und Kontrollgremien« wie Rechnungshöfen oder Justiz.
Insgesamt schlägt von Arnim die Ersetzung des parlamentarischen Regierungssystems
durch ein präsidentielles System ähnlich dem der USA vor, ergänzt durch
nationale Volksentscheide. Von Vorwahlen verspricht er sich eine bessere
Rekrutierung von Politikern als über die innerparteiliche »Ochsentour«,
von Direktwahlen und persönlichkeitsorientiertem Wahlrecht einen Zwang,
als Kandidaten »gute Leute« aufzustellen, von der Direktwahl der
Regierungschefs mehr Reformelan (etwa in der Bildungspolitik) und mehr
Gewaltenteilung. Das Problem des divided
government wird mit dem Hinweis auf gute Erfahrungen in den süddeutschen
Kommunen abgetan.
Positiv ist festzuhalten, dass damit die Kritik in einen umfassenden
Reformvorschlag mündet. Die vorgeschlagene Alternative zum bestehenden
politischen System würde auch dem freiheitlich-demokratischen
Charakter des Landes keinen Abbruch tun. Es bleibt aber zu fragen, ob sich
die daran geknüpften positiven Erwartungen tatsächlich erfüllen würden
und welche neuen Systemmängel man für die bisherigen eintauschen würde.
Ist die Gemeinwohlorientierung der Politik in präsidial-plebiszitären
Systemen wirklich ausgeprägter, werden dort wirklich »gute« oder nur
medial gut in Szene setzbare Leute Kandidaten scheitern dort nicht
Reformvorhaben an Blockaden des divided
government, fuhren Volksentscheide (wie in der Schweiz) zu mehr
Bewegung und Bürgerengagement? All dieses muss man angesichts der
Erfahrungen in vielen Ländern bezweifeln. Eine jahrzehntelange Diskussion
in der vergleichenden Politikwissenschaft tendiert angesichts
populistisch-medialer, aber ungeeigneter Präsidenten und häufiger,
zum Teil schwerer Konflikte zwischen Präsidenten und Parlamentsmehrheiten
eher dazu, dem parlamentarischen Regierungssystem den Vorzug zu geben. Von
den dort eingeführten Argumenten und Erfahrungen liest man in dem Buch
wenig, sie scheinen wie nicht vorhanden.
Ähnlich steht es mit Volksentscheiden, zu deren Möglichkeiten und Grenzen eine
beachtliche, zahlreiche Gesichtspunkte und Erfahrungen einbeziehende
Literatur existiert. Auch hiervon, von vielen bekannten Argumenten, findet
sich in dem Buch allzu wenig wieder. Das gilt für Problemfelder wie
Quoren für die Verbindlichkeit von Plebisziten, das Recht zur
Formulierung der Fragestellungen, die Überkomplexität von Themen, die
Rolle der Medien oder die Kohärenz von Politik beim Nebeneinander von
parlamentarisch-präsidentiellen und plebiszitären Entscheidungen.
Ebenso wird eine Begrenzung von Volksentscheiden etwa auf Souveränitätsverzichte,
Verfassungsänderungen, Wertentscheidungen oder Wettbewerbsregeln der
Politik (wo Politiker ein spezifisches Eigeninteresse haben könnten)
bedauerlicherweise nicht behandelt.
Alles in allem: Das flott geschriebene Buch attackiert mit Recht zahlreiche Schwächen
und Mängel der deutschen Politik, überzieht und verallge- meinert dabei
allerdings auch. Mit seiner Kritik ist es in einer offenen Demokratie zu
begrüßen und sollte Aufmerksamkeit finden, mit seinen Thesen aber würde
es im Feuer argumentativer Diskussion wohl einige Feder lassen müssen.
(aus: Jahrbuch für
Extremismus & Demokratie 1/2003, S. 289 ff.)
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Stand:
08.05.2003
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