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SPD,
CDU und Linkspartei-PDS im Brandenburger Landtag haben sich in dieser
Woche darauf verständigt, bis April einen Entwurf zum Abgeordnetengesetz
vorzulegen, in dem die Diäten, die Altersversorgung und sonstigen Einkünfte
neu geregelt werden. Hans Herbert von Arnim hat sich die Eckpunkte dazu
genauer angesehen und kommt zu einem vernichtenden Urteil. Von Arnim ist
Universitätsprofessor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in
Speyer. Er hat zahlreiche Arbeiten über den finanziellen Status von
Parlamentsabgeordneten veröffentlicht. Seine kritischen Anmerkungen zum
Einfluss der Parteien und Berufspolitiker auf das politische System haben
schon häufig heftige Kontroversen ausgelöst - und auch dieser Beitrag
scheut vor polemischer Zuspitzung nicht zurück. Die Besoldung und
Versorgung von Politikern sind Reizthemen der besonderen Art. Sie können
schnell Neidreflexe auslösen. Trotzdem muss es möglich sein, die Frage
der Angemessenheit - auch der Bezüge von Brandenburger
Landtagsabgeordneten - öffentlich zu diskutieren. rst
HANS
HERBERT VON ARNIM
POTSDAM Das zentrale Kennzeichen des geplanten neuen Diätengesetzes in
Brandenburg ist die Ausschaltung der öffentlichen Kontrolle. Das zeigt
schon die Entstehung des Gesetzes. Geht es um die Neuregelung der
Bezahlung der Abgeordneten, verbündet sich die ohnehin schon große
Koalition aus SPD und CDU auch noch mit der Neuen Linken. Das legt die
parlamentarische Opposition lahm, deren Aufgabe es eigentlich wäre, die
Parlamentsmehrheit zu kontrollieren und Mängel wirksam zu kritisieren.
Dann bleibt allein die öffentliche Kontrolle, und die soll jetzt auch
noch unterlaufen werden.
Schon auf den Pressekonferenzen, auf der die drei Fraktionen SPD, CDU und
Neue Linke am 7. Februar 2006 einträchtig die "Eckwerte" des
Gesetzentwurfs vorstellten, wurde ein geschöntes Bild gezeichnet. Darauf
sind auch manche Medien zunächst hereingefallen. Bei der Altersversorgung
haben die Fraktionsspitzen allerhand Regelungen hervorgehoben, die die üppige
Selbstversorgung etwas einschränken. Dabei kam die brisanteste Neuigkeit
aber zu kurz. In Zukunft soll nämlich schon nach einem einzigen Jahr
Mitgliedschaft im Parlament ein Versorgungsanspruch entstehen. Bisher
brauchte ein Abgeordneter dafür mindestens acht Jahre. Derartiges gibt es
bisher nur in einem einzigen deutschen Parlament, in Hamburg. Während
dortige Volksvertreter aber nur 46 EUR Rente pro Abgeordnetenjahr
erwerben, sollen es in Brandenburg 145 EUR sein, also mehr als der
dreifache Betrag. Die Neuregelung bringt für Abgeordnete, die 2004
erstmals in den Landtag gewählt wurden, einen gewaltigen Vorteil: Sie
erhalten die Versorgung auch dann, wenn sie 2009 nicht wiedergewählt
werden.
Und
die aberwitzige Fahrtkostenpauschale soll nicht angetastet werden. Sie
beträgt 169 EUR im Monat für Abgeordnete, die in Potsdam wohnen, und erhöht
sich alle 30 Kilometer, die der Abgeordnete weiter weg wohnt, um weitere
169 EUR, unabhängig davon, ob der Abgeordnete, der ja die Bahn gratis
benutzen darf, überhaupt mit dem Auto fährt. Abgeordneten aus Prenzlau
oder Cottbus bringt das monatlich 1183 zusätzliche Euro - steuerfrei,
versteht sich.
Für die Fraktionsvorsitzenden selbst, die das neue Gesetz ausgehandelt
haben, ist jetzt ein doppeltes Gehalt und eine doppelte Versorgung direkt
aus der Staatskasse vorgesehen. Das stellt sie erheblich besser. Die
Fraktionen haben ihnen zwar bisher meist schon Zuschläge aus ihren
Mitteln gewährt, aber nicht alle und schon gar nicht in der jetzt
vorgesehenen Höhe. In jedem Fall werden die Fraktionen durch die
Neuregelung entlastet. Von einer entsprechenden Kürzung der staatlichen
Subventionierung der Fraktionen ist allerdings nicht die Rede.
Die öffentliche Kontrolle soll in Zukunft auch dadurch ausgeschaltet
werden, dass sich Entschädigung und allgemeine Kostenpauschale von Jahr
zu Jahr automatisch erhöhen, also ohne neues Gesetz und ohne öffentliche
Verhandlungen im Parlament. Der Gesetzentwurf sieht eine Koppelung der
Entschädigung (einschließlich der Versorgung) an die allgemeine
Einkommensentwicklung und der Kostenpauschale an die Preisentwicklung vor.
Das ist sogar verfassungsrechtlich höchst problematisch. Das
Bundesverfassungsgericht hat im Diäten-Urteil von 1975 klargestellt: Bei
Entscheidungen des Parlaments "in eigener Sache" stellt Öffentlichkeit
"die einzige wirksame Kontrolle" dar. Deshalb sei "jede Veränderung
in der Höhe der Entschädigung im Plenum zu diskutieren und vor den Augen
der Öffentlichkeit darüber als einer selbständigen politischen Frage zu
entscheiden".
Brandenburgische
Landtagsabgeordnete bleiben auch in Zukunft großzügig bezahlt. Sie
erhalten 4399 EUR Gehalt monatlich, steuerfreie Kostenpauschalen, beides
dynamisiert, eine ebenfalls dynamisierte beitragsfreie Altersversorgung,
die schon nach einem halben Arbeitsleben den Höchstsatz von (in Zukunft)
69 Prozent der Entschädigung erreicht - und das ab dem 57. Lebensjahr.
Damit erhalten Abgeordnete weiterhin nach sehr viel kürzerer Zeit und
sehr viel früher eine sehr viel höhere Versorgung als jeder
Normalverbraucher, ganz zu schweigen von der beitragsfreien Invaliditäts-,
Hinterbliebenen- und Krankenversorgung.
Die staatliche Rundum-Versorgung der Abgeordneten enthält ein riesiges
verschleiertes Zusatzgehalt von Tausenden von Euro. Das zeigen
Berechnungen, um wieviel die 4399 EUR aufgestockt werden müssten, wollte
man den Abgeordneten die Finanzierung der Versorgung aus eigenen Beiträgen
ohne Einbuße ermöglichen. Das heimliche Zusatzgehalt nachvollziehbar
auszuweisen, davor schreckt das Parlament zurück, weil sich dann Summen
ergäben, die man nicht mehr für "vermittelbar" hält. In
dieser Verschleierung der wahren Höhe der Abgeordnetenbezüge liegt die
größte Hintergehung der Öffentlichkeit.
Das alles erhalten die Abgeordneten für Aktivitäten, die, bei gehöriger
Organisation, lediglich eine Teilzeittätigkeit darstellen. Insider, die
sich ihr unbefangenes Urteil bewahrt haben, bestätigen das. So bezeichnet
der frühere Präsident des Thüringer Landtags Gottfried Müller die
Arbeit von Landtagsabgeordneten ganz offen "als Nebentätigkeit zum
Beruf" und als "Halbzeitjob". Die Aufgaben der
Landesparlamente bleiben weit hinter denen des Bundestags oder des Europäischen
Parlaments zurück. Sie sind vom Aufwand her eher den Volksvertretungen
großer Städte vergleichbar, wenn man von den kürzeren Wegen dort
absieht. Kommunale Volksvertreter erhalten nur eine Aufwandsentschädigung
und keinerlei Versorgung. In Hamburg organisiert sich die Bürgerschaft
sogar als "Feierabendparlament", obwohl sie dort neben den
Landesaufgaben auch noch kommunale Aufgaben zu bewältigen hat. In Baden-Württemberg
sind zahlreiche Landtagsabgeordnete gleichzeitig hauptberufliche Oberbürgermeister
ihrer Städte. Auch in Brandenburg üben gerade besonders qualifizierte
Abgeordnete häufig noch einen privaten Beruf aus und beziehen daraus ein
weiteres Zusatzeinkommen. Das sei ihnen gegönnt, darf aber bei der
Bemessung der staatlichen Bezahlung nicht ganz außer Betracht bleiben.
(Ebenso sollte fairer Weise berücksichtigt werden, dass beinahe ein Fünftel
der Brandenburger arbeitslos ist, dass fast alle um ihren Arbeitsplatz
bangen und das ganze Land am finanziellen Tropf des Westens hängt.) Völlig
inakzeptabel sind Lobbyzahlungen von Unternehmen oder Verbänden, die an
der Landespolitik interessiert sind, an Abgeordnete. Um die Kontrolle
solch korruptiver Zuwendungen zu erleichtern, verpflichtet der Bundestag
seit kurzem seine Mitglieder zur Veröffentlichung der Höhe ihrer
privaten Nebeneinkommen. In Brandenburg ist keine derartige Regelung
vorgesehen.
in: Märkische
Allgemeine Zeitung vom 11.02.2006.
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Stand:
13.02.2006
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Veröffentlichung
auf der Website der Märkischen Allgemeinen Zeitung
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