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Eine Verschlimmbesserung. Wie der Potsdamer Landtag die Diäten verschleiert und die öffentliche Kontrolle aushebelt

SPD, CDU und Linkspartei-PDS im Brandenburger Landtag haben sich in dieser Woche darauf verständigt, bis April einen Entwurf zum Abgeordnetengesetz vorzulegen, in dem die Diäten, die Altersversorgung und sonstigen Einkünfte neu geregelt werden. Hans Herbert von Arnim hat sich die Eckpunkte dazu genauer angesehen und kommt zu einem vernichtenden Urteil. Von Arnim ist Universitätsprofessor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Er hat zahlreiche Arbeiten über den finanziellen Status von Parlamentsabgeordneten veröffentlicht. Seine kritischen Anmerkungen zum Einfluss der Parteien und Berufspolitiker auf das politische System haben schon häufig heftige Kontroversen ausgelöst - und auch dieser Beitrag scheut vor polemischer Zuspitzung nicht zurück. Die Besoldung und Versorgung von Politikern sind Reizthemen der besonderen Art. Sie können schnell Neidreflexe auslösen. Trotzdem muss es möglich sein, die Frage der Angemessenheit - auch der Bezüge von Brandenburger Landtagsabgeordneten - öffentlich zu diskutieren. rst

HANS HERBERT VON ARNIM

POTSDAM Das zentrale Kennzeichen des geplanten neuen Diätengesetzes in Brandenburg ist die Ausschaltung der öffentlichen Kontrolle. Das zeigt schon die Entstehung des Gesetzes. Geht es um die Neuregelung der Bezahlung der Abgeordneten, verbündet sich die ohnehin schon große Koalition aus SPD und CDU auch noch mit der Neuen Linken. Das legt die parlamentarische Opposition lahm, deren Aufgabe es eigentlich wäre, die Parlamentsmehrheit zu kontrollieren und Mängel wirksam zu kritisieren. Dann bleibt allein die öffentliche Kontrolle, und die soll jetzt auch noch unterlaufen werden.

Schon auf den Pressekonferenzen, auf der die drei Fraktionen SPD, CDU und Neue Linke am 7. Februar 2006 einträchtig die "Eckwerte" des Gesetzentwurfs vorstellten, wurde ein geschöntes Bild gezeichnet. Darauf sind auch manche Medien zunächst hereingefallen. Bei der Altersversorgung haben die Fraktionsspitzen allerhand Regelungen hervorgehoben, die die üppige Selbstversorgung etwas einschränken. Dabei kam die brisanteste Neuigkeit aber zu kurz. In Zukunft soll nämlich schon nach einem einzigen Jahr Mitgliedschaft im Parlament ein Versorgungsanspruch entstehen. Bisher brauchte ein Abgeordneter dafür mindestens acht Jahre. Derartiges gibt es bisher nur in einem einzigen deutschen Parlament, in Hamburg. Während dortige Volksvertreter aber nur 46 EUR Rente pro Abgeordnetenjahr erwerben, sollen es in Brandenburg 145 EUR sein, also mehr als der dreifache Betrag. Die Neuregelung bringt für Abgeordnete, die 2004 erstmals in den Landtag gewählt wurden, einen gewaltigen Vorteil: Sie erhalten die Versorgung auch dann, wenn sie 2009 nicht wiedergewählt werden.

Und die aberwitzige Fahrtkostenpauschale soll nicht angetastet werden. Sie beträgt 169 EUR im Monat für Abgeordnete, die in Potsdam wohnen, und erhöht sich alle 30 Kilometer, die der Abgeordnete weiter weg wohnt, um weitere 169 EUR, unabhängig davon, ob der Abgeordnete, der ja die Bahn gratis benutzen darf, überhaupt mit dem Auto fährt. Abgeordneten aus Prenzlau oder Cottbus bringt das monatlich 1183 zusätzliche Euro - steuerfrei, versteht sich.

Für die Fraktionsvorsitzenden selbst, die das neue Gesetz ausgehandelt haben, ist jetzt ein doppeltes Gehalt und eine doppelte Versorgung direkt aus der Staatskasse vorgesehen. Das stellt sie erheblich besser. Die Fraktionen haben ihnen zwar bisher meist schon Zuschläge aus ihren Mitteln gewährt, aber nicht alle und schon gar nicht in der jetzt vorgesehenen Höhe. In jedem Fall werden die Fraktionen durch die Neuregelung entlastet. Von einer entsprechenden Kürzung der staatlichen Subventionierung der Fraktionen ist allerdings nicht die Rede.

Die öffentliche Kontrolle soll in Zukunft auch dadurch ausgeschaltet werden, dass sich Entschädigung und allgemeine Kostenpauschale von Jahr zu Jahr automatisch erhöhen, also ohne neues Gesetz und ohne öffentliche Verhandlungen im Parlament. Der Gesetzentwurf sieht eine Koppelung der Entschädigung (einschließlich der Versorgung) an die allgemeine Einkommensentwicklung und der Kostenpauschale an die Preisentwicklung vor. Das ist sogar verfassungsrechtlich höchst problematisch. Das Bundesverfassungsgericht hat im Diäten-Urteil von 1975 klargestellt: Bei Entscheidungen des Parlaments "in eigener Sache" stellt Öffentlichkeit "die einzige wirksame Kontrolle" dar. Deshalb sei "jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung im Plenum zu diskutieren und vor den Augen der Öffentlichkeit darüber als einer selbständigen politischen Frage zu entscheiden".

Brandenburgische Landtagsabgeordnete bleiben auch in Zukunft großzügig bezahlt. Sie erhalten 4399 EUR Gehalt monatlich, steuerfreie Kostenpauschalen, beides dynamisiert, eine ebenfalls dynamisierte beitragsfreie Altersversorgung, die schon nach einem halben Arbeitsleben den Höchstsatz von (in Zukunft) 69 Prozent der Entschädigung erreicht - und das ab dem 57. Lebensjahr. Damit erhalten Abgeordnete weiterhin nach sehr viel kürzerer Zeit und sehr viel früher eine sehr viel höhere Versorgung als jeder Normalverbraucher, ganz zu schweigen von der beitragsfreien Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversorgung.

Die staatliche Rundum-Versorgung der Abgeordneten enthält ein riesiges verschleiertes Zusatzgehalt von Tausenden von Euro. Das zeigen Berechnungen, um wieviel die 4399 EUR aufgestockt werden müssten, wollte man den Abgeordneten die Finanzierung der Versorgung aus eigenen Beiträgen ohne Einbuße ermöglichen. Das heimliche Zusatzgehalt nachvollziehbar auszuweisen, davor schreckt das Parlament zurück, weil sich dann Summen ergäben, die man nicht mehr für "vermittelbar" hält. In dieser Verschleierung der wahren Höhe der Abgeordnetenbezüge liegt die größte Hintergehung der Öffentlichkeit.

Das alles erhalten die Abgeordneten für Aktivitäten, die, bei gehöriger Organisation, lediglich eine Teilzeittätigkeit darstellen. Insider, die sich ihr unbefangenes Urteil bewahrt haben, bestätigen das. So bezeichnet der frühere Präsident des Thüringer Landtags Gottfried Müller die Arbeit von Landtagsabgeordneten ganz offen "als Nebentätigkeit zum Beruf" und als "Halbzeitjob". Die Aufgaben der Landesparlamente bleiben weit hinter denen des Bundestags oder des Europäischen Parlaments zurück. Sie sind vom Aufwand her eher den Volksvertretungen großer Städte vergleichbar, wenn man von den kürzeren Wegen dort absieht. Kommunale Volksvertreter erhalten nur eine Aufwandsentschädigung und keinerlei Versorgung. In Hamburg organisiert sich die Bürgerschaft sogar als "Feierabendparlament", obwohl sie dort neben den Landesaufgaben auch noch kommunale Aufgaben zu bewältigen hat. In Baden-Württemberg sind zahlreiche Landtagsabgeordnete gleichzeitig hauptberufliche Oberbürgermeister ihrer Städte. Auch in Brandenburg üben gerade besonders qualifizierte Abgeordnete häufig noch einen privaten Beruf aus und beziehen daraus ein weiteres Zusatzeinkommen. Das sei ihnen gegönnt, darf aber bei der Bemessung der staatlichen Bezahlung nicht ganz außer Betracht bleiben. (Ebenso sollte fairer Weise berücksichtigt werden, dass beinahe ein Fünftel der Brandenburger arbeitslos ist, dass fast alle um ihren Arbeitsplatz bangen und das ganze Land am finanziellen Tropf des Westens hängt.) Völlig inakzeptabel sind Lobbyzahlungen von Unternehmen oder Verbänden, die an der Landespolitik interessiert sind, an Abgeordnete. Um die Kontrolle solch korruptiver Zuwendungen zu erleichtern, verpflichtet der Bundestag seit kurzem seine Mitglieder zur Veröffentlichung der Höhe ihrer privaten Nebeneinkommen. In Brandenburg ist keine derartige Regelung vorgesehen.

in: Märkische Allgemeine Zeitung vom 11.02.2006.

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Stand: 13.02.2006

Veröffentlichung auf der Website der Märkischen Allgemeinen Zeitung