|
Parteifinanzen
Kartell
der Kassierer
In
aller Stille haben die europäischen Parteibündnisse eine neue Geldquelle
aufgetan - sie verstoßen damit gegen deutsches Verfassungsrecht
Heiner Kausch hat "schon mal was davon gehört". Da
sei einmal "so 'n Papier gekommen", erinnert sich der Gehilfe
des CDU-Schatzmeisters Wolfgang Peiner, "ich bin da aber nicht
sattelfest". Immerhin weiß Kausch, dass die Union in Deutschland von
der Regelung der EU-Parteifinanzen "eher profitiert".
Dietmar Strehl, Schatzmeister der Grünen, "wusste natürlich
auch, dass da etwas läuft". Seine einzige Frage: "Haben wir
Probleme damit?" Seine Antwort: Nein.
Walter Eschweiler, rechte Hand des FDP-Schatzmeisters Günter
Rexrodt, hält das Brüsseler Werk für einen Fortschritt:
"Entscheidend ist doch, dass überhaupt mal etwas Einheitliches
passiert."
Inge Wettig-Danielmeier, die Hüterin der SPD-Kasse, ist
distanzierter. Was "die in Brüssel" sich ausgedacht hätten,
"war eigentlich nicht mein Bier".
Seit Ende September ist der Coup perfekt, den die
Schatzmeister aller Couleur nur wortkarg und ausweichend kommentieren: Das
Europapar- lament und der EU-Ministerrat haben Regeln für die
Finanzierung der europäischen Parteibündnisse erlassen, die grob gegen
deutsche Ver- fassungsprinzipien verstoßen.
Mit zunächst 8,4 Millionen Euro dürfen sich danach die EU-Dachorga-
nisationen der Parteien aus dem Brüsseler Haushalt bedienen. Das Geld
soll erstmals nach den Wahlen zum Europaparlament im Juni nächsten Jahres
fließen. Profitieren werden voraussichtlich die Sozialdemokratische
Partei Europas (SPE), die konservative Europäische Volkspartei (EVP)
sowie die Bündnisse von Grünen und Liberalen.
Das neue Regelwerk ist besonders tückisch, weil es auf den
ersten Blick ein Übel zu beheben scheint. Jahrzehntelang haben die europäischen
Parteien ungeniert in die steuerfinanzierten Kassen ihrer EU-Parlaments-
fraktionen gelangt, auch die nationalen Polit-Organisationen profitierten
von dem anrüchigen Millionensegen (SPIEGEL 22/1999, 5/2000). Dass mit der
jetzt beschlossenen Verordnung ("Regelungen für die politischen
Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung") klare Verhältnisse
ge- schaffen werden sollen, macht die Sache womöglich noch schlimmer.
"Was bisher illegal war, wird nun legalisiert", kommentiert der
Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim. "Das läuft auf Geldwäsche
hinaus."
Zusammen mit seinem Mitarbeiter Martin Schurig kommt der
Verfassungs- und Verwaltungsjurist aus Speyer nach der Analyse des Brüsseler
Textes zu einem niederschmetternden Befund: In Deutschland müsste das 13
Artikel umfassende Werk sofort vom Bundesverfassungsgericht kassiert
werden. Zwar dürfen SPE, EVP und Co. nicht mehr in die Fraktionskassen
greifen. Auch die Spendenvorschriften sind schärfer als in Deutschland.
Doch die Verordnung erfüllt die strengen deutschen Standards nicht. Sie
verletzt mehrere Gebote, nämlich das
- der Gleichbehandlung, weil nur ein kleiner Kreis Begünstigter,
das Kartell der etablierten Parteienbünde, an die steuerlich finanzierten
Geldtöpfe herankommt;
- der Transparenz, weil die Parteifinanzen im Haushaltsplan
der EU versteckt und die Summen nach oben nicht begrenzt sind;
- der Staatsferne, weil die EU‑Parteien ihre Kassen bis
zu 75 Prozent - und bei trickreicher Auslegung des Wortlauts sogar
erheblich höher - aus Steuergeldern füllen können;
- der Bürgernähe, weil die Organisationen keine
Vereinigungen von Bürgern sind,die an der politischen Willensbildung
teilnehmen, sondern Dach- verbände gleichgesinnter Parteien - europaweit
bislang ohne eigene Kandidaten.
"Aberwitzig" nennen die Kritiker aus Speyer dieses
Konstrukt. Mit der EU-Verordnung seien "alle guten, überkommenen
Grundsätze nicht nur für die Anerkennung von Parteien, sondern auch für
ihre Finanzierung über Bord geworfen" worden.
Bislang kassierten die politischen Bündnisse von den
Fraktionen des Europaparlaments rund 1,4 Millionen Euro im Jahr, hinzu
kamen Sachleistungen für Büros, Geräte und Mitarbeiter in beträchtlicher
Höhe - alles ohne gesetzliche Grundlage.
In der Verordnung wird keine Summe genannt, aber im
Haushaltsplan für 2004 stehen bereits 8,4 Millionen Euro - ein üppiger Anfang.
Als die staatliche Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik
eingeführt wurde, begann sie 1959 mit 5 Millionen Mark. 1964 waren daraus
bereits 38 Millionen Mark geworden, und das wäre immer weitergegangen, hätte
nicht das Bundesverfassungsgericht 1966 Grenzen gezogen.
Seitdem dürfen die politischen Parteien nicht mehr als die Hälfte
ihrer Einnahmen aus der Staatskasse beziehen. Die Bündnisse politischer
Parteien" in Europa sollen aber deutlich mehr, nämlich bis zu 75
Prozent ihrer "Budgets" aus dem EU-Haushalt finanziert bekommen - wobei schon die Wortwahl Argwohn weckt.
Denn in den europäischen Rechenschaftsberichten wird
zwischen den tatsächlichen Ausgaben und den Budgets der EU-Parteien
unterschieden. Letztere beziehen sich nur auf die Haushaltspläne, nicht
auf den tat- sächlichen Verbrauch. Das Budget der SPE für das Jahr 2002
war mit 608 000 Euro angesetzt, die Ist-Ausgaben
lagen aber bei nur 414279 Euro.
Bei wortgetreuer Auslegung der neuen Verordnung hätte die
SPE 456 000 Euro (das sind 75 Prozent ihres Budgets, aber mehr als 100
Prozent der Ist-Ausgaben) aus Steuergeldern fordern können. Die EU-Grünen
hatten im gleichen Jahr 151 815 Euro als Budget veranschlagt, tatsächlich
aber nur 113 063 Euro ausgegeben. Der maximale Staatszuschuss würde
113 861,25 Euro betragen.
SPD-Schatzmeisterin Wettig-Danielmeier hält solche
Tricksereien, die keine große Phantasie erfordern, allerdings für
"nahezu ausgeschlossen". Es gebe "viel zu viel Konkurrenz,
um so etwas heimlich machen zu können".
Es muss aber gar nicht heimlich sein: Das Rechenspiel mit
Soll- und Ist-Ausgaben entspricht dem Wortlaut der Verordnung, Und: Was
ist, wenn alle Konkurrenten die gleichen Tricks anwenden?
Nicht minder problematisch findet der Parteienrechtler Arnim
die Kriterien, die den Kreis der Geldempfänger begrenzen. Nach deutschem Recht
müssen grundsätzlich alle Parteien an der Staatsfinanzierung beteiligt
werden - ausgenommen jene, "die es mit der Beteiligung an der
politischen Willensbildung nicht sonderlich ernst nehmen" (Arnim).
Als Indikator gilt, dass ein Polit-Verein bei einer
Bundestagswahl min- destens ein halbes oder bei einer Landtagswahl
mindestens ein Prozent der Stimmen erhält.
Auf EU-Ebene ist die Schwelle höher. Geld bekommen
diejenigen Grup- pierungen, die aus mindestens vier - demnächst: sieben -
Mitgliedstaaten entweder Abgeordnete ins Parlament entsenden, bei der letzten EU-Wahl drei Prozent der Wählerstimmen in jedem
dieser Mitgliedstaaten erreicht haben oder in den nationalen oder
regionalen Parlamenten dieser Mit- gliedstaaten vertreten sind.
In dieser Eingrenzung sieht Arnim "praktisch eine
Sperrwirkung für kleinere und neue Parteien". Sie gehe über die
bisherige nationale Schranke "weit hinaus" und würde "die
vom Bundesverfassungsgericht durchgesetzte Offenhaltung des politischen
Wettbewerbs völlig aushebeln".
Dass die problematische Verordnung sowohl das EU-Parlament
als auch den Ministerrat ohne öffentliche Diskussion passieren konnte,
gehört zu den Mysterien des medial vernetzten Nachrichtenmarkts. Jo
Leinen, im EU-Parlament SPD-Berichterstatter für das Projekt, führt das
Schweigen darauf zurück, "dass die politische Klasse immer noch
national denkt". Leinen war auch nicht unglücklich darüber, denn er
fand das Ergebnis in Ordnung.
Ausgerechnet der grüne Außenminister Joschka Fischer gab
der Ver- ordnung im EU-Ministerrat den Segen der Bundesrepublik
Deutschland - für Arnim eine bittere Ironie: 1988 habe Fischer noch mit
ihm gegen die dreiste Erhöhung der hessischen Landtags-Diäten gekämpft,
erinnert sich der Professor. "Inzwischen aber hat er sich vom Paulus
zum Saulus zurückentwickelt."
Hartmut Palmer
(aus:
Der Spiegel vom 27.10.2003, S. 52-55)
 |
Stand:
28.10.2003
|
|