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Der
Staat als Beute
von
Prof. Dr. iur. Christoph
Degenhart, Leipzig
Hans
Herbert von Arnim: Das System - Die Machenschaften der Macht. Droemersche
Verlagsanstalt, München. 2001,
Ln., 444 S., 22,90 Euro.
Der
Titel des Werks, mit dem Hans Herbert von Arnim eine Art Bilanz seiner kritischen, teils
fundamental-kritischen Untersuchungen zu Staat und Gesellschaft zieht,
scheint provokativ gewählt, vielleicht bewusst provokativ: `Das
System", dies klingt nach Kampfansage, ist ein Kampfbegriff, ein
historisch belasteter Begriff zumal. Was mit der Verwendung des Begriffs
zum Ausdruck gebracht werden soll, wird schon einführend klar formuliert:
Die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland konstituiert laut von Arnim ein System der Machthaltung, das im Wesentlichen auf das
Eigeninteresse der politischen Akteure ausgerichtet ist. Sie konstituiert
nicht mehr in Ordnung eines Gemeinwesens, das ausschließlich dem
Gemeinwohl verpflichtet ist, wie es in der Formulierung des freien Mandats
in der Regel 38 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommt, in dem "Regierung durch
das Volk und für das Volk" stattfindet. Dies zu belegen, hierfür
aber auch Remedur aufzuzeigen, ist von Arnims Anliegen.
Dass
in einem Spannungsfeld von Gemeinsinn und Eigennutz innerhalb der
"politischen Klasse" letzterer als dominierend gesehen wird, überrascht
angesichts früherer Zustandsbeschreibungen von Arnims nicht. So zitiert
er die berühmte Parteienkritik Richard
von Weizsäckers (S. 35), der freilich auch selbst durchaus als Repräsentant
des Parteienstaates in das Amt des Bundespräsidenten gelangte, mag er
sich dann auch von seiner Partei- bindung zusehends emanzipiert haben. Dass
jedenfalls in der Kollision von Gemeinwohlinteressen und Eigennutz erstere
sich vorrangig durchsetzen, wird, so der Verf., immer seltener, was
am Beispiel einer ehemals "alternativen" Partei recht eindrücklich
belegt wird. Es wird vor allem der Typus des Berufspolitikers, an dem von
Arnim seine Systemkritik
festmacht, etwa der Justizministerin bzw. des Justizministers (von Arnim
drückt sich allerdings nicht geschlechtsneutral aus), der bzw. die die
Voraussetzungen für den Eintritt in den Justizdienst nicht erfüllen würde,
gleichwohl, und dann mit besonders akzentuierter parteipolitischer
Ausrichtung, mit über die Besetzung der höchsten Richterstellen im Bund
entscheidet. Es ist der Typus des Berufspolitikers, der zur Verselb- ständigung
der politischen Klasse geführt hat, und damit eben zu jenem Parallel- und
Schattensystem, das von Arnim identifiziert. War die SPD schon immer
Kaderpartei gewesen, so entwickelte sich lt. von Arnim die andere der
beiden großen Volksparteien erst im Rahmen des "Systems Kohl"
in diese Richtung, dann aber massiv. So hat sich jene politische Klasse
entwickelt, die von der Politik lebt, statt für die Politik, die sich
ihre eigenen Spielregeln schafft, die Bedingungen des Wettbewerbs
kontrolliert, auf deren Zusammensetzung der Bürger als Wähler nur sehr
bedingt Einfluss hat, und die sich umfassend gegen die Folgen etwa eines
Amts- verlustes absichert. All dies hat von Arnim
schon in früheren seiner Streitschriften recherchiert, und wie in
jenen bleibt der Blickwinkel seltsam eng, eben auf Grund der Fokussierung
auf die `politische Klasse". So ist die Beobachtung, dass gerade in
den höheren Etagen Amtsverluste wegen Unfähigkeit oder
Pflichtwidrigkeiten für die Betroffenen mit hohen Über- gangsgeldern und
Pensionen reichlich komfortabel abgefedert werden, sicher richtig, doch
ist dies eine Erscheinung, die sich keineswegs auf die politische Ebene
beschränkt. Gegenüber den Abfindungen so manchen erfolglosen
Spitzenmanagers und Kapitalvernichters nehmen sich die Übergangsgelder
und Pensionen aus dem Amt geworfener Politiker immer noch wie die
mittlerweile sprichwörtlichen Peanuts aus, und dies gilt auch sonst für
die Vorteile, die die Angehörigen der politischen Klasse, zumindest ihrer
Elite, genießen. Die isolierende Betrachtung der politischen Klasse der
Bundesrepublik Deutschland, isolierend im Verhältnis zu
gesellschaftlichen Systemen, isolierend auch in ihrer binnenstaatlichen
Perspektive, scheint mir eine der wesentlichen Schwächen der Betrach-
tungsweise von Arnims auszumachen, gerade auch in einer Situation, in der
im Hinblick auf Globalisierung und Dominanz der Wirtschaft Handlungs-
spielräume in der Politik zusehends in Frage stehen. Im wesentlichen auf
bereits vielfach publizierte Untersuchungen des Autors greifen die Aus- führungen
zur Parteienfinanzierung zurück, die in den Zusammenhang der vom Autor
konstatierten Etablierung der "politischen Klasse" ebenso
eingeordnet wird, wie die Ausgestaltung des Wahlrechts, wobei von
Interesse ist, dass gerade Verschärfungen des Wahlrechts in den 50iger
Jahren maßgeblich dem Bestreben der FDP zugerechnet werden, sich als
alleinige dritte Kraft zu etablieren. Schwächen und Defizite des
geltenden Wahlrechts werden durchaus scharfsinnig analysiert, etwa die
Absicherung der Direktkandidaten durch Listenplätze, die in der Tat die
Unmittelbarkeit der Wahlentscheidung tendenziell abzuschwächen geeignet
ist. Hat sich so das System etabliert, so dehnt es sich immer weiter aus,
durchsetzt im Wege der Ämterpatronage den Staatsapparat, teilweise auch
unter Ein- schluss der Justiz, woraus letztlich auch eine bei von Arnim in
einigen Bundesländern konstatierte auffällige Zurückhaltung der Justiz
bei der Verfolgung bestimmter Parteispenden- bzw. Korruptionsaffären erklärt
wird. Vor allem aber wird eine politische Einflussnahme auf die Besetzung
der Verfassunsgerichte, auch der Landesverfassungsgerichte angestrebt.
Eigene Erfahrungen werden geschildert, wobei von Arnim es nicht versäumt,
sein Sondervotum zur Entscheidung des Brandenburgischen Verfas-
sungsgerichts über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat in Gemeinden
und Landkreisen gebührend hervorzuheben.
Ein
weiteres zentrales Anliegen in der Untersuchung von Arnims kann unter dem
Oberbegriff "Verfassung und Verfassungswirklichkeit" zusammenge-
fasst werden. Hier vor allem scheinen die Stärken der Untersuchung zu
liegen. Die Widersprüche, die von Arnim hier aufzeigt, sind an sich durch-
aus bekannt. Man hat sich nur so sehr daran gewöhnt, dass sie kaum mehr
auffallen, etwa die Umgehung demokratischer Entscheidungswege durch
medienwirksame Ankündigungen, die Umkehrung der Machtverhältnisse
zwischen Regierung und Parlament, die Aufwertung der Landesregierungen zu
Lasten der Landesparlamente durch den seinerseits dem Parteienzugriff
unterworfenen Bundesrat, die Schieflagen im System der Gewaltenteilung,
wenn etwa ein Minister Mitglied eines parlamentarischen Untersuchungs-
ausschusses ist, der das Verhalten der Bundesregierung zu klären hat: all
dies sollte eben nicht als gegeben und unabänderbar hingenommen werden.
Insgesamt entwickelt von Arnim also eine sehr schonungslose Zustands-
beschreibung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland in
seinem aktuellen Zustand: Eine politische Klasse, die primär dem eigenen
Interesse und nicht dem Gemeinwohl verpflichtet, ihr eigenes, gegenüber
der Gesellschaft abgeschottetes "System` entwickelt hat, das
zusehends den Staatsapparat durchdringt, gegenüber dem die Sicherung der
Verfas- sung nicht mehr hinreichend greift. So hat sich hieraus in der
Analyse von Arnim seine zunehmende Diskrepanz von Verfassung und
Verfassungs- wirklichkeit entwickelt, eine Verfassungswirklichkeit, in der
die demokra- tischen Rechte des Bürgers nicht mehr hinreichend greifen.
Von
Arnim gibt also eine düstere Zustandsbeschreibung des politischen Systems
der Bundesrepublik Deutschland, nicht ohne abschließend freilich auf mögliche
Auswege hinzuweisen, aufbauend auch auf den Erfahrungen aus der
Reformphase der USA um die Wende zum 20. Jahrhundert. Hier erwiesen sich,
so von Arnim, Staat und Verwaltung als unfähig zur Bewältigung der
seinerzeitigen Systemkrise, führte erst die Stärkung unmittelbarer
Demokratie und die Herausbildung unabhängiger Institutionen - unter Stärkung
auch des Berufsbeamtentums - zu wirksamen Reformen. Eben hierin - in der
Stärkung direkter Demokratie vor allem -sieht von Arnim auch wirksame
Reformansätze für das politische System der Bundes- republik. Dass
Reformen möglich sind, wird u. a. am Beispiel der süd- deutschen
Gemeindeverfassung als "Bürgerverfassung" aufgezeigt, die der
einem Typus der "Parteienverfassung" zugerechneten
Gemeindeverfassung Nordrhein-Westfalens vor der dortigen Reform der
Kommunalverfassung gegenübergestellt wird. Wesentliche Elemente der süddeutschen
Gemein- deverfassung sind mittlerweile in allen Flächenstaaten
verwirklicht - was zu einer erheblich gesteigerten Durchlässigkeit des
politischen Systems geführt hat. In der Direktwahl der Oberbürgermeister
und Landräte sieht von Arnim auch ein Vorbild für eine Direktwahl der Ministerpräsidenten
in den Ländern, was in der Tat konsequent erscheint im Hinblick auf die
konsta- tierte Verlagerung der politischen Gewichte von den
Landtagsparlamenten hin zu den Landesregierungen. Von den Vorschlägen von
Arnims
zur Reform des Wahlrechts scheint mir vor allem die Einführung von
Vorwahlen bedenkenswert, durch die den Wählern unmittelbarer Einfluss auf
die Kandidatenaufstellung eröffnet würde. Zur Durchsetzung notwendiger
Reformen setzt von Arnim vor
allem auf Volkgesetzgebung als Motor der Reformen. Auch
"Reformparteien" könnten "frischen Wind" bringen -
was insofern überrascht, als von
Arnim ja an anderer Stelle durchaus plausibel schildert, wie auch der
Anspruch, alternative Politik zu vertreten, nicht notwendig davor schützt,
Teil des Systems zu werden. Die derzeit aktualisierbare Möglichkeit des
Volkes, über Verfassung und Gesetze selbst zu entscheiden, wäre jedoch
ein gangbarer Weg, um dem Grundsatz der Volkssouveränität praktische
Relevanz zu verleihen. (S. 373). in der Tat ist nicht recht einzusehen,
warum gerade das Staatsvolk der Bundesre- publik Deutschland zu
Entscheidungen im Rahmen sachunmittelbarer Demokratie nicht in der Lage
sein sollte, warum gerade in der Bundes- republik die großen
Entscheidungen über die Grundsatzfragen der europäi- schen Integration
am Souverän vorbei getroffen werden.
Es
handelt sich bei dem vorliegenden Werk, wie erwähnt, um eine Art
Gesamtschau der bisherigen Untersuchungen und Streitschriften von Arnims,
wie diese geprägt durch investigativen Scharfsinn ebenso wie durch
klare und schonungslose Analyse; dargeboten mit der Kunst prägnanter und
pointierter Formulierung. Noch weite Aufgabenfelder harren des Verfassers,
auf denen er diese Fähigkeiten mit Gewinn für den Leser einsetzen könnte.
(aus:
Recht und Politik 1/2003, S. 53 ff.)
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Stand:
08.05.2003
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