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Der gläserne
Abgeordnete
Staatsrechtler Hans
Herbert von Arnim über die Einkommen von Volksvertretern, ihre
Unabhängigkeit und die halbherzigen Reformbemühungen des Gesetzgebers.
Die aktuelle Skandalrunde
bei den Nebeneinkommen von Abgeordneten dreht sich nun schon gut zwei
Monate. Mehrere Mandatsträger sahen sich zu persönlichen Konsequenzen
gezwungen - sei es zum vollständigen Rückzug aus der Politik, sei es zum
Niederlegen von bestimmten Funktionen. Zugleich ist aber auch die
Erkenntnis gewachsen, dass diese Fälle nur die durch Zufall bekannt
gewordene Spitze des Eisbergs sind. Denn das geltende Recht weist große
Lücken auf. Die Regeln müssen deshalb massiv verschärft werden. Unter
dem Druck der Negativschlagzeilen scheint sich die Politik in diese
Richtung zu bewegen. Noch ist offen, ob sie diesmal Ernst macht.
Klar sollte allerdings
sein, dass Abgeordnete auch weiterhin Nebeneinnahmen beziehen dürfen. Ein
berufliches Standbein erhöht die Unabhängigkeit gegenüber der Partei,
speist Berufserfahrung ins Parlament ein und erleichtert es auch
Hochqualifizierten, ein Mandat zu übernehmen. Um so nachdrücklicher muss
aber verhindert werden, dass Abgeordnete ihren politischen Einfluss
verkaufen. Auch dem bösen Schein gilt es, wie immer bei der
Korruptionsbekämpfung, vorzubeugen. In dieser Hinsicht gibt es derzeit
sechs Gesetzeslücken.
Bringschuld. Erstens
fehlen Regelungen gegen arbeitslose Einkommen von Abgeordneten, obwohl das
Bundesverfassungsgericht solche Vorkehrungen schon vor 30 Jahren gefordert
hat. Eine Ausnahme macht Niedersachsen. Deshalb ermittelt der
niedersächsische Landtagspräsident Jürgen Gansäuer gegen die beiden
SPD-Abgeordneten, die von VW Geld bekommen haben und im Verdacht stehen,
dafür nicht wirklich eine Gegenleistung erbracht zu haben - außer ihren
politischen Einfluss zur Verfügung zu stellen. Bestätigt sich der
Verdacht, müssen die Abgeordneten Hunderttausende an das Land
Niedersachsen abführen. Dagegen sind Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse bei den Abgeordneten Hans-Jürgen Uhl (SPD) und Ulrike Flach (FDP)
die Hände gebunden, obwohl hier ebenfalls der Verdacht nahe liegt, dass
sie arbeitslose Einkommen von VW beziehungsweise von Siemens bezogen
haben. Ermittlungen kann Thierse nicht anstellen, schon gar nicht
arbeitslose Zahlungen einkassieren.
Zweitens müsste nicht nur
die Art der Nebeneinnahmen, wie bisher, veröffentlicht werden, sondern
auch ihre Herkunft und Höhe. Nur so wird eine wirksame Kontrolle
ermöglicht, ob der Abgeordnete für seine Arbeit korrekt bezahlt oder
aber der böse Schein begründet ist, dass in Wahrheit politischer
Einfluss gekauft wird. Dazu gehört auch die Vermittlung des Zugangs zum
Machthaber und die Verschaffung von Insiderinformationen.
Kehrseite. Bedenken
etwa des - politisch nicht unabhängigen - Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestags lassen die privilegierte Stellung von Abgeordneten außer
Betracht: Sie dürfen als einzige staatlich besoldete Amtsträger
rechtlich ungehindert noch einen zweiten Beruf ausüben. Dieses Privileg
rechtfertigt als Kehrseite die besondere Pflicht zur Veröffentlichung der
Nebeneinkommen. Eine Publikation nur von Einkommensstufen, was Rot-Grün
in Berlin jetzt vorhat, wäre ein halbherziger Kompromiss und nähme der
Veröffentlichung zum guten Teil ihren Sinn. Der Union und FDP geht aber
auch das schon zu weit. Der immer wieder beschworenen Gefahr der
Verbeamtung der Parlamente kann dadurch entgegengewirkt werden, dass die
Privilegien von Beamten im Parlament endlich gekappt werden, etwa durch
Beseitigung der Rückkehrgarantie in den öffentlichen Dienst nach Ende
des Mandats.
Unabhängigkeit.
Drittens sollten einzelne Zahlungen an Abgeordnete, so genannte Spenden,
veröffentlicht werden, auch unterhalb der bisherigen Publikationsschwelle
von 10 000 Euro. Erst recht darf es - viertens - nicht weiter geduldet
werden, dass ein Abgeordneter gleichzeitig als gut bezahlter Lobbyist
fungiert und damit zwei Herren mit gegensätzlichen Interessen dient. Der
Volksvertreter wird zur Sicherung seiner Unabhängigkeit vom Steuerzahler
voll alimentiert. Dann kann es nicht angehen, dass er diese
Unabhängigkeit als Hauptgeschäftsführer eines Lobbyverbandes oder als
Leiter des Lobbybüros eines Großunternehmens ganz ungeniert verkauft.
Dass dies dennoch häufig offen geschieht, macht die Sache eher noch
schlimmer: Hier wird in zynischer Weise bereits der Grundsatz geleugnet,
dass Abgeordnete sich nicht in bezahlte Abhängigkeit vom großen Geld
begeben dürfen.
Fünftens muss der
Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärft werden. Er ist
bisher ein Papiertiger, weil er nur vorherigen Stimmenkauf bei
Abstimmungen im Plenum des Parlaments erfasst - nicht aber in Ausschüssen
und Fraktionen, obwohl dort die eigentlichen Entscheidungen fallen. Man
kann einem Abgeordneten einen ganzen Sack Geld anbieten und riskiert doch
nicht mehr, als dass er einen rausschmeißt. Nimmt er das Geld aber an,
dann handeln der Abgeordnete und der Geldgeber regelmäßig ganz legal.
Das muss spätestens dann geändert werden, wenn die UN-Konvention über
Korruptionsbekämpfung in Kraft tritt. Sie sieht vor, dass Korruption von
Beamten und Abgeordneten grundsätzlich gleich geahndet wird.
Publikation.
Sechstens müssen Großunternehmen verpflichtet werden, ihre politischen
Mandatsträger öffentlich zu benennen - auch die kommunalen. Sie nehmen
auf diese Weise massiv politischen Einfluss. Kleinere Betriebe können
sich das nicht leisten, von Normalbürgern ganz abgesehen. Die Konzerne
sollten dabei auch die internen Regeln veröffentlichen, nach denen sich
die Bezahlung von Abgeordneten und Ratsmitgliedern richtet. Auch hier
fallen oft arbeitslose Einkommen an, indem Parlamentariern die Differenz
zu ihrem bisherigen Einkommen weitergezahlt wird und Kommunalvertreter bei
vollen Bezügen teilweise freigestellt werden.
Sollten die Gesetzeslücken
bestehen bleiben, wäre dies eine Missachtung nicht nur der Verfassung und
des Verfassungsgerichts, sondern auch der Öffentlichkeit. Die große
Mehrheit der Abgeordneten verhält sich durchaus korrekt. Wenn sie es aber
versäumt, endlich die schwarzen Schafe in ihren Reihen ins gesetzliche
Abseits zu stellen, macht sie sich mitschuldig am Ansehensverlust der
Parlamente. Dann ist auch die nächste Skandalrunde in zwei oder drei
Jahren bereits programmiert.
(aus: Capital, Nr. 6/2005,
S. 32-33.)
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Stand:
24.03.2005
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