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Meister der Raffgier

Mit einer EU-Verordnung verschaffen sich Europas Parteien viel Geld. Niemand kontrolliert sie dabei. Von Hans Herbert von Arnim 

Die Öffentlichkeit hat von der neuen europäischen Parteienverordnung bislang kaum Notiz genommen. Das überrascht, denn sie soll wichtige Grundsätze des deutschen Parteienrechts unterlaufen. 

Europäische Parteibünde bekommen - nach der soeben in Kraft getretenen Verordnung - in diesen Tagen erstmals ganz legal Geld aus der Europa-Kasse, zunächst bis zu 6,5 Millionen Euro. Dieser Betrag dürfte bald massiv anwachsen, da die Parteien im Europäischen Parlament darüber  ganz allein und unkontrolliert entscheiden. Wie viel sie sich bewilligen dürfen, steht - anders als zum Beispiel in Deutschland, wo die genaue Höhe im Parteiengesetz niedergelegt ist - nicht in der Verordnung. Dann nämlich müsste der Ministerrat, in dem die Regierungen der 25 Mitgliedstaaten der EU sitzen, jeder Erhöhung mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Der Betrag  wird vielmehr im Haushaltsplan des Europäischen Parlaments versteckt. Dieser Selbstbewilligungsmechanismus kommt einem verborgenen Geldhahn gleich, den die Parteien nur aufzudrehen brauchen, um ihre Kassen auf Kosten der Steuerzahler zu füllen. Dieser Versuchung dürften die Europa-Parteien alsbald erliegen.

Aus Bündnissen werden Parteien. Denn Parteien dürfen kassieren

Empfänger des Geldsegens sind vor allem die Europäischen Volkspartei (die Dachorganisation der konservativen Parteien der EU, der auch CDU/CSU angehören), die Sozialdemokratische Partei Europas, die Liberale und Demokratische Partei Europas, die Europäische Grüne Partei und die Partei der Europäischen Linken (der sich die PDS angeschlossen hat). Die Chefs der drei erstgenannten Bündnisse haben nicht nur auf den Erlass der entsprechenden Vorschrift im EG-Vertrag (Art. 191) gedrängt, sondern auch an der auf dieser Basis erlassenen Parteienverordnung gestrickt. Diese erklärt derartige Parteibünde nun zu "Parteien auf europäischer Ebene" allein aus einem einzigen Grund: um ihnen Geld aus dem Haushalt der Europäischen Union zuwenden zu können.

Es ist nicht recht ersichtlich, wofür sie das viele Geld benötigen. Noch weniger ist einzusehen, warum die nationalen Parteien ihre Dachorganisationen nicht selbst ausreichend alimentieren. Denn wie in Deutschland die CDU/CSU, die SPD, die Grünen, die FDP und die PDS erhalten auch andere nationale Mitgliedsparteien der europäischen Parteienbündnisse hohe Zuschüsse aus den Staatshaushalten. 

Bisher bekommen einige Parteibünde Geld aus den Töpfen der Fraktionen des Europäischen Parlaments. Das hatte der Europäische Rechnungshof gerügt. Statt aber die illegale Praxis zu unterbinden, verschaffen sich die Parteien nun durch die neue Verordnung zusätzliches Geld. Fraktionsmittel fließen gleichwohl weiterhin.

Dabei sind die Parteibünde weit davon entfernt, die in Europa anerkannten Mindesterfordernisse des Parteibegriffs zu erfüllen, die eine gewisse Bürgernähe sichern sollen: Wenn sie überhaupt Bürger als Mitglieder zulassen, so spielen diese - neben nationalen Parteien, Fraktionen und Funktionären - nur eine Nebenrolle. Auch ist nicht ersichtlich, wie Parteibünde sich an Europa-Wahlen beteiligen wollen.

Nah deutschem Recht darf die Staatsfinanzierung höchstens die Hälfte der Einnahmen der Parteien ausmachen. Dadurch sollen die Parteien - im Interesse ihrer Bürgernähe - auf finanzielle Zuwendungen der Bürger angewiesen bleiben. Das gilt aber nicht für Europa-Parteien. Sie brauchen sich nur zu 25 Prozent aus privater Quelle zu finanzieren. Und selbst diese abgesenkte Eigenfinanzierungsquote wird noch dadurch entwertet, dass Zuwendungen von Parteien, Fraktionen und "Parteisteuern" von Abgeordneten als private Mittel gelten, auch wenn sie aus öffentlichen Kassen stammen. Dadurch wird eine bis zu hundertprozentige Finanzierung aus öffentlichen Mitteln programmiert.

Alles das macht die Parteibünde zu abgehobenen Kunstprodukten, weit weg vom Bürger, von dem sie durch die öffentliche Alimentierung erst recht unabhängig werden. Ihre Bürgerferne macht es ihnen unmöglich, die Hauptfunktion von Parteien zu erfüllen: die Vermittlung der Willensbildung von unten nach oben. Zwar ist es richtig, dass die Verordnung noch eine andere Kategorie von Europa-Partei kennt: echte Bürgerparteien. Aber solche Organisationen existieren bisher nicht und werden auch keine Chance bekommen, sich zu entwickeln. Um an der öffentlichen Finanzierung teilzuhaben, muss eine Europa-Partei in mindestens sieben EU-Staaten erfolgreich sein. Für kleine und neue Parteien sind das prohibitive Bedingungen, zumal wenn sie als wirkliche Europa-Partei tatsächlich Bürger zu Mitgliedern hätten und nicht nur nationale Parteien. 

Was Spenden anbelangt, verbietet die Verordnung zwar Zuwendungen an Europa-Parteien über 12.000 Euro. Zudem müssen alle Beträge über 500 Euro veröffentlicht werden. Das hört sich gut an, steht aber nur auf dem Papier. Anders als in Deutschland droht keine Strafzahlung, wenn Spenden nicht angegeben werden. Und unzulässige Spenden müssen weder abgeführt werden, noch wird eine Buße fällig. Es fehlt an Sanktionen. Die Stückelung großer Spenden in Einzelbeträge, um sie vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, ist nach dem Wortlaut der Verordnung sogar ganz legal.

Die Verordnung steht in krassem Widerspruch zu allen Standards der Parteienfinanzierung, die das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen entwickelt hat. Das scheint Europa-Politiker nicht zu stören. Denn in Brüssel hat ein deutsches Gericht nichts zu sagen - wohl aber der Europäische Gerichtshof. Er wird die Verordnung kaum durchgehen lassen. Denn die Grundsätze der Demokratie, der Chancengleichheit und der Bürgernähe, gegen die mit der Verordnung verstoßen wird, entfalten auch europarechtliches Gewicht. Eine Klage ist bereits anhängig.

Der Autor unterrichtet Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.

(aus: Die Zeit vom 28.10.2004, S. 8)

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Stand: 12.11.2004