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Hans
Herbert von Arnim
Wählen
wir die Länderchefs direkt!
Was
in den Kommunen seit über zehn Jahren funktioniert, täte auch der
Landespolitik gut
Die bevorstehende Wahl in Hamburg demonstriert einmal mehr,
wie notwendig es ist, unsere Wahlsysteme grundlegend zu reformieren. Die
demokratische Legitimation und die politische Handlungsfähigkeit von
wackligen Koalitionsregierungen sind schwach. Der Wähler hat zu wenig
Einfluss auf die Bildung der Regierung.
Wer in Hamburg in Zukunft regiert, entscheiden vermutlich
nicht die Wähler. Das machen Parteiführer im Wege von
Koalitionsverhandlungen unter sich aus – nach der Wahl, es sei denn, die
CDU erränge die absolute Mehrheit. Der demokratische Krisenfall tritt
ein, wenn die neue Schill-Partei, mit der keiner koalieren will, die Fünfprozent-Hürde
überspringt und weder die CDU mit der FDP (falls diese überhaupt die Hürde
meistert) noch die SPD mit den Hamburger Grünen die Mehrheit bekommt. Ein
solches Szenario ist durchaus realistisch, weil unter den vielen noch
unentschlossenen Wählern auch potenzielle Schill-Wähler zu vermuten
sind, die sich nicht outen wollen. Dann kommt nur noch eine schwarz-grüne
Koalition in Betracht oder gar eine Große Koalition. Diese wäre –
vielleicht – politisch handlungsfähig, aber die Bürger würden erst
recht entmachtet. Wem der Bürger mit seiner Wahlstimme also letztlich zur
Regierung verhilft, ist im Vorhinein für ihn praktisch
undurchschaubar.
Eine Reform tut Not. Die Hamburger sollten ihren
Regierungschef direkt wählen können. Koalitionen zur Regierungsbildung wären
dann überflüssig. Einen solchen Systemwechsel hatten wir vor zehn Jahren
in den Kom- munen. In den Städten und Gemeinden aller dreizehn Flächenländer
werden die Bürgermeister seitdem direkt gewählt, und man hat damit
insgesamt gute Erfahrungen gemacht. Im Stadtstaat Hamburg geht es zwar
nicht nur um Kommunales, sondern auch um Landesaufgaben. Warum aber sollte
sich ein direktgewählter Erster Bürgermeister in Hamburg nicht genau so
bewähren wie in Stuttgart, München oder Köln? Auch im Land geht es vor
allem um Verwaltung. Bundes- und Europagesetze werden meist von den Ländern
vollzogen.
Wird der Regierungschef direkt gewählt, müssen sich alle
Parteien für erfolgversprechende Seiteneinsteiger öffnen. Die
parteiinterne "Ochsentour", die so viele politisch Interessierte
abschreckt, würde an Bedeutung verlieren, und der Kreis der möglichen
Kandidaten würde ausgeweitet.
Regierungschefs, die zwischen den Wahlen von ihren Parteien
inthronisiert werden und allein von deren Gnaden regieren, wie Milbradt in
Sachsen, Althaus in Thüringen, Platzeck in Brandenburg oder Steinbrück
in Nordrhein-Westfalen, gäbe es nicht mehr.
Auch die Verantwortlichkeit wäre klar. Die in Deutschland
inzwischen sprichwörtliche "organisierte Unverantwortlichkeit"
wäre im Land beseitigt.
Die Gewaltenteilung käme wieder zu ihrem Recht, weil das
Parlament als Ganzes nun dem Regierungschef und seiner Mannschaft gegenüberstände.
Die Parlamentsmehrheit bräuchte die Regierung nicht mehr zu stützen und
gegen die Opposition zu verteidigen wie bisher. Damit würde das Parlament
frei, die Regierung wirksam zu kontrollieren.
Auch die Furcht vor Machtmissbrauch wäre bei direkt gewählten
Ministerpräsidenten – angesichts der beschränkten Landeskompetenzen
und der Einbindung der Länder in die föderale Ordnung – unbegründet.
Parteipolitische Blockaden wären ebenso wenig wie in den süddeutschen
Großstädten zu befürchten, wenn auch die Wahl des Parlaments in
Richtung auf die Persönlichkeitswahl reformiert würde. So gewählte
Abgeordnete neigen nicht zu "Parteisoldaten" und lassen sich
deshalb weniger auf machtpolitische Manöver ihrer Parteien
festlegen.
Direkt gewählte Ministerpräsidenten wären auch weniger
leicht auf partei- politisch motivierte Blockaden im Bundesrat zu
verpflichten. Das hätte einen günstigen Effekt auch auf die Handlungsfähigkeit
des Bundes.
Für eine solche Reform wäre Hamburg prädestiniert, auch
was die Mach- barkeit anlangt. Die für Verfassungsänderungen nötige
qualifizierte Mehrheit wird im Parlament zwar kaum zu erreichen sein. Es
gibt aber noch einen zweiten Weg, die Verfassung zu ändern, und der
verspräche durchaus Erfolg: die Volksgesetzgebung. Erste Stufe ist ein
Volksbegehren, das zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben müssten.
Den Abschluss bildet der Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der
Wahlberechtigten und zwei Drittel der Wähler zustimmen müsste. Auch die
Kommunalverfas- sungen wurden auf eben diese Weise reformiert. Es begann
mit einem Volksentscheid in Hessen, bei dem sich 1991 eine überwältigende
Mehrheit der Wähler von 82 Prozent für die Direktwahl der Bürgermeister
entschied. Seitdem wissen wir, wie sehr die Bürger es begrüßen, wenn
sie ihre Spitzenpolitiker selbst direkt wählen können.
Ein solches Projekt könnte, wenn es gelingt, wie ein
demokratischer Urknall wirken und die Reformbereitschaft auch in anderen Ländern
und im Bund schlagartig erhöhen. Voraussetzung aber ist die Erkenntnis,
dass dies unsere Aufgabe ist. Politik ist zu wichtig, als dass man
sie allein Berufspolitikern überlassen dürfte.
(aus:
"Die Welt" vom 28.2.2004)
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Stand:
01.03.2004
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