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Die Namen von fast drei Vierteln der neuen Abgeordneten stehen schon fest Die Hessen haben nicht viel zu wählenSichere Wahlkreise und Listenplätze erlauben nur wenig Alternativen /Verfassungswidrige Abweichungen beim Zuschnitt der Wahlkreise Über der hessischen Landtagswahl vom 2. Februar liegt „das Odium der Verfassungswidrigkeit.“ So formuliert es der Speyerer Staatsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim. Sein Hauptargument: Hessen weigere sich, seine Wahlkreise neu zuzuschneiden. Dies sei notwendig, weil die Zahl der Wähler in den einzelnen Stimmbezirken zu stark voneinander abweiche. Von Hans Herbert von Arnim Hessen vorn? In Sachen Demokratie kann davon keine Rede sein. Am 2. Februar ist Landtagswahl. Doch wer Abgeordneter wird, ist längst ent- schieden. Fast drei Viertel der Mitglieder des nächsten hessischen Parla- ments stehen schon jetzt namentlich fest, weil sie in "sicheren" Wahl- kreisen oder auf vorderen Listenplätzen ihrer Parteien postiert sind. Der hessische Landtag hat 110 Abgeordnete, von denen die Bürger die Hälfte mit ihrer Erststimme in 55 Wahlkreisen wählen, die andere Hälfte mit der Zweitstimme über landesweite Parteilisten. Soweit die Idee. Doch meist findet überhaupt keine wirkliche Wahl statt. In ihren „Hochburgen“ können die jeweils dominierenden Parteien den Bürgern ihre Abgeordneten faktisch diktieren. Selbst zahlreiche Kandidaten, die im Wahlkreis durchfallen, kommen näm- lich durch die Hintertür doch noch in den Landtag, weil ihre Partei sie auf der Liste abgesichert hat. Im Wahlkreis "Lahn-Dill II" etwa „kämpfen“ der SPD-Landesvorsitzende Gerhard Bökel und Hans-Jürgen Irmer (CDU) um das Mandat. Da aber beide sicher über die Listen in den Landtag einziehen, ist alles Wahlkampfgetöse nur ein Scheingefecht. Oft werden sogar gleich drei Kandidaten erfolgreich sein, neben dem Gewinner also noch zwei Verlierer. So zum Beispiel im Wahlkreis "Wetterau" der Landesgeschäfts- führer der SPD Jürgen Walter (SPD), der CDU-Fraktionsvorsitzende Norbert Kartmann und, falls die FDP nicht an der Fünfprozenthürde hängen bleibt, auch der Vorsitzende der FDP-Fraktion Jörg-Uwe Hahn. Alle drei haben schon jetzt ein sicheres Ticket in den Landtag. Franz Josef Jung, der wegen Verwicklung in den Spendenskandal der hessischen CDU als Chef der Staatskanzlei hatte zurücktreten müssen, ist gegen eine Bestrafung durch die Wähler gleich doppelt abgesichert: in dem sicheren CDU-Wahlkreis "Rheingau Taunus I" und auf dem sicheren CDU-Listenplatz 6. Insgesamt können sich so 79 Kandidaten, also rund 72 Prozent der Mit- glieder des neuen hessischen Landtags, schon heute, Wochen vor dem 2. Februar, faktisch als gewählt betrachten. Zum Vergleich: In Niedersachsen sind es rund 63 Prozent. Unser Wahlsystem nimmt dem Bürger die Mög- lichkeit, schlechten Abgeordneten bei den nächsten Wahlen das Vertrauen zu entziehen. Ist die mangelnde Verantwortlichkeit der Politik gegenüber dem Wähler nicht vielleicht eine Ursache für deren viel beklagte Handlungs- und Reformunfähigkeit? Immer geringere AufgabenDie Vorab-Verteilung der Mandate durch die Parteien kommt denen zugute, die parteiintern die Fäden ziehen; das sind vor allem die amtierenden Abge- ordneten selbst. Sie haben sich große Vorteile im Nominierungskampf verschafft. Die Vollalimentation aus der Staatskasse bei immer geringeren Aufgaben der Landesparlamente macht sie für Parteiarbeit abkömmlich und erschwert so das Aufkommen von Konkurrenten. Die staatsfinanzierten persönlichen Mitarbeiter der Abgeordneten, die auch im Wahlkreis einge- setzt werden und vielfach Parteifunktionen mit erledigen, erhöhen den Ein- fluss der Abgeordneten auf ihre örtliche Parteigliederung noch weiter und sichern dadurch ihre Wiedernominierung erst recht. Die Haushaltsmittel für ihre Mitarbeiter haben die hessischen Abgeordneten in der ablaufenden Wahlperiode mehr als verdoppelt: von vier Millionen Mark jährlich (1999) auf 4,6 Millionen Euro im Jahr 2002. Der Wunsch amtierender Abgeordneter, dass alles so bleiben möge, wie es ist, erklärt auch ihre Laxheit in Bezug auf einen anderen Missstand: die krass ungleiche Größe der 55 hessischen Wahlkreise. Manche umfassen mehr als doppelt so viele Wahlberechtigte wie andere. Einige Wahlkreise sind weit mehr als ein Drittel größer als der Durchschnitt. Das widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit der Wahl und der Wählbarkeit. So benötigte etwa der CDU-Abgeordnete Volker Bouffier bei der letzten Landtagswahl 32.316 Stimmen, um im größten hessischen Wahlkreis ("Gießen II") gewählt zu werden, während die CDU-Abgeordnete Birgit Zeimetz-Lorz nur 13.884 Stimmen brauchte, um – mit etwa dem gleichen prozentualen Stimmenanteil – den kleinsten Wahlkreis ("Wies- baden II") zu gewinnen. Die Bundestagswahlkreise hatten früher ähnlich große Unterschiede auf- gewiesen. Diese wurden aber inzwischen beseitigt. Neuere Urteile der Ver- fassungsgerichte hatten die Maßstäbe massiv verschärft. Deshalb sahen sich auch Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen jüngst gezwungen, ihre Wahlkreise neu zuschneiden, um solche übergroßen Divergenzen zu beseitigen. Anders in Hessen. Hier scheinen selbst Wahlkreise, die mehr als 33 1/3 Prozent vom Durchschnitt abweichen und damit die äußersten Verfassungsgrenzen überschreiten, die Politik kalt zu lassen. Der Einwand, das Wahlrecht und damit auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen seien in Hessen ganz andere, trifft nicht zu. In Niedersachsen etwa stimmt das Wahlrecht mit dem hessischen an den entscheidenden Stellen überein. Und alle Fraktionen des niedersächsischen Landtags sahen sich – mit Recht – durch die Verfassung zu einem Neuzuschnitt der Wahlkreise gezwungen. Beide Demokratiedefizite hängen politisch eng zusammen. Warum hat Hessen – im Gegensatz zum Bund und zu anderen Bundesländern – bisher keinerlei Anstalten gemacht, seine Wahlkreise neu zuzuschneiden, obwohl das Thema seit Jahren bundesweit diskutiert wird? Warum halten Regierung und Parlament sich nicht an die Verfassung und nehmen damit in Kauf, dass über der ganzen Landtagswahl vom 2. Februar das Odium der Verfassungswidrigkeit liegt? Abgeordnete scheuen einen Neuzuschnitt der Wahlkreise, zumal davon eine sehr viel größere Zahl von Wahlkreisen betroffen ist als nur die ein- deutig verfassungswidrigen. Wenn man schon einen Neuzuschnitt in Angriff nimmt, erscheinen auch Abweichungen von 25 Prozent, möglicherweise auch von 20 oder 15 Prozent, wie sie die große Mehrheit der hessischen Wahlkreise aufweist, nicht mehr tolerabel. Dann aber können Erbhöfe, also die vielen hessischen Wahlkreise in fester Hand von CDU oder SPD, verschwinden, und das widerspricht natürlich dem Sekuritätsbedürfnis ihrer Inhaber. Verschärfend kommt hinzu: Sobald man in Hessen die Wahlkreise neu zuschneidet, wird man auch um eine Verkleinerung des Landtags schwer- lich herumgekommen. Denn der hessische Landtag hatte früher einmal, als er noch sehr viel umfassendere Aufgaben zu bewältigen hatte und die Abge- ordneten noch nicht "voll alimentiert" wurden, 80 Mitglieder, 30 weniger als heute. Auch im Bund, in Bayern und Nordrhein-Westfalen ging die Neu- einteilung der Wahlkreise mit einer Verringerung der Mandate einher. Das zeigt: Zwischen der Neueinteilung der Wahlkreise und der Verkleinerung der (in Deutschland meist zu großen) Parlamente besteht häufig eine Art politisches Junktim. Wie der Landtag die Frage seiner eigenen Größe behandelt, hat erst kürzlich eine (nur aus Abgeordneten bestehende) Enquêtekommission „Künftige Aufgaben des Hessischen Landtags“ demonstriert. In ihrem Bericht wird die Verkleinerung des Landtags auf höchst vordergründige Weise vom Tisch gewischt. Sie widmete dem Thema nur neun Zeilen und lehnte eine Verkleinerung unter anderem mit dem offenbar ganz ernst gemeinten Argument ab, hessische Landtagsabgeordnete hätten schon jetzt „zeitliche Schwierigkeiten, allen Einladungen zu Veranstaltungen von Einrichtungen und Vereinen zu folgen.“ Dass eine Parlamentsverkleinerung umgekehrt zur „Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Parlamentsarbeit“ beitragen könnte (so die amtliche Begründung für die Verkleinerung des Bundestags), blieb gänzlich unerwähnt. Wie sehr der Neuzuschnitt der Wahlkreise und erst recht die Verkleinerung des Landtags die Eigeninteressen der Abgeordneten berührt, zeigt das Beispiel Frankfurt am Main: Die sechs Wahlkreise dieser Stadt sind alle zu klein. Bei einem Neuzuschnitt wird mindestens ein Frankfurter Wahlkreis wegfallen und – im Falle einer Verkleinerung des Landtags – bestimmt zwei. Von den bisher drei Wahlkreisen, die sicher in CDU-Hand sind, bliebe nur einer übrig. Eine öffentliche Diskussion über die Verkleinerung ihres Landtags käme hessischen Parlamentariern vielleicht auch aus einem anderen Grund ziemlich ungelegen. Sie planen einen sehr teuren Erweiterungsbau des Landtags mit vielen neuen Büros für Abgeordnete und ihre Mitarbeiter. Der könnte sich im Falle einer Parlamentsverkleinerung als überflüssig entpuppen. Abschirmung der Politiker Die Abgehobenheit der politischen Klasse erklärt bestimmte finanzielle Privilegien hessischer Abgeordneter, die nur deshalb fortbestehen, weil sie sich von der Kontrolle durch das Volk weitgehend freigemacht haben. So erhalten ehemalige hessische Abgeordnete schon nach einem halben Arbeitsleben im Parlament die Höchstpension von derzeit 4.801 Euro monatlich – mehr als alle anderen Landesparlamentarier in Deutschland –, und diese beginnt bereits mit 55 Jahren zu laufen. Das beruht auf einem Geburtsfehler. Als hessische Abgeordnete nämlich 1989, nach dem hessischen Diätenskandal, ihre Bezahlung ("Entschädigung") neu festsetzten, gaben sie vor, am durchschnittlichen Einkommen hessischer Freiberufler Maß nehmen zu wollen. Das war ein ziemlich hoher Betrag, da Freiberufler daraus auch ihre Altersversorgung finanzieren. Doch anders als diese bewilligten sich die Abgeordneten ihre Versorgung noch zusätzlich aus der Staatskasse, ohne eigene Beiträge, wobei aber wiederum die überhöhte Entschädigung als Bemessungsgrundlage diente. – Nicht einmal die allgemeine Absenkung der Altersversorgung für Rentner und Beamte, die kürzlich bundesweit erfolgte, hat hessische Abgeordnete veranlasst, ihre eigene Versorgung entsprechend zu kürzen. Viele Parlamentarier stemmen sich gegen Reformen des Wahlrechts und der direkten Demokratie gerade deshalb, weil sie um ihre Privilegien fürchten, die dann – auch gegen ihren Willen – eingeschränkt werden könnten. Was Roman Herzog über Reformen gesagt hat, dass sie nämlich weniger ein Erkenntnis- als vielmehr ein Umsetzungsproblem seien, trifft dort, wo Politiker in eigener Sache entscheiden, erst recht zu. (aus: Süddeutsche Zeitung vom 10.1.2003)
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