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Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim

Die jetzigen Regelungen laden zum Missbrauch ein

Die Vereinheitlichung der Gehälter von EU-Abgeordneten bei 9053 Euro monatlich, die den Kern des geplanten Abgeordnetenstatuts bildet, ist schon im Ansatz verkehrt. Die Gehälter sind für den Unterhalt der Abgeordneten und ihrer Familie im Heimatland bestimmt. Dort herrschen aber völlig unterschiedliche Preis- und Einkommensverhältnisse. Das Durchschnittseinkommen in den Beitrittsländern beträgt nur ein Bruchteil von jenen im Westen. Die Abgeordneten sollten sich aber auch einkom- mensmäßig nicht allzu weit von ihren jeweiligen Wählern entfernen. Ihre Heimatgehälter sollten deshalb weiterhin nach den jeweiligen nationalen Standards bemessen bleiben, solange in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ungleiches Wahlrecht besteht.

Bei einem Einheitsgehalt von 9.053 Euro würden EU-Abgeordnete aus Finnland, Irland oder Spanien mehr erhalten als ihre Minister. Abgeordnete aus den Beitrittsländern hätten dreimal so viel wie ihre Ministerpräsidenten. Sie würden in einem oder zwei Mandatsjahren einen Altersversorgungsan- spruch erwerben, so hoch wie das gesamte Einkommen eines ihrer Wähler. Die Möglichkeit, übergangsweise niedrigere Gehälter festzulegen, war im Statut nur für Beitrittsländer vorgesehen und stand auch für diese bloß auf dem Papier, weil sie dann ihre Abgeordneten selbst hätten bezahlen müssen.

9.053 Euro hätten für deutsche Abgeordnete, (derzeit 7.009 Euro), eine Netto-Erhöhung zwischen 1.000 und 2.000 Euro – je nach Familienstand – gebracht. Noch  viel krasser wäre die Steigerung beim ohnehin großzügigen Ruhegehalt ausgefallen. Um diese Ergebnisse zu verwischen, haben deutsche Abgeordnete wie Klaus-Heiner Lehne (CDU) und Martin Schulz (SPD) die Zahlen manipuliert und Kritiker derart beschimpft, dass ihnen durch einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg Einhalt geboten werden musste.

Für ihr Leben und Arbeiten in Brüssel und Straßburg sind die Abgeordneten schon jetzt üppig versorgt: Sie erhalten für Übernachtung und Verpflegung einheitlich 262 Euro Tagegeld, eine monatliche Kostenpauschale von 3.700 Euro, die Möglichkeit, Mitarbeiter für bis zu 12.576 Euro einzustellen, und pauschalierte Erstattung der Reisekosten. Auch nach der dringend nötigen Reform dieser zum Missbrauch einladenden Regelungen, die allein vom Präsidium des Parlaments – am Rat und an der Öffentlichkeit vorbei – beschlossen wurden, bleiben die Abgeordneten für ihre Parlamentsarbeit gut versorgt.

Es waren also gute Gründe, die die Regierungen Deutschlands, Österreichs und anderer Länder am 26. Januar bewogen, dem Statut im Ministerrat ihre Zustimmung zu versagen, so dass die erforderliche qualifizierte Mehrheit nicht zustande kam.

Wenn das Statut nach der Europawahl wieder auf die Tagesordnung kommt, sollte darin die Kostenerstattung vernünftig geregelt werden. Heimatgehalt und Versorgung sollten dagegen national geregelt bleiben.

(aus: Format vom 7.5.2004, S. 28)

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Stand: 14.05.2004