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Univ.-Prof.
Dr. Hans Herbert von Arnim
Die
jetzigen Regelungen laden zum Missbrauch ein
Die
Vereinheitlichung der Gehälter von EU-Abgeordneten bei 9053 Euro
monatlich, die den Kern des geplanten Abgeordnetenstatuts bildet, ist
schon im Ansatz verkehrt. Die Gehälter sind für den Unterhalt der
Abgeordneten und ihrer Familie im Heimatland bestimmt. Dort herrschen aber
völlig unterschiedliche Preis- und Einkommensverhältnisse. Das
Durchschnittseinkommen in den Beitrittsländern beträgt nur ein Bruchteil
von jenen im Westen. Die Abgeordneten sollten sich aber auch einkom-
mensmäßig
nicht allzu weit von ihren jeweiligen Wählern entfernen. Ihre Heimatgehälter
sollten deshalb weiterhin nach den jeweiligen nationalen Standards
bemessen bleiben, solange in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
ungleiches Wahlrecht besteht.
Bei
einem Einheitsgehalt von 9.053 Euro würden EU-Abgeordnete aus
Finnland, Irland oder Spanien mehr erhalten als ihre Minister. Abgeordnete
aus den Beitrittsländern hätten dreimal so viel wie ihre Ministerpräsidenten.
Sie würden in einem oder zwei Mandatsjahren einen Altersversorgungsan-
spruch erwerben, so hoch wie das gesamte Einkommen
eines ihrer Wähler. Die Möglichkeit, übergangsweise niedrigere Gehälter
festzulegen, war im Statut nur für Beitrittsländer vorgesehen und stand
auch für diese bloß auf dem Papier, weil sie dann ihre Abgeordneten
selbst hätten bezahlen müssen.
9.053 Euro
hätten für deutsche Abgeordnete, (derzeit 7.009 Euro), eine
Netto-Erhöhung zwischen 1.000 und 2.000 Euro – je nach Familienstand
– gebracht. Noch viel krasser wäre die Steigerung beim ohnehin großzügigen Ruhegehalt ausgefallen. Um diese Ergebnisse zu
verwischen, haben deutsche Abgeordnete wie Klaus-Heiner Lehne (CDU) und
Martin Schulz (SPD) die Zahlen manipuliert und Kritiker derart beschimpft,
dass ihnen durch einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg
Einhalt geboten werden musste.
Für
ihr Leben und Arbeiten in Brüssel und Straßburg sind die Abgeordneten
schon jetzt üppig versorgt: Sie erhalten für Übernachtung und
Verpflegung einheitlich 262 Euro Tagegeld, eine monatliche
Kostenpauschale von 3.700 Euro, die Möglichkeit, Mitarbeiter für
bis zu 12.576 Euro einzustellen, und pauschalierte Erstattung der
Reisekosten. Auch nach der dringend nötigen Reform dieser zum
Missbrauch einladenden Regelungen, die allein vom Präsidium des
Parlaments – am Rat und an der Öffentlichkeit vorbei – beschlossen
wurden, bleiben die Abgeordneten für ihre Parlamentsarbeit gut versorgt.
Es
waren also gute Gründe, die die Regierungen Deutschlands, Österreichs
und anderer Länder am 26. Januar bewogen, dem Statut im
Ministerrat ihre Zustimmung zu versagen, so dass die erforderliche
qualifizierte Mehrheit nicht zustande kam.
Wenn
das Statut nach der Europawahl wieder auf die Tagesordnung kommt, sollte
darin die Kostenerstattung vernünftig geregelt werden. Heimatgehalt und
Versorgung sollten dagegen national geregelt bleiben.
(aus:
Format vom 7.5.2004, S. 28)
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Stand:
14.05.2004
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