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Gastkommentar

Politik muss nicht Beruf sein

Hauptamtliche Abgeordnete sind Parteiarbeiter, die das Parlament bezahlt

In Nordrhein-Westfalen wird erwogen, das Abgeordnetengehalt von 4807 Euro monatlich auf 9500 Euro zu verdoppeln. Gleichzeitig sollen die steuerfreien Pauschalen und die staatsfinanzierte Altersversorgung von Abgeordneten gestrichen werden. Dafür und für die Krankenversicherung sollen die Abgeordneten in Zukunft selbst aufkommen. Dem Vorschlag liegt die an sich gute Idee zugrunde, die Bezahlung von Abgeordneten übersichtlicher zu gestalten. Voraussetzung dafür aber wäre, daß die Geschäftsgrundlage zutrifft. Der Plan geht von der Annahme aus, das Landtagsmandat sei eine Vollzeittätigkeit. Doch das trifft nicht zu. 

Als Bodo Hombach Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen war, hatte er gleichzeitig die Geschäftsführung der Preussag Handel GmbH und der Preussag International GmbH inne. Jürgen Creutzmann ist Prokurist der BASF und Vizepräsident des rheinland-pfälzischen Landtags. Viele Volksvertreter üben beides nebeneinander aus: Landtagsmandat und privatwirtschaftlichen Beruf. Das ist durchaus möglich, wie am 16. Januar das BASF-Vorstandsmitglied Eggert Voscherau im Fernsehen bestätigt hat: Creutzmann arbeite von 260 Arbeitstagen im Jahr 210 für die BASF und nur 50 für den Landtag. Das Landtagsmandat ist nicht notwendig ein "Fulltimejob", wird aber in fast allen Ländern als solcher bezahlt. Von einem Teilzeitparlament gehen dagegen nach wie vor die Stadtstaaten Berlin und Bremen und Baden-Württemberg aus. Hamburg hält sogar an der Praxis des Feierabendparlaments fest. 

Ursprünglich waren die Mandate in den Länderparlamenten als Ehrenämter konzipiert. Noch in den sechziger und siebziger Jahren betrugen die Bezüge von Landtagsabgeordneten nur die Hälfte oder weniger der Bundestags- entschädigung. Inzwischen haben die Abgeordneten der meisten Landes- parlamente ihre Diäten kräftig erhöht. Einige Landesparlamente haben die Diäten sogar an die im Bundestag gezahlten angenähert. Die Mandate wurden selbst in dem kleinen, armen Saarland zu vollbezahlten Fulltimejobs. Das ist paradox: Denn gleichzeitig haben die Aufgaben der Landes- parlamente stark abgenommen. Ihre Aufgaben sind viel geringer als die der Länderparlamente in Amerika und in der Schweiz (deren Mitglieder gleichwohl meist eine sehr viel niedrigere Bezahlung und eine geringere oder gar keine Versorgung erhalten). Der frühere Präsident des Thüringer Landtags Gottfried Müller hält die Einordnung der Arbeit eines Landtagsabgeordneten "als Nebentätigkeit zum Beruf" für durchaus "realistisch". Das gilt jedenfalls für einfache Landtagsabgeordnete. Für Inhaber besonderer parlamentarischer Ämter - wie Präsidenten, Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer - mag die Beurteilung anders ausfallen. Sie haben oft sehr viel mehr zu tun, so daß sich ihre Tätigkeit tatsächlich vollzeitig auswachsen kann. Daß es in den Landesparlamenten gut möglich ist, seinen Beruf neben dem Mandat fortzuführen, zeigen auch die Regelungen für öffentlich Bedienstete, die in mehreren Ländern neben ihrem Mandat aktive Beamte oder sonstige öffentliche Bedienstete bleiben können. In Baden-Württemberg etwa können selbst hauptberufliche Bürgermeister und sogar Oberbürgermeister ihr Amt neben einem Landtagsmandat ausüben. So war Gerhard Stratthaus, bevor er Finanzminister wurde, Landtagsabgeordneter und gleichzeitig Oberbürgermeister von Schwetzingen. Wenn die Tendenz zum "Vollzeitparlamentarier" ungebrochen ist, so auch, um die hohe Bezahlung und Versorgung der Abgeordneten zu legitimieren. Das ist besonders schädlich, weil es potentiellen Interessenten, die im Privatberuf erfolgreich sind und deshalb auf diesen nicht verzichten wollen, den Weg ins Parlament erschwert. 

Daß Landtagsabgeordnete überbezahlt sind, zeigt auch ein Vergleich mit Stadträten. Die Mitglieder des Stadtrats von Frankfurt, München oder Köln sind schwerlich weniger stark belastet als die Abgeordneten des saar- ländischen Landtags. Dennoch erhalten sie nur eine Aufwandsent- schädigung und keine Altersversorgung.

Dagegen gibt die Überfinanzierung der Landesparlamentarier den Parteien die Möglichkeit, ihre Abgeordneten als "vom Landtag bezahlte Parteiarbeiter von Montag bis Freitag einspannen zu können" (so der ehemalige Bundestagspräsident von Hassel). Das bringt die Abgeordnetenbezahlung in die Nähe der indirekten Parteienfinanzierung. Es privilegiert Angeordnete nicht nur im Wettbewerb mit neuen Parteien, sondern auch im Wettbewerb mit neuen Kandidaten der alten Parteien. Wenn sich Landtagsabgeordnete ihrer Parteibasis jahrelang praktisch hauptberuflich widmen und lokale Parteiämter und Kommunalmandate ausüben können, haben sie bei der Kandidatenaufstellung einen so gewaltigen Vorteil, daß selbst fähige Neubewerber kaum eine Chance besitzen.

Kurz, der geplanten Diätenreform in Nordrhein-Westfalen fehlt die Geschäftsgrundlage.

Der Verfasser lehrt Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.

(aus: "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung", vom 6.2.2005, S. 2)

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Stand: 07.02.2005