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Drittmittel für Politiker
Streit in Berlin: Wie viel
darf ein Abgeordneter dazuverdienen?
Von B. Dengel und Götz
Hamann
Deutschland will versorgt
sein. Mit Fleisch. Der Abgeordnete Peter-Harry Carstensen (CDU) kümmert
sich darum im Bundestagsausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft. Und kontrolliert nebenher einen der größten Konzerne
dieser Branche – als Aufsichtsrat der Hamburger CG Nordfleich AG.
Deutschland will versorgt sein. Mit Strom.
Reinhard Schultz (SPD) geht dafür ganz nah ran. Er überwacht als
Mitglied des Aufsichtsrats die Geschäfte der Lausitzer Braunkohle AG (Laubag)
und versucht gleichzeitig als Bundestagsabgeordneter die Haltung seiner
Fraktion zum Emissionsrechtehandel oder zur Kohleverstromung zu prägen.
Carstensen („lässt sich außerordentlich
gut vereinbaren“) und Schultz (nicht zu einer Aussage bereit) bekommen für
ihre Zusatzjobs Geld. Wie viel, müssen sie nicht öffentlich angeben.
Hier setzen Kritiker wie Hans Herbert von Arnim an, Jura-Professor an der
Hochschule für Verwaltungswissen- schaften in Speyer: „Wer einem
Abgeordneten Geld gibt, hat womöglich das Ziel, seinen Einfluss zu
kaufen.“ Er sieht ihre Unabhängigkeit bedroht, wenn sie bezahlte Posten
annehmen und die Einnahmen ihre Abgeordneten- Diäten manchmal sogar übersteigen.
Aber was sollte ein Volksvertreter neben
seinem Mandat noch alles machen dürfen? Wann beeinflusst es seine Arbeit
im Bundestag? Mehr als die Hälfte der Abgeordneten im
Wirtschaftsausschuss sitzen in diversen Auf- sichts- und Beiräten. Andere
arbeiten nebenbei als Landwirt, Manager oder Berater. So viele Posten wie
der ehemalige Forschungsminister Heinz Rie- senhuber (CDU) hat allerdings
niemand. Er mischt in einem Dutzend Gre- mien mit, etwa beim
Mobilfunkkonzern Vodafone, beim Waschmittelriesen Henkel und beim
Chemieunternehmen Altana. Weil er zudem als Beruf „Berater“ angegeben
hat, muss er weder veröffentlichen noch beim Bun- destagspräsidenten
anzeigen, ob er zusätzliche Auftraggeber hat und wer sie sind.
Gleich mehrere Bundestagsabgeordnete
mussten sich in den vergangenen Wochen den Vorwurf gefallen lassen, ihre
Nebenjobs seien zu eng mit ihrer politischen Arbeit im Parlament verwoben.
Christine Scheel (Grüne), Vor- sitzende des Finanzausschusses, hatte ein
Aufsichtsratsmandat der Nürn- berger Krankenversicherung angenommen, für
das sie jährlich 10000 Euro erhalten hätte. Der SPD-Mann Rainer Wend
kontrollierte die politische Beratungsfirma WMP Eurocom und war im
Wirtschaftsausschuss dafür zuständig, einen Auftrag der Bundesanstalt für
Arbeit in Höhe von 1,3 Millionen Euro an ebendiese Firma zu begutachten.
Beide haben ihre umstrittenen Nebenjobs inzwischen aufgegeben.
Dagegen ist der FDP-Abgeordnete Günter
Rexrodt weiterhin Finanzvorstand von WMP Eurocom und Mitglied im
Haushaltsausschuss. Er kontert jede Kritik: „Es gibt gewichtige Stimmen,
die sogar darauf hinweisen, dass ein berufliches Engagement die
wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit des Abgeordneten
prinzipiell stärkt.“ Gleichzeitig sei es „ganz selbst- verständlich,
dass Interessenkollisionen“ vermieden werden müssen. Dass Rexrodt dies
gelingen kann, bezweifelt der langjährige Bundestagsab- geordnete Hermann
Scheer (SPD). „Wie man diese Tätigkeit noch von seiner Funktion als
Abgeordneter trennen kann, ist mir schleierhaft. Rexrodt kommerzialisiert
sein Mandat. Wer sagt, er könne das trennen, der täuscht.“
Das Grundgesetz legt in Artikel 38 fest,
dass „die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Zudem
haben sie nach Artikel 48 „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit
sichernde Entschädigung“. Die Intention ist eindeutig:
Instrumentalisierung soll es nicht geben. Gleichzeitig war das
Bundesverfassungsgericht schon 1975 der Ansicht, dass die „Gefahr einer
Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Abgeordneten … vor allem von
einflussreichen Gruppen der Gesellschaft“ droht.
Die Multifunktionäre unter den
Abgeordneten sitzen meistens in mehreren Aufsichts- und Beiräten. Aber
von diesen geht – zumindest formell – nicht die vom
Bundesverfassungsgericht angesprochene Gefahr aus. Es sei anzunehmen, dass
ein Aufsichtsrat dem Interesse des Unternehmens nur „Vorrang geben
muss“, während er seine Funktion ausübt, schreibt der Rechtsprofessor
Uwe Hüffer in seinem Kommentar zum Aktiengesetz. Erst „wenn sich eine
Interessenkollision zum andauernden Pflichtenwiderstreit verdichtet“, müsse
er eines der Ämter niederlegen. Was macht etwa ein Abgeordneter, der
nebenher als Berater arbeitet? FDP-Mann und Politik- berater Rexrodt sagt,
er habe sich im Haushaltsausschuss vertreten lassen, als es um seinen
Kunden, die Bundesanstalt für Arbeit, gegangen sei.
„Es ist schwer, aus der im Gesetz
geforderten Unabhängigkeit eine praktische Regel abzuleiten“, sagt
Thomas Greven, Politikprofessor an der Universität Hamburg. Politiker,
die sich von Unternehmen benutzen lassen, möchte niemand haben.
Politiker, die nur im Plenarsaal schmoren, auch nicht. Greven sagt: „Sie
sollen sogar in gesellschaftlichen Organisationen präsent sein“ –
etwa in Kirchen, bei Sozial- oder Kultureinrichtungen.
Jurist von Arnim verspricht sich schon eine
disziplinierende Wirkung, wenn Abgeordnete ihre Einnahmen angeben würden.
„Wenn sie schon das Privileg besitzen, uneingeschränkt und ohne
Genehmigung nebenher verdienen zu dürfen, dann sollten sie es zumindest
offen legen müssen“, sagt er. In Skandinavien ist dies bereits die
Regel. Die Geschäftsordnung des Bundestages verpflichtet die Abgeordneten
bislang allerdings lediglich dazu, Einnahmen aus Nebentätigkeiten beim
Bundestagspräsidenten anzuzeigen, wenn sie „3000 Euro im Monat oder
18000 Euro im Jahr übersteigen“.
„Ich möchte, dass wir in der Fraktion in
den nächsten Wochen klären, was wir für legitim halten“, sagt die Grüne
Scheel. Würden nach einer Klärung alle Volksvertreter ihre Einkünfte
veröffentlichen, wüssten die Wähler zumindest den Preis für die außerparlamentarische
Arbeit ihrer Abgeordneten.
(aus: DIE ZEIT vom 11.12.2003, S. 26)
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Stand:
12.12.2003
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