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Drittmittel für Politiker

Streit in Berlin: Wie viel darf ein Abgeordneter dazuverdienen?

Deutschland will versorgt sein. Mit Fleisch. Der Abgeordnete Peter-Harry Carstensen (CDU) kümmert sich darum im Bundestagsausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Und kontrolliert nebenher einen der größten Konzerne dieser Branche – als Aufsichtsrat der Hamburger CG Nordfleich AG.

Deutschland will versorgt sein. Mit Strom. Reinhard Schultz (SPD) geht dafür ganz nah ran. Er überwacht als Mitglied des Aufsichtsrats die Geschäfte der Lausitzer Braunkohle AG (Laubag) und versucht gleichzeitig als Bundestagsabgeordneter die Haltung seiner Fraktion zum Emissionsrechtehandel oder zur Kohleverstromung zu prägen.

Carstensen („lässt sich außerordentlich gut vereinbaren“) und Schultz (nicht zu einer Aussage bereit) bekommen für ihre Zusatzjobs Geld. Wie viel, müssen sie nicht öffentlich angeben. Hier setzen Kritiker wie Hans Herbert von Arnim an, Jura-Professor an der Hochschule für Verwaltungswissen- schaften in Speyer: „Wer einem Abgeordneten Geld gibt, hat womöglich das Ziel, seinen Einfluss zu kaufen.“ Er sieht ihre Unabhängigkeit bedroht, wenn sie bezahlte Posten annehmen und die Einnahmen ihre Abgeordneten- Diäten manchmal sogar übersteigen.

Aber was sollte ein Volksvertreter neben seinem Mandat noch alles machen dürfen? Wann beeinflusst es seine Arbeit im Bundestag? Mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss sitzen in diversen Auf- sichts- und Beiräten. Andere arbeiten nebenbei als Landwirt, Manager oder Berater. So viele Posten wie der ehemalige Forschungsminister Heinz Rie- senhuber (CDU) hat allerdings niemand. Er mischt in einem Dutzend Gre- mien mit, etwa beim Mobilfunkkonzern Vodafone, beim Waschmittelriesen Henkel und beim Chemieunternehmen Altana. Weil er zudem als Beruf „Berater“ angegeben hat, muss er weder veröffentlichen noch beim Bun- destagspräsidenten anzeigen, ob er zusätzliche Auftraggeber hat und wer sie sind.

Gleich mehrere Bundestagsabgeordnete mussten sich in den vergangenen Wochen den Vorwurf gefallen lassen, ihre Nebenjobs seien zu eng mit ihrer politischen Arbeit im Parlament verwoben. Christine Scheel (Grüne), Vor- sitzende des Finanzausschusses, hatte ein Aufsichtsratsmandat der Nürn- berger Krankenversicherung angenommen, für das sie jährlich 10000 Euro erhalten hätte. Der SPD-Mann Rainer Wend kontrollierte die politische Beratungsfirma WMP Eurocom und war im Wirtschaftsausschuss dafür zuständig, einen Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von 1,3 Millionen Euro an ebendiese Firma zu begutachten. Beide haben ihre umstrittenen Nebenjobs inzwischen aufgegeben.

Dagegen ist der FDP-Abgeordnete Günter Rexrodt weiterhin Finanzvorstand von WMP Eurocom und Mitglied im Haushaltsausschuss. Er kontert jede Kritik: „Es gibt gewichtige Stimmen, die sogar darauf hinweisen, dass ein berufliches Engagement die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit des Abgeordneten prinzipiell stärkt.“ Gleichzeitig sei es „ganz selbst- verständlich, dass Interessenkollisionen“ vermieden werden müssen. Dass Rexrodt dies gelingen kann, bezweifelt der langjährige Bundestagsab- geordnete Hermann Scheer (SPD). „Wie man diese Tätigkeit noch von seiner Funktion als Abgeordneter trennen kann, ist mir schleierhaft. Rexrodt kommerzialisiert sein Mandat. Wer sagt, er könne das trennen, der täuscht.“

Das Grundgesetz legt in Artikel 38 fest, dass „die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Zudem haben sie nach Artikel 48 „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Die Intention ist eindeutig: Instrumentalisierung soll es nicht geben. Gleichzeitig war das Bundesverfassungsgericht schon 1975 der Ansicht, dass die „Gefahr einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Abgeordneten … vor allem von einflussreichen Gruppen der Gesellschaft“ droht.

Die Multifunktionäre unter den Abgeordneten sitzen meistens in mehreren Aufsichts- und Beiräten. Aber von diesen geht – zumindest formell – nicht die vom Bundesverfassungsgericht angesprochene Gefahr aus. Es sei anzunehmen, dass ein Aufsichtsrat dem Interesse des Unternehmens nur „Vorrang geben muss“, während er seine Funktion ausübt, schreibt der Rechtsprofessor Uwe Hüffer in seinem Kommentar zum Aktiengesetz. Erst „wenn sich eine Interessenkollision zum andauernden Pflichtenwiderstreit verdichtet“, müsse er eines der Ämter niederlegen. Was macht etwa ein Abgeordneter, der nebenher als Berater arbeitet? FDP-Mann und Politik- berater Rexrodt sagt, er habe sich im Haushaltsausschuss vertreten lassen, als es um seinen Kunden, die Bundesanstalt für Arbeit, gegangen sei.

„Es ist schwer, aus der im Gesetz geforderten Unabhängigkeit eine praktische Regel abzuleiten“, sagt Thomas Greven, Politikprofessor an der Universität Hamburg. Politiker, die sich von Unternehmen benutzen lassen, möchte niemand haben. Politiker, die nur im Plenarsaal schmoren, auch nicht. Greven sagt: „Sie sollen sogar in gesellschaftlichen Organisationen präsent sein“ – etwa in Kirchen, bei Sozial- oder Kultureinrichtungen.

Jurist von Arnim verspricht sich schon eine disziplinierende Wirkung, wenn Abgeordnete ihre Einnahmen angeben würden. „Wenn sie schon das Privileg besitzen, uneingeschränkt und ohne Genehmigung nebenher verdienen zu dürfen, dann sollten sie es zumindest offen legen müssen“, sagt er. In Skandinavien ist dies bereits die Regel. Die Geschäftsordnung des Bundestages verpflichtet die Abgeordneten bislang allerdings lediglich dazu, Einnahmen aus Nebentätigkeiten beim Bundestagspräsidenten anzuzeigen, wenn sie „3000 Euro im Monat oder 18000 Euro im Jahr übersteigen“.

„Ich möchte, dass wir in der Fraktion in den nächsten Wochen klären, was wir für legitim halten“, sagt die Grüne Scheel. Würden nach einer Klärung alle Volksvertreter ihre Einkünfte veröffentlichen, wüssten die Wähler zumindest den Preis für die außerparlamentarische Arbeit ihrer Abgeordneten.

(aus: DIE ZEIT vom 11.12.2003, S. 26)

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Stand: 12.12.2003