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LITERATUR

Hans Herbert von Arnim, Das System. Die Machenschaften der Macht, Droemer Verlag, München 2001, 440 Seiten, gebunden, € 22,90.

Der Speyerer Staatsrechtslehrer und Parteienkritiker H. H. v. Arnim hat der beeindruckenden Zahl seiner literarischen Angriffe eine weitere Attacke hinzugefügt, die er, in bewusster Assoziation zu weniger ehrenwerten Vereinigungen, „Das System“ tituliert hat. Wer dieses Buch und andere seiner Beiträge gelesen hat, der spürt, dass der Verfasser angetrieben wird von dem unbändigen Wunsch, die von ihm als partiell verkommen ange- sehene politische Grundordnung zu reformieren. Es ist wie bei großen Komponisten: Kennt man einige ihrer Werke, dann kennt man alle, denn verwandte Themen und Motive werden in immer neuen Variationen bear- beitet, und das meisterhaft. So ergründet und beschreibt der Autor denn auch nuancenreich und unnachahmlich, was er für erneuerungsbedürftig hält, und er sagt zudem, wie für ihn der Schlüssel zur Lösung, es sind mehrere Instrumente, beschaffen ist.

Zunächst zur Analyse. Die Wurzel allen Übels liegt für den Verfasser in dem Übergewicht der Parteien und ihrer Funktionäre; an die Stelle des Gemeinsinns sei bei ihnen der Eigennutz getreten. Die politische Klasse werde nicht mehr ausreichend kontrolliert; stattdessen überwache sie selbst die Spielregeln der Macht, in der es um Einfluss, Geld und Posten gehe. Über 10 Kapitel hin zieht sich diese (An-)Klage, die darin gipfelt, die Verfassung befinde sich im Griff des Systems, dessen Seele die Korruption sei und das sich über Postenwirtschaft und Proporzmentalität fortwährend ausdehne. Auch wenn man solchen Befunden, in Sonderheit wegen mancher Überspitzungen nicht durchgängig zustimmen mag, so bleibt doch festzuhalten, dass die Parteien und ihre Gefolgsleute sich wie Mehltau über die Institutionen gelegt haben. Allerdings macht v. Arnim hierfür, anders als etwa R. v. Weizsäcker, weniger die Politiker persönlich verantwortlich, denn diese verhielten sich weitgehend systemkonform. Eine Ausnahme stellt für ihn offenbar Helmut Kohl dar, dem die Figur des Antipoden zugewiesen ist. Zwar geht der Autor, im Gegensatz zu einigen seiner Professoren- kollegen/innen mit keiner Partei zimperlich um (lediglich die PDS erfreut sich allem Anschein nach einer gewissen Schonung), aber unter seinen Antagonisten muss der ehemalige Bundeskanzler augenscheinlich die Rolle des personifizierten Bösen spielen. Ober so viel einseitige Schmähung wundert man sich, denn auch der Autor muss wissen oder zumindest ahnen, dass es in anderen Parteien nicht weniger machtbesessen zugeht wie in der Formation des Beschimpften. Ebenso ist für mich nicht akzeptabel die Unterscheidung zwischen den „gewöhnlichen Bürgern“, die das gesellschaftlich Gute zu verkörpern scheinen, und den „Parteibürgern“, offensichtlich eine nur auf ihren persönlichen Nutzen bedachte Spezies. Zwar gibt es sicher Mitglieder, die sich von ihrer Parteizugehörigkeit Vorteile versprechen und sie auch erhalten. Die meisten Mitglieder entrichten jedoch brav ihren Beitrag, und nicht wenige rackern sich ehrenamtlich ab, ohne den geringsten Gewinn aus ihrem Tun zu ziehen.

In den Kapiteln elf bis fünfzehn präsentiert v. Arnim seine therapeutischen Vorschläge. Wie schon in seinen Büchern „Fetter Bauch regiert nicht gern“ und „Vom schönen Schein der Demokratie“ hält er die Einführung oder - falls in Ansätzen vorhanden - die Verstärkung von Elementen unmittelbarer Demokratie für das beste Rezept zur Überwindung von Missständen und zur Heilung des Systems, als da sind: Wahl wichtiger Verwaltungsspitzen (einschließlich der Ministerpräsidenten der Länder) durch die Bürger, plebiszitäre Komponenten und Verfahren (Bürgerinitiativen, Referenden, Volksbegehren und ‑entscheide) auf allen Ebenen (Kommunen, Länder, Bund, m. E. zu ergänzen um die Europäische Union), Reform des Wahl- rechts (absolute oder relative Mehrheitswahl, zumindest die Möglichkeiten des Panaschierens und Kumulierens, Wegfall von Sperrklauseln). Nur am Rande bemerkt: Ärgerlich ist es, wenn Volksabstimmungen z. B. über Straßenbauprojekte oder die Berufung des Bundespräsidenten ausge- rechnet von solchen Politikern gefordert werden, die den Wähler bei der Entscheidung über wirklich wichtige Fragen, beispielsweise zum Thema Zuwanderung, am liebsten von jeder Mitwirkung ausschließen würden.

V. Arnim geht nicht so weit, die repräsentative durch die unmittelbare Demokratie ersetzen zu wollen; vielmehr sollen beide Formen nebeneinander stehen und sich ergänzen. Nach meinem Eindruck ist er allerdings zu blauäugig, was die Nachteile und Gefahren direktdemo- kratische Instrumente angeht. Daher sollten Plebiszite - in Anlehnung an die Weimarer Verfassung - nicht auf allen Politikfeldern zulässig sein, so vor allem nicht über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsregelungen. Zudem dürfen, um partikularen Interessen wirksam begegnen zu können, die Schranken nicht zu niedrig angesetzt werden, namentlich was das Beibringen von Unterschriften anlangt, die nicht unter sozialem Druck z. B. in Kleingartenanlagen oder Kaninchenzüchtervereinen eingesammelt werden dürften, sondern in Amtsstuben abgegeben werden müssten. - Als Prämisse der einzelnen Postulate v. Arnims ist der echte politische Wettbewerb zu erkennen, in dem Parteien, Personen und Gruppierungen mit ihren Ideen, Programmen und Konzepten um die Zustimmung der Wähler buhlen. Der Verfasser fordert zu Recht die Herstellung chancengleicher, fairer Bedingungen, die gegenwärtig schon deshalb nicht gewährleistet sind, weil Amtsinhaber und etablierte Parteien einen erheblichen Vorsprung besitzen. An dieser Stelle hätte ich den ansonsten kaum verhohlen zu Tage tretenden heiligen Zorn des Kritikers darüber erwartet, dass derzeit bestimmte Parteien auf Grund ihres beträchtlichen Vermögens sich gegenüber anderen Altparteien und natürlich auch im Verhältnis zu Neugründungen in einer ungleich günstigeren Ausgangsposition befinden. Nicht zuletzt aus diesem Grunde und weil man als Patriot zu diesem Staat und seiner Verfassung steht, halte ich den Ruf nach mehr unmittelbarer Demokratie für berechtigt, den man auf die Formel bringen könnte: So viel direkte Volksherrschaft wie möglich und so viel Parlamentarismus wie nötig. Ergänzt werden müsste diese Architektur um den Ausbau und die Festigung der Unabhängigkeit jener Einrichtungen, welche die verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen repräsentieren und die sowohl untereinander als auch im Verhältnis zu Parlamenten, Regierungen, Parteien und Bürgervereinigungen ein die Macht im Staate ausbalancierendes Gegengewicht bilden, als da vor allem namhaft zu machen sind: (Verfassungs-)Gerichte, Rechnungshöfe, öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten, Banken und Unternehmen, Universitäten, öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen, Sachverständigenräte, Kommunen. Dass in diesem Gedankengebäude Platz sein muss für die Existenz von Ländern, wenn auch nicht notwendig sechzehn an der Zahl, und deren Konkurrieren untereinander, liegt auf der Hand.

Der Verfasser hat eine facetten- und im besten Sinne materialreiche Arbeit vorgelegt, die sich nicht in der Darbietung blutleerer Theorien erschöpft, in der vielmehr die Behauptungen, Diagnosen, Thesen und Therapien mit Tatsachen oder Literaturnachweisen belegt sind. Dabei grenzt der Autor sich bewusst von der dominierenden Staatsrechtslehre ab, der er eine oftmals formale Betrachtungsweise vorwirft, an deren Stelle nach seiner Überzeugung eine materielle Sicht geboten ist. Ihm wiederum könnte das herrschende Paradigma vorhalten, er vergröbere komplizierte Sachverhalte und Dogmen allzu sehr. Dem würde er vermutlich entgegenhalten, auf Vereinfachungen und Reduktionen könne gelegentlich nicht verzichtet werden, um dunkle und verschleierte Tatbestände auch für ein breites Publikum aufzuhellen. Unstreitig dürfte sein, dass Werke wie das hier besprochene notwendig sind, um Reformdiskussionen nicht auf einen engen Kreis Eingeweihter zu beschränken, sondern - ganz im Sinne der Partizipation möglichst vieler Bürger - in einer breiten Öffentlichkeit voranzutreiben. Hierzu trägt der ebenso flüssige wie präzise, trotz der ernsten Thematik stellenweise unterhaltsame Stil des Verfassers bei, der zwischen Wissenschaft, Schriftstellerei und Journalismus changiert (vgl. beispielsweise das spannend geschriebene Kapitel der Geschichte des Wahlrechts, S. 134 ff.). Deshalb mein abschließendes Urteil, selbst auf die Gefahr, dass es abgedroschen klingt: Wenn es den Politikwissenschaftler und Publizisten H. H. v. Arnim nicht gäbe, müsste man ihn erfinden.

Dr. Hans Blasius, Vizepräsident a. D. des Landesrechnungshofs NR W, Erfurt

(aus: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 2002, S. 247 f.)

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Stand: 08.05.2003