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LITERATUR
Hans
Herbert von Arnim, Das System. Die Machenschaften der Macht,
Droemer
Verlag, München 2001, 440 Seiten, gebunden, € 22,90.
Der
Speyerer Staatsrechtslehrer und Parteienkritiker H. H. v. Arnim hat
der beeindruckenden Zahl seiner literarischen Angriffe eine weitere
Attacke hinzugefügt, die er, in bewusster Assoziation zu weniger
ehrenwerten Vereinigungen, „Das System“ tituliert hat. Wer dieses Buch
und andere seiner Beiträge gelesen hat, der spürt, dass der Verfasser
angetrieben wird von dem unbändigen Wunsch, die von ihm als partiell
verkommen ange- sehene politische Grundordnung zu reformieren. Es ist wie
bei großen Komponisten: Kennt man einige ihrer Werke, dann kennt man
alle, denn verwandte Themen und Motive werden in immer neuen Variationen
bear- beitet, und das meisterhaft. So ergründet und beschreibt der Autor
denn auch nuancenreich und unnachahmlich, was er für erneuerungsbedürftig
hält, und er sagt zudem, wie für ihn der Schlüssel zur Lösung, es sind
mehrere Instrumente, beschaffen ist.
Zunächst
zur Analyse. Die Wurzel allen Übels liegt für den Verfasser in dem Übergewicht
der Parteien und ihrer Funktionäre; an die Stelle des Gemeinsinns sei bei
ihnen der Eigennutz getreten. Die politische Klasse werde nicht mehr
ausreichend kontrolliert; stattdessen überwache sie selbst die
Spielregeln der Macht, in der es um Einfluss, Geld und Posten gehe. Über
10 Kapitel hin zieht sich diese (An-)Klage, die darin gipfelt, die
Verfassung befinde sich im Griff des Systems, dessen Seele die Korruption
sei und das sich über Postenwirtschaft und Proporzmentalität fortwährend
ausdehne. Auch wenn man solchen Befunden, in Sonderheit wegen mancher Überspitzungen
nicht durchgängig zustimmen mag, so bleibt doch festzuhalten, dass die
Parteien und ihre Gefolgsleute sich wie Mehltau über die Institutionen
gelegt haben. Allerdings macht v. Arnim hierfür, anders als etwa R. v.
Weizsäcker, weniger die Politiker persönlich verantwortlich, denn diese
verhielten sich weitgehend systemkonform. Eine Ausnahme stellt für ihn
offenbar Helmut Kohl dar, dem die Figur des Antipoden zugewiesen ist. Zwar
geht der Autor, im Gegensatz zu einigen seiner Professoren- kollegen/innen
mit keiner Partei zimperlich um (lediglich die PDS erfreut sich allem
Anschein nach einer gewissen Schonung), aber unter seinen Antagonisten
muss der ehemalige Bundeskanzler augenscheinlich die Rolle des
personifizierten Bösen spielen. Ober so viel einseitige Schmähung
wundert man sich, denn auch der Autor muss wissen oder zumindest ahnen,
dass es in anderen Parteien nicht weniger machtbesessen zugeht wie in der
Formation des Beschimpften. Ebenso ist für mich nicht akzeptabel die
Unterscheidung zwischen den „gewöhnlichen Bürgern“, die das
gesellschaftlich Gute zu verkörpern scheinen, und den „Parteibürgern“,
offensichtlich eine nur auf ihren persönlichen Nutzen bedachte Spezies.
Zwar gibt es sicher Mitglieder, die sich von ihrer Parteizugehörigkeit
Vorteile versprechen und sie auch erhalten. Die meisten Mitglieder
entrichten jedoch brav ihren Beitrag, und nicht wenige rackern sich
ehrenamtlich ab, ohne den geringsten Gewinn aus ihrem Tun zu ziehen.
In
den Kapiteln elf bis fünfzehn präsentiert v.
Arnim seine therapeutischen Vorschläge. Wie schon in seinen Büchern
„Fetter Bauch regiert nicht gern“ und „Vom schönen Schein der
Demokratie“ hält er die Einführung oder - falls in Ansätzen vorhanden
- die Verstärkung von Elementen unmittelbarer Demokratie für das beste
Rezept zur Überwindung von Missständen und zur Heilung des Systems, als
da sind: Wahl wichtiger Verwaltungsspitzen (einschließlich der Ministerpräsidenten
der Länder) durch die Bürger, plebiszitäre Komponenten und Verfahren (Bürgerinitiativen,
Referenden, Volksbegehren und ‑entscheide) auf allen Ebenen
(Kommunen, Länder, Bund, m. E. zu ergänzen um die Europäische Union),
Reform des Wahl- rechts (absolute oder relative Mehrheitswahl, zumindest
die Möglichkeiten des Panaschierens und Kumulierens, Wegfall von
Sperrklauseln). Nur am Rande bemerkt: Ärgerlich ist es, wenn
Volksabstimmungen z. B. über Straßenbauprojekte oder die Berufung des
Bundespräsidenten ausge- rechnet von solchen Politikern gefordert werden,
die den Wähler bei der Entscheidung über wirklich wichtige Fragen,
beispielsweise zum Thema Zuwanderung, am liebsten von jeder Mitwirkung
ausschließen würden.
V. Arnim geht
nicht so weit, die repräsentative durch die unmittelbare Demokratie
ersetzen zu wollen; vielmehr sollen beide Formen nebeneinander stehen und
sich ergänzen. Nach meinem Eindruck ist er allerdings zu blauäugig, was
die Nachteile und Gefahren direktdemo- kratische Instrumente angeht. Daher
sollten Plebiszite - in Anlehnung an die Weimarer Verfassung - nicht auf
allen Politikfeldern zulässig sein, so vor allem nicht über
Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsregelungen. Zudem dürfen, um
partikularen Interessen wirksam begegnen zu können, die Schranken nicht
zu niedrig angesetzt werden, namentlich was das Beibringen von
Unterschriften anlangt, die nicht unter sozialem Druck z. B. in
Kleingartenanlagen oder Kaninchenzüchtervereinen eingesammelt werden dürften,
sondern in Amtsstuben abgegeben werden müssten. - Als Prämisse der
einzelnen Postulate v. Arnims ist der echte politische Wettbewerb
zu erkennen, in dem Parteien, Personen und Gruppierungen mit ihren Ideen,
Programmen und Konzepten um die Zustimmung der Wähler buhlen. Der
Verfasser fordert zu Recht die Herstellung chancengleicher, fairer
Bedingungen, die gegenwärtig schon deshalb nicht gewährleistet sind,
weil Amtsinhaber und etablierte Parteien einen erheblichen Vorsprung
besitzen. An dieser Stelle hätte ich den ansonsten kaum verhohlen zu Tage
tretenden heiligen Zorn des Kritikers darüber erwartet, dass derzeit
bestimmte Parteien auf Grund ihres beträchtlichen Vermögens sich gegenüber
anderen Altparteien und natürlich auch im Verhältnis zu Neugründungen
in einer ungleich günstigeren Ausgangsposition befinden. Nicht zuletzt
aus diesem Grunde und weil man als Patriot zu diesem Staat und seiner
Verfassung steht, halte ich den Ruf nach mehr unmittelbarer Demokratie für
berechtigt, den man auf die Formel bringen könnte: So viel direkte
Volksherrschaft wie möglich und so viel Parlamentarismus wie nötig. Ergänzt
werden müsste diese Architektur um den Ausbau und die Festigung der Unabhängigkeit
jener Einrichtungen, welche die verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen
repräsentieren und die sowohl untereinander als auch im Verhältnis zu
Parlamenten, Regierungen, Parteien und Bürgervereinigungen ein die Macht
im Staate ausbalancierendes Gegengewicht bilden, als da vor allem namhaft
zu machen sind: (Verfassungs-)Gerichte, Rechnungshöfe, öffentlichrechtliche
Rundfunkanstalten, Banken und Unternehmen, Universitäten, öffentlich
finanzierte Forschungseinrichtungen, Sachverständigenräte, Kommunen.
Dass in diesem Gedankengebäude Platz sein muss für die Existenz von Ländern,
wenn auch nicht notwendig sechzehn an der Zahl, und deren Konkurrieren
untereinander, liegt auf der Hand.
Der
Verfasser hat eine facetten- und im besten Sinne materialreiche Arbeit
vorgelegt, die sich nicht in der Darbietung blutleerer Theorien erschöpft,
in der vielmehr die Behauptungen, Diagnosen, Thesen und Therapien mit
Tatsachen oder Literaturnachweisen belegt sind. Dabei grenzt der Autor
sich bewusst von der dominierenden Staatsrechtslehre ab, der er eine
oftmals formale Betrachtungsweise vorwirft, an deren Stelle nach seiner Überzeugung
eine materielle Sicht geboten ist. Ihm wiederum könnte das herrschende
Paradigma vorhalten, er vergröbere komplizierte Sachverhalte und Dogmen
allzu sehr. Dem würde er vermutlich entgegenhalten, auf Vereinfachungen
und Reduktionen könne gelegentlich nicht verzichtet werden, um dunkle und
verschleierte Tatbestände auch für ein breites Publikum aufzuhellen.
Unstreitig dürfte sein, dass Werke wie das hier besprochene notwendig
sind, um Reformdiskussionen nicht auf einen engen Kreis Eingeweihter zu
beschränken, sondern - ganz im Sinne der Partizipation möglichst vieler
Bürger - in einer breiten Öffentlichkeit voranzutreiben. Hierzu trägt
der ebenso flüssige wie präzise, trotz der ernsten Thematik stellenweise
unterhaltsame Stil des Verfassers bei, der zwischen Wissenschaft,
Schriftstellerei und Journalismus changiert (vgl. beispielsweise das
spannend geschriebene Kapitel der Geschichte des Wahlrechts, S. 134 ff.).
Deshalb mein abschließendes Urteil, selbst auf die Gefahr, dass es
abgedroschen klingt: Wenn es den Politikwissenschaftler und Publizisten H.
H. v. Arnim nicht gäbe, müsste
man ihn erfinden.
Dr.
Hans Blasius, Vizepräsident a. D. des Landesrechnungshofs NR W,
Erfurt
(aus:
Nordrhein-Westfälische
Verwaltungsblätter 2002, S. 247 f.)
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Stand:
08.05.2003
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