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Exposé-Verfahren
Die Dozenten können
etwa die Hälfte der in ihren Seminaren und Projektbezogenen
Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stehenden Plätze im sogenannten Exposé-Verfahren selbstständig
vergeben.
Das Exposé-Verfahren
eröffnet den Hörerinnen und Hörern eine Möglichkeit, sich bereits vor
Semesterbeginn mit einem Bewerbungsschreiben (Exposé) um einen Platz in ihrer Wunsch-Arbeitsgemeinschaft
und in ihrem Wunsch-Seminar zu bewerben.
In dem maximal
einseitigen Exposé sollte das besondere Interesse an einer
Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung
ausführlich dargestellt werden. Die Dozentinnen und Dozenten
wählen auf Grundlage der beim Hörersekretariat eingereichten Exposés
Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ihre Veranstaltungen aus. Es ist
daher ratsam, für eventuelle
Rückfragen der Dozenten - in einem Exposé eine Telefonnummer oder Emailadresse anzugeben.
Weitere Hinweise:
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Alle
für die Erstellung und das Einreichen von Exposés notwendigen Informationen und Formulare werden
den Hörerinnen und Hörern automatisch sechs Wochen vor
Semesterbeginn zusammen mit den Einschreibungsunterlagen zugesandt. |
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Ein Exposé kann nur
für jeweils ein Seminar und/oder jeweils eine Projektbezogene Arbeitsgemeinschaft
abgegeben werden. |
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Das Ergebnis des
Exposé-Verfahrens wird zu Semesterbeginn vor der Orientierungsphase bekannt gegeben. |
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Die über das Exposé vergebenen Plätze sind fest und verbindlich, d.h.
ein Wechsel in ein anderes Seminar oder eine
andere Projektbezogene Arbeitsgemeinschaft ist nach Aufnahme in eine
Veranstaltung durch das Exposé-Verfahren nicht mehr möglich. |
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Leider
kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Seminare oder
Arbeitsgemeinschaften abgesagt werden müssen, weil sich für sie zu
wenige reguläre Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefunden haben. In
diesen Fällen müssen sich die von der Absage betroffenen
Hörerinnen und Hörer für andere Lehrveranstaltungen entscheiden. |
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Stand:
12.03.2012 |
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