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Exposé-Verfahren

Die Dozenten können etwa die Hälfte der in ihren Seminaren und Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stehenden Plätze im sogenannten Exposé-Verfahren selbstständig vergeben.

Das Exposé-Verfahren eröffnet den Hörerinnen und Hörern eine Möglichkeit, sich bereits vor Semesterbeginn mit einem Bewerbungsschreiben (Exposé) um einen Platz in ihrer Wunsch-Arbeitsgemeinschaft und in ihrem Wunsch-Seminar zu bewerben.

In dem maximal einseitigen Exposé sollte das besondere Interesse an einer Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung ausführlich dargestellt  werden. Die Dozentinnen und Dozenten wählen auf Grundlage der beim Hörersekretariat eingereichten Exposés Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ihre Veranstaltungen aus.  Es ist daher ratsam, für eventuelle Rückfragen der Dozenten - in einem Exposé eine Telefonnummer oder Emailadresse anzugeben.

Weitere Hinweise:

Alle für die Erstellung und das Einreichen von Exposés notwendigen Informationen und Formulare werden den Hörerinnen und Hörern automatisch sechs Wochen vor Semesterbeginn zusammen mit den Einschreibungsunterlagen zugesandt.

Ein Exposé kann nur für jeweils ein Seminar und/oder jeweils eine Projektbezogene Arbeitsgemeinschaft abgegeben werden.

Das Ergebnis des Exposé-Verfahrens wird zu Semesterbeginn vor der Orientierungsphase bekannt gegeben. 

Die über das Exposé vergebenen Plätze sind fest und verbindlich, d.h. ein Wechsel in ein anderes Seminar oder eine andere Projektbezogene Arbeitsgemeinschaft ist nach Aufnahme in eine Veranstaltung durch das Exposé-Verfahren nicht mehr möglich.

Leider kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Seminare oder Arbeitsgemeinschaften abgesagt werden müssen, weil sich für sie zu wenige reguläre Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefunden haben. In diesen Fällen müssen sich die von der Absage betroffenen Hörerinnen und Hörer für andere Lehrveranstaltungen entscheiden.

 

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 Stand: 12.03.2012