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Promotion
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für
die Zulassung zur Promotion an der DHV Speyer ist der Abschluss
(Hochschulexamen oder Staatsprüfung) eines wissenschaftlichen
Hochschulstudiums auf den Gebieten der Rechts-, Geschichts-, Sozial- oder
Wirtschaftswissenschaften in Deutschland oder eines gleichwertiges Studium
im Ausland. Ausnahmsweise können auch Bewerber zugelassen werden,
die eine gleichwertige Prüfung in einem anderen Studienfach abgelegt
haben.
Voraussetzungen für die Annahme
als Promotionsbewerberin oder als Promotionsbewerber sind:
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für
den Doktor der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.) ein
abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaft,
Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft
oder Sozialwissenschaften an einer deutschen Universität oder
vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschule, welches durch die
Ablegung einer in Deutschland für den höheren Dienst
qualifizierenden Diplom-, Magister- oder Masterprüfung oder einer
letzterer mindestens gleichwertigen Hochschulprüfung oder durch eine
Staatsprüfung nachgewiesen wird;
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für
den Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) ein durch die
Ablegung der ersten Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 des Deutschen
Richtergesetzes abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft oder
der Abschluss eines vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Studiums
an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule.
Der Promotionsausschuss kann auf begründeten Antrag der Betreuerin
oder des Betreuers auch Bewerberinnen und Bewerber zulassen, die ein
sonstiges Studium absolviert haben, das an der Hochschule, an der
die Abschlussprüfung abgelegt wurde, zu einer
rechtswissenschaftlichen Promotion berechtigt;
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für den Doktor
der Staats- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) ein
abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaft,
Geschichtswissenschaft, Sozialwissenschaften oder
Wirtschaftswissenschaft an einer deutschen Universität oder
vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschule, welches durch die
Ablegung einer in Deutschland für den höheren Dienst
qualifizierenden Staatsprüfung, Diplom-, Magister- oder Masterprüfung
oder einer letzterer mindestens gleichwertigen Hochschulprüfung
nachgewiesen wird.
Alle
Promotionsbewerberinnen und Promotionsbewerber müssen nachweisen, dass
sie mit ihrer akademischen Abschlussprüfung nach a, b oder c zum
besten Drittel der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieser
Abschlussprüfung in den jeweiligen Prüfungsjahrgängen oder -durchgängen
gehören.
Bewerber müssen
einen Professor oder Privatdozenten der DHV Speyer finden, der bereit ist,
die Dissertation zu betreuen. Dieser Betreuer ist regelmäßig auch
der Erstgutachter der Dissertation. Gemäß
einem Senatsbeschluss vom 21. Januar 2008 können Dissertationen, mit
denen der Grad eines Dr. iur. oder Dr. rer. pol. angestrebt
wird, nur von den Mitwirkungsberechtigten betreut werden, die das dem Grad
an einer Universität üblicherweise zugeordnete Fach in Forschung und
Lehre vertreten. In Verfahren mit dem Ziel der Erlangung eines Dr. rer.
pol. kommt auch ein Betreuer aus dem Bereich der Geschichtswissenschaft in
Betracht.
Darüber hinaus ist
die Einreichung verschiedener Unterlagen Voraussetzung für die Annahme
(siehe bei Bewerbung).
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Stand:
31.01.2012 |
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