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Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion an der DHV Speyer ist der Abschluss (Hochschulexamen oder Staatsprüfung) eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums auf den Gebieten der Rechts-, Geschichts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften in Deutschland oder eines gleichwertiges Studium im Ausland. Ausnahmsweise können auch Bewerber zugelassen werden, die eine gleichwertige Prüfung in einem anderen Studienfach abgelegt haben. 

Voraussetzungen für die Annahme als Promotionsbewerberin oder als Promotionsbewerber sind:

  1. für den Doktor der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.) ein abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft oder Sozialwissenschaften an einer deutschen Universität oder vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschule, welches durch die Ablegung einer in Deutschland für den höheren Dienst qualifizierenden Diplom-, Magister- oder Masterprüfung oder einer letzterer mindestens gleichwertigen Hochschulprüfung oder durch eine Staatsprüfung nachgewiesen wird;

  2. für den Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) ein durch die Ablegung der ersten Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft oder der Abschluss eines vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule.
    Der Promotionsausschuss kann auf begründeten Antrag der Betreuerin oder des Betreuers auch Bewerberinnen und Bewerber zulassen, die ein sonstiges Studium absolviert haben, das an der Hochschule, an der die Abschlussprüfung abgelegt wurde, zu einer rechtswissenschaftlichen Promotion berechtigt
    ;

  3. für den Doktor der Staats- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) ein abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaft an einer deutschen Universität oder vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschule, welches durch die Ablegung einer in Deutschland für den höheren Dienst qualifizierenden Staatsprüfung, Diplom-, Magister- oder Masterprüfung oder einer letzterer mindestens gleichwertigen Hochschulprüfung nachgewiesen wird.

Alle Promotionsbewerberinnen und Promotionsbewerber müssen nachweisen, dass sie mit ihrer akademischen Abschlussprüfung nach a, b oder c zum besten Drittel der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieser Abschlussprüfung in den jeweiligen Prüfungsjahrgängen oder -durchgängen gehören.

Bewerber müssen einen Professor oder Privatdozenten der  DHV Speyer finden, der bereit ist, die Dissertation zu betreuen. Dieser Betreuer ist regelmäßig auch der Erstgutachter der Dissertation. Gemäß einem Senatsbeschluss vom 21. Januar 2008 können Dissertationen, mit denen der Grad eines Dr. iur. oder Dr. rer. pol. angestrebt wird, nur von den Mitwirkungsberechtigten betreut werden, die das dem Grad an einer Universität üblicherweise zugeordnete Fach in Forschung und Lehre vertreten. In Verfahren mit dem Ziel der Erlangung eines Dr. rer. pol. kommt auch ein Betreuer aus dem Bereich der Geschichtswissenschaft in Betracht. 

Darüber hinaus ist die Einreichung verschiedener Unterlagen Voraussetzung für die Annahme (siehe bei Bewerbung).

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 Stand: 31.01.2012