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Am 22. Januar 2007 hat der Senat der DHV Speyer entsprechend § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Promotionsordnung folgenden Beschluss bezüglich des Promotionsstudiums gefasst

  1. Entsprechend der interdisziplinären Aufgabenstellung der DHV Speyer setzt die Promotion an der Hochschule neben der Dissertation ein mindestens zweisemestrige interdisziplinäre Promotionsphase voraus, in dem pro Semester Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 10 Semesterwochenstunden belegt werden.
  2. Erforderlich ist bei Abgabe der Dissertation die Vorlage von zwei mindestens mit „gut" bewerteten Leistungsnachweisen* aus promotionsgeeigneten Seminaren der Hochschule, von denen einer in einer anderen Disziplinengruppe)** als die der Dissertation erworben sein muss (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1, Satz 2).***
  3. Promotionsgeeignete Seminare werden ab dem Sommersemester 2007 im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen.
  4. Scheine aus früheren Semestern werden anerkannt.

 

 


* Gemäß Senatsentscheidung vom 10.November 2008 (TOP 9b) kann einer dieser beiden Leistungsnachweise erlassen werden, wenn der Doktorand oder die Doktorandin das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium zum Magister oder zur Magistra der Verwaltungswissenschaften mit mindestens der Gesamtnote "gut" absolviert hat.

** Disziplinengruppen sind  die Rechts-, Verwaltungs-, Wirtschafts- sowie die Sozial- und Geschichtswissenschaft.

*** Nach § 2 Abs. 5 erfüllen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule im Sinne des § 47 DHVG nach einer hauptberuflichen Tätigkeit von 12 Monaten an der Hochschule die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 Nr. 1. Gleiches gilt für diesen vergleichbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung.

 

 

 

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 Stand: 31.01.2012