|
Promotion
Studienverlauf
Am 22. Januar 2007
hat der Senat der DHV Speyer entsprechend § 2 Abs. 3 Nr. 1 der
Promotionsordnung folgenden Beschluss bezüglich des Promotionsstudiums
gefasst
- Entsprechend der
interdisziplinären Aufgabenstellung der DHV Speyer setzt die
Promotion an der Hochschule neben der Dissertation ein mindestens zweisemestrige
interdisziplinäre Promotionsphase voraus, in dem pro Semester
Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 10
Semesterwochenstunden belegt werden.
- Erforderlich ist
bei Abgabe der Dissertation die Vorlage von zwei mindestens mit
„gut" bewerteten Leistungsnachweisen* aus promotionsgeeigneten
Seminaren der Hochschule, von denen einer in einer anderen
Disziplinengruppe)** als die der Dissertation erworben sein muss (vgl. §
2 Abs. 3 Nr. 1, Satz 2).***
- Promotionsgeeignete
Seminare werden ab dem Sommersemester 2007 im Vorlesungsverzeichnis
ausgewiesen.
- Scheine aus früheren
Semestern werden anerkannt.
* Gemäß
Senatsentscheidung vom 10.November 2008 (TOP 9b) kann einer dieser
beiden Leistungsnachweise erlassen werden, wenn der Doktorand oder die
Doktorandin das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium zum Magister
oder zur Magistra der Verwaltungswissenschaften mit mindestens der
Gesamtnote "gut" absolviert hat.
** Disziplinengruppen sind die Rechts-, Verwaltungs-, Wirtschafts- sowie die Sozial- und
Geschichtswissenschaft.
*** Nach § 2 Abs.
5 erfüllen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Hochschule im Sinne des § 47 DHVG nach einer hauptberuflichen Tätigkeit
von 12 Monaten an der Hochschule die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 Nr.
1. Gleiches gilt für diesen vergleichbare Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche
Verwaltung.
 |
Stand:
31.01.2012 |
|