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Promotion
Prüfung
Das Prüfungsverfahren
besteht aus der Einreichung einer eigenständigen wissenschaftlichen
Leistung in Form einer Dissertation und einer mündlichen Doktorprüfung (Disputation). Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsverfahren ist
die Einreichung folgender Unterlagen:
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Formloser Antrag
auf Zulassung zum Prüfungsverfahren |
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Nachweise über
ein mindestens zweisemestriges Doktorandenstudium an der DHV Speyer
sowie zwei im Rahmen
des Doktorandenstudiums erworbene, mit mindestens „gut"
bewertete Seminarscheine aus verschiedenen Disziplinengruppen.
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehemalige
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule im
Sinne des § 47 DHVG erfüllen nach einer Beschäftigung mit mindestens
50 % der regulären Arbeitszeit für mindestens 12 Monate an der
Hochschule diese Voraussetzung. Gleiches gilt für diesen
vergleichbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen
Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung.
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die Vorlage der
Dissertation (§ 9 Abs. 1) in drei Exemplaren sowie als Datei
in einem vom Promotionsausschuss vorgegebenen Format
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Eine
Versicherung, dass die Dissertation unter Beachtung der
aktuellen von der DFG herausgegebenen Regeln guter
wissenschaftlicher Praxis erstellt worden ist, insbesondere, dass
sie selbstständig ohne unerlaubte Hilfe und ohne Benutzung anderer
als der im Schrifttumsverzeichnis der Arbeit angeführten Quellen und
Schriften verfasst worden ist und dass Inhalte, die aus dem
Schrifttum ganz oder annähernd entnommen sind, als solche kenntlich
gemacht sind |
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Erklärung über
die Disziplinengruppe der mündlichen Prüfung (Rechtswissenschaft,
Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft sowie
Sozialwissenschaften und Geschichtswissenschaft).
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Die Dissertation
wird vom Erstgutachter (Betreuer der Dissertation) und vom Zweitgutachter
bewertet.
Die 60 bis
90-minütge mündliche Prüfung erfolgt in Form einer
Disputation. Sie soll Aufschluss darüber geben, ob es sich bei der
Dissertation um eine eigenständige Leistung der Promotionsbewerberin oder
des Promotionsbewerbers handelt. Der Prüfling trägt zu Beginn der
Disputation maximal 15 Minuten lang die grundlegenden Thesen seiner
Dissertation vor. Die Thesen sind spätestens zehn Tage vor der Prüfung
einzureichen. Die Disputation erstreckt sich über die Dissertation der
Promotionsbewerberin oder des Promotionsbewerbers hinaus auf Bezüge der
Arbeit zu einer weiteren Disziplin aus einer anderen Disziplinengruppe als
die der Dissertation.
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Stand:
31.01.2012 |
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