|






















|
Promotion
Hinweise des
Promotionsausschusses zur Formatierung der Dissertation
Beim Erstellen der
zur Begutachtung einzureichenden Exemplare sollten folgende Grundsätze
beachtet werden (Beschluss des Promotionsausschusses vom 28.1.1976 und vom
27.7.1995):
 |
Die Dissertation
ist im Format DIN A 4 zu erstellen. |
 |
Als Zeilenabstand
sollte ein Abstand von 1,3 Zeilen gewählt werden.
|
 |
Die Seiten sind
einseitig zu beschreiben, so dass die gegenüberliegende leere
Rückseite des vorigen Blattes für Korrekturanmerkungen verwandt
werden kann. |
 |
Die Arbeit ist
gebunden (Paperback; also nicht: Leitzordner oder Spiralbindung)
einzureichen. |
 |
Das Titelblatt
der Dissertation muss folgende Angaben enthalten:
-
Den Namen des
Verfassers mit ausgeschriebenem Vornamen (Rufnamen),
-
den genauen
Titel der Dissertation,
-
den Zusatz:
"Dissertation zur Erlangung des Grades eines" und dann den
Zusatz Doktors der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.)",
"Doktors der Rechtswissenschaft (Dr. iur)" oder
"Doktors der Staats- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer.
pol.)"
-
den Zusatz
"der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer"
-
sowie die
vollständige Jahreszahl.
|
 |
Am Ende der
Dissertation kann ein Abriss des Lebenslaufs des Verfassers
abgedruckt werden, der folgende Angaben enthalten sollte: den
Geburtstag, den Geburtsort und den Bildungsgang. Der Umfang soll
zwischen 10 und 20 Zeilen liegen. |
 |
Stand:
31.01.2012 |
|
|