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Promotion
Seit 1970 hat die Universität etwa 220 Doktorandinnen und Doktoranden den akademischen Grad „Doktor der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.)" verliehen. Seit 2006 verleiht die Universität darüber hinaus auch die Grade "Doktor der Staats- und Wirtschaftswissenschaften" (Dr. rer. pol.) und "Doktor der Rechtswissenschaft" (Dr. iur.). Eine Liste aller in Speyer abgeschlossenen Dissertationen ist - zum Teil mit kurzen Abstracts - über die Veröffentlichungsdatenbank der Universität abrufbar.
Hinweis für noch nach der Promotionsordnung vom 17. August 1989 zugelassene Doktorandinnen und Doktoranden Am 7. November 2006 trat eine neue Promotionsordnung in Kraft. Sie setzte die Promotionsordnung vom 17. August 1989 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie noch auf diejenigen Promotionsbewerberinnen und Promotionsbewerber anwendbar bleibt, die bereits nach der alten Promotionsordnung zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Promotionsbewerberinnen und Promotionsbewerber, deren Dissertation noch nicht zur Begutachtung eingereicht ist, können beim Promotionsausschuss unter Angabe des angestrebten Doktorgrades beantragen, nach der neuen Prüfungsordnung promoviert zu werden. Sofern Sie einen solchen Antrag zu stellen beabsichtigen, beachten Sie bitte die Regelungen § 2 Abs. 3 Nr. 1 der neuen Promotionsordnung; die Ausnahmeregelungen der alten Promotionsordnung sind hier entfallen.
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