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Sicherung
guter wissenschaftlicher Praxis
Wir legen großen Wert auf die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis.
Gute
wissenschaftliche Praxis bedeutet, lege artis zu arbeiten und sich stets
nach dem neuesten Erkenntnisstand zu richten. Sie erfordert Kenntnis und
Verwertung des aktuellen Schrifttums, die Anwendung angemessener Methoden
und Erkenntnisse.
Gute
wissenschaftliche Praxis zeichnet sich aus durch Zweifel und Selbstkritik,
durch kritische Auseinandersetzung mit den erzielten Erkenntnissen und
deren Kontrolle, etwa durch wechselseitige Überprüfung innerhalb einer
Arbeitsgruppe, aber auch durch Redlichkeit gegenüber den Beiträgen von
Kollegen, Mitarbeitern, Konkurrenten, Vorgängern.
Sie verbietet
insbesondere die Verletzung geistigen Eigentums in Bezug auf ein von einem
anderen geschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk oder von anderen
stammenden wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Hypothesen,
Lehren oder Forschungsansätzen. Eine solche Verletzung kann u. a.
erfolgen durch
- Die unbefugte
Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft (Plagiat)
- die Anmaßung
oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autoren- oder
Mitautorenschaft
- die Verfälschung
des Inhalts
Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass bei Verstößen gegen die Zitierregeln in Haus-
oder Magisterarbeiten sowie Dissertationen mit erheblichen Sanktionen
gerechnet werden muss.
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Stand:
12.03.2012 |
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