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Ergänzungsstudium

Zulassungsvoraussetzungen

Über die Zulassung zum Ergänzungsstudium von Referendaren, die das Studium an der DHV Speyer im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes absolvieren möchten, entscheidet die zuständige Ausbildungsbehörde (OLG, Regierungspräsidium o.ä.).

Die Kriterien sind von Land zu Land verschieden (z.B. Examensnote, Losverfahren). Aus der Auswahlpraxis des jeweiligen Landes können sich zusätzliche Zulassungskriterien ergeben. Bitte erkundigen Sie sich insoweit bei Ihrer Ausbildungsbehörde. Die von den Ländern ausgewählten Referendare werden gemäß sog. Länderquoten direkt von den Entsendebehörden der Länder an die Hochschule überwiesen. Die Hochschule hat in diesem Fall keinerlei Einfluss auf die Zulassung.

Für sonstige Bewerber setzt die Zulassung zum Ergänzungsstudium voraus, dass sie bereits ein Universitätsstudium der Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften in Deutschland oder ein gleichwertiges Studium im Ausland erfolgreich absolviert haben. Ausnahmsweise können auch deutsche und ausländische Bewerber zugelassen werden, die eine gleichwertige Prüfung in einem anderen, für eine Berufsausübung in der öffentlichen Verwaltung geeigneten Studienfach abgelegt haben. Bewerber(innen), die sich direkt bei der DHV Speyer für das Ergänzungsstudium bewerben, werden vom Rektor der Hochschule zugelassen.

 
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 Stand: 10.01.2008