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Aufbaustudium

Prüfung/Abschluss

Die Abschlussprüfung besteht aus:

    • einer schriftlichen Hausarbeit
      Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Das Thema wird von einem Hochschullehrer gestellt und von zwei Gutachtern bewertet. Die Arbeit soll interdisziplinär angelegt sein. Ihr Thema muss einem der beiden im Aufbaustudium studierten Schwerpunkte entnommen werden und darf nicht ausschließlich dem Studienfach entstammen, in dem das Hochschulexamen abgelegt wurde. Der Schwerpunkt, dem das Thema der schriftlichen Abschlussarbeit entstammt, wird zu Beginn des zweiten Studiensemesters gewählt. (§ 15 Studien- und Prüfungsordnung).

    • und einer ca. 45-minütigen mündlichen Prüfung
      die vor zwei Prüfern abgelegt wird. Sie wird eröffnet durch einen Kurzvortrag von zehn Minuten zu einem Thema aus dem gewählten Schwerpunkt, der nicht Gegenstand der schriftlichen Abschlussarbeit war. Im Anschluss an diesen Kurzvortrag findet durch jeden der beiden Prüfer eine ca. 15-minütige Prüfung statt .(§ 16 Studien- und Prüfungsordnung).

Nach bestandener Abschlussprüfung wird der akademische Grad „Magister/Magistra der Verwaltungswissenschaften" (Mag.rer.publ.) verliehen. 

 

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 Stand: 10.01.2008