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Aufbaustudium
Prüfung/Abschluss
Die
Abschlussprüfung besteht aus:
- einer schriftlichen
Hausarbeit
Die
Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Das Thema wird von einem
Hochschullehrer gestellt und von zwei Gutachtern bewertet. Die Arbeit
soll
interdisziplinär angelegt sein. Ihr Thema muss einem der beiden im
Aufbaustudium studierten Schwerpunkte entnommen werden und darf
nicht ausschließlich dem Studienfach entstammen, in dem das
Hochschulexamen abgelegt wurde. Der Schwerpunkt, dem das Thema der
schriftlichen Abschlussarbeit entstammt, wird zu Beginn des zweiten
Studiensemesters gewählt. (§ 15 Studien- und Prüfungsordnung).
- und einer
ca. 45-minütigen mündlichen
Prüfung,
die vor zwei
Prüfern abgelegt wird. Sie wird eröffnet durch einen Kurzvortrag von
zehn Minuten zu einem Thema aus dem gewählten Schwerpunkt, der nicht
Gegenstand der schriftlichen Abschlussarbeit war. Im Anschluss an diesen Kurzvortrag
findet durch jeden der
beiden Prüfer eine ca. 15-minütige Prüfung statt .(§ 16
Studien- und Prüfungsordnung).
Nach bestandener Abschlussprüfung wird der akademische Grad „Magister/Magistra
der Verwaltungswissenschaften" (Mag.rer.publ.) verliehen.
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Stand:
10.01.2008 |
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