Homepage
 

Studienangebot

Zulassungsvoraussetzungen

Vorlesungsverzeichnis


Bewerbung

Abschlüsse

Studienbedingungen

Vor Semesterbeginn

Im Semester

Alumni

Lehrstühle und Lehrkörper

Kontakt

Abschlüsse

Das Ergänzungsstudium endet nicht mit einer Abschlussprüfung und einem akademischer Grad. Es wird ein Semesterzeugnis erteilt, wenn wenn Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden belegt worden sind und die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar und einer Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft durch Leistungsnachweise dokumentiert wird.

Referendare müssen darüber hinaus Auflagen seitens der Länder erfüllen, also z.B. die erfolgreiche Teilnahme an einer Landesübung, an Klausuren o.ä. nachweisen. Für die Erteilung von Stationszeugnissen an Referendare einiger Länder gelten Sonderregelungen.

Das Aufbaustudium und alle damit im Zusammenhang stehenden Programme (EMPA-Programm, Ausländer-Aufbaustudium) werden mit einer schriftlichen Magisterarbeit und einer mündlichen Magisterprüfung abgeschlossen. Bei erfolgreichem Bestehen wird der akademische Grad „Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag.rer.publ.)" verliehen.

Die Prüfung im Promotionsverfahren besteht aus der Einreichung der schriftlichen Doktorarbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation). Bei Erfolg wird der akademische Grad „Doktor der Verwaltungswissenschaften (Dr.rer.publ.)", Dr. der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) oder Dr. der Staats- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)" verliehen.

Das Habilitationsverfahren wird mit der Einreichung der Habilitationsschrift und einer mündlichen Probevorlesung mit anschließendem Kolloquium vor dem Senat der Hochschule abgeschlossen. Es endet mit der Erteilung der Lehrbefugnis für das angestrebte Fachgebiet.

Einzelheiten finden Sie bei den Informationen zum Studienangebot

 

zum Seitenanfang eine Seite zurück

 Stand: 05.08.2009