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Sommersemester
2005 Seminar
204
E-Government und Informationsrecht Dienstag,
19.00 - 21.15 Uhr, Hörsaal 3
Inhalt:
Das
Seminar wendet sich an Hörer, die der Frage nachgehen wollen, welche
Folgen die dynamische Entwicklung der Informations- und
Kommunikationstechnologie (IT) für den öffentlichen Sektor hat. Aus der
Sicht der Verwaltungsinformatik als Teil der Verwaltungswissenschaft geht
es dabei um die Ermittlung jener Wirkungen, Gestaltungsperspektiven und
Rahmenbedingungen, die einen Wandel der Staatsfunktionen, gravierende Veränderungen
der Interaktion zwischen Verwaltung und Bürgern auf der Grundlage einer
innovativen IT samt ihrer Verknüpfung mit den "neuen Medien"
sowie eine spezifische Informationsverantwortung des Staates hervorrufen.
Notwendig werden die Veränderung von Verwaltungsvorgängen und ein
kultureller Wandel innerhalb der Behörden. Auf diesem Hintergrund
entwickelt sich Regieren und Verwalten im Informationszeitalter zunehmend
als "Electronic Government", für das Hierarchien aufgegeben,
Wissensmanagement-Systeme eingereicht und ergebnisorientierte Prozesse
geschaffen werden müssen.
Diesen
Übergängen will das Seminar anhand einzelner Themenblöcke in seinem
ersten Teil nachspüren. E-Government soll als staatliche
Entwicklungsphase erkannt und in seinen einzelnen Angeboten bzw. Defiziten
aufgefächert werden. Dabei ist einerseits zwischen der Bundes-, Landes-
und Kommunalebene ("Elektronisches Rathaus") zu unterscheiden.
Andererseits gilt es die Chancen auszuloten, die aus der Weiterentwicklung
des IT-Instrumentariums für die Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung
in einzelnen Politik- bzw. Verwaltungsfeldern wie z. B. der Inneren
Sicherheit oder des Gesundheitswesens resultieren.
Der
zweite Teil des Seminars befasst sich mit dem Verfassungs- und
Verwaltungsrecht als Informations- und Kommunikationsordnung eletronischer
Regierung und Verwaltung. Denn es prägt die Legitimationsbedingungen des
E-Government. Neben das Recht auf informationelle Selbstbestimmung tritt
z. B. das Recht auf Information. Ihm zufolge ist die Informationsfreiheit,
die zugleich enge Verbindung zum informellen Selbstbestimmungsrecht
aufweist, ein zentraler Bestandteil eines jeden E-Government insoweit sie
eine objektiv-rechtliche Gestaltungsmaßgabe entfaltet. Daraus erfolgt,
dass die Inanspruchnahme einer informationellen
Grundversorgung im weiteren Sinne durch den Staat sicherzustellen
ist. Dies hat nicht nur Folgen für die Transparenz und Öffentlichkeit
der Verwaltung, sondern auch und zugleich für die Sicherung des Zugangs
zur Informationsinfrastruktur sowie zum Netzzugang. Den Staat trifft eine
grundrechtlich begründete Informationsvorsorgeverpflichtung. Diese
wiederum umfasst den staatlichen Auftrag, den Zugang zu den für die
individuelle und gesellschaftliche Kommunikation notwendigen Informationen
bereitzustellen, entsprechende Strukturen für einen bestimmten
Mindeststandard von Informationen zu schaffen und insgesamt staatliche
Informationsvorsorge zu schaffen. Auch die Beachtung dieser
Rechtspflichten durch Politik, Staat und Verwaltung trägt entscheidend
zur Legitimität von E-Government und E-Democracy bei. Das Seminar will
dazu beitragen, die Pflichten näher zu konkretisieren.
Didaktisches
Konzept, Lehr- und Lernziele:
Zu
diesem Zweck
führt es in die spezielle Thematik jeweils mit ein oder zwei
Impulsreferaten von ca. 40 Minuten Dauer ein. Eine Gliederung hierzu mit
einigen Literaturnachweisen wird rechtzeitig von den Referenten vor Beginn
des jeweiligen Seminartags ausgelegt. Zu den im Seminar präsentierten
Referaten wird eine aktive und durch eigene Lektüre vorbereitete
Diskussion erwartet. Das Seminar bietet insoweit auch für die einschlägige
Kenntnisse aufweisenden ausländischen Hörer Speyers eine hervorragend
geeignete Veranstaltungsoption. Die Betreuung des Seminars übernimmt Frau Schoppa, meine
Seminarassistentin, die auch schon vor Beginn der Veranstaltungen
telefonisch unter 06232/654-320 zu erreichen ist und zu Vereinbarungen über
zu bearbeitende Vortragsthemen bereitsteht.
Sonstige
Informationen:
Das
Seminar ist zwar dem Studienschwerpunkt "Öffentliches
Management" zugeordnet, kann aber auch zur Vertiefung in einem
anderen Schwerpunkt genutzt werden. Vorbereitende Literatur ist meinem
Schriftenverzeichnis zu entnehmen.
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Stand:
31.03.2006
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