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Sommersemester 2005

Seminar 204
E-Government und Informationsrecht

Dienstag, 19.00 - 21.15 Uhr, Hörsaal 3

Inhalt:
Das Seminar wendet sich an Hörer, die der Frage nachgehen wollen, welche Folgen die dynamische Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT) für den öffentlichen Sektor hat. Aus der Sicht der Verwaltungsinformatik als Teil der Verwaltungswissenschaft geht es dabei um die Ermittlung jener Wirkungen, Gestaltungsperspektiven und Rahmenbedingungen, die einen Wandel der Staatsfunktionen, gravierende Veränderungen der Interaktion zwischen Verwaltung und Bürgern auf der Grundlage einer innovativen IT samt ihrer Verknüpfung mit den "neuen Medien" sowie eine spezifische Informationsverantwortung des Staates hervorrufen. Notwendig werden die Veränderung von Verwaltungsvorgängen und ein kultureller Wandel innerhalb der Behörden. Auf diesem Hintergrund entwickelt sich Regieren und Verwalten im Informationszeitalter zunehmend als "Electronic Government", für das Hierarchien aufgegeben, Wissensmanagement-Systeme eingereicht und ergebnisorientierte Prozesse geschaffen werden müssen.

Diesen Übergängen will das Seminar anhand einzelner Themenblöcke in seinem ersten Teil nachspüren. E-Government soll als staatliche Entwicklungsphase erkannt und in seinen einzelnen Angeboten bzw. Defiziten aufgefächert werden. Dabei ist einerseits zwischen der Bundes-, Landes- und Kommunalebene ("Elektronisches Rathaus") zu unterscheiden. Andererseits gilt es die Chancen auszuloten, die aus der Weiterentwicklung des IT-Instrumentariums für die Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung in einzelnen Politik- bzw. Verwaltungsfeldern wie z. B. der Inneren Sicherheit oder des Gesundheitswesens resultieren.

Der zweite Teil des Seminars befasst sich mit dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht als Informations- und Kommunikationsordnung eletronischer Regierung und Verwaltung. Denn es prägt die Legitimationsbedingungen des E-Government. Neben das Recht auf informationelle Selbstbestimmung tritt z. B. das Recht auf Information. Ihm zufolge ist die Informationsfreiheit, die zugleich enge Verbindung zum informellen Selbstbestimmungsrecht aufweist, ein zentraler Bestandteil eines jeden E-Government insoweit sie eine objektiv-rechtliche Gestaltungsmaßgabe entfaltet. Daraus erfolgt, dass die Inanspruchnahme einer informationellen  Grundversorgung im weiteren Sinne durch den Staat sicherzustellen ist. Dies hat nicht nur Folgen für die Transparenz und Öffentlichkeit der Verwaltung, sondern auch und zugleich für die Sicherung des Zugangs zur Informationsinfrastruktur sowie zum Netzzugang. Den Staat trifft eine grundrechtlich begründete Informationsvorsorgeverpflichtung. Diese wiederum umfasst den staatlichen Auftrag, den Zugang zu den für die individuelle und gesellschaftliche Kommunikation notwendigen Informationen bereitzustellen, entsprechende Strukturen für einen bestimmten Mindeststandard von Informationen zu schaffen und insgesamt staatliche Informationsvorsorge zu schaffen. Auch die Beachtung dieser Rechtspflichten durch Politik, Staat und Verwaltung trägt entscheidend zur Legitimität von E-Government und E-Democracy bei. Das Seminar will dazu beitragen, die Pflichten näher zu konkretisieren.

Didaktisches Konzept, Lehr- und Lernziele:
Zu diesem Zweck  führt es in die spezielle Thematik jeweils mit ein oder zwei Impulsreferaten von ca. 40 Minuten Dauer ein. Eine Gliederung hierzu mit einigen Literaturnachweisen wird rechtzeitig von den Referenten vor Beginn des jeweiligen Seminartags ausgelegt. Zu den im Seminar präsentierten Referaten wird eine aktive und durch eigene Lektüre vorbereitete Diskussion erwartet. Das Seminar bietet insoweit auch für die einschlägige Kenntnisse aufweisenden ausländischen Hörer Speyers eine hervorragend geeignete Veranstaltungsoption.  Die Betreuung des Seminars übernimmt Frau Schoppa, meine Seminarassistentin, die auch schon vor Beginn der Veranstaltungen telefonisch unter 06232/654-320 zu erreichen ist und zu Vereinbarungen über zu bearbeitende Vortragsthemen bereitsteht.

Sonstige Informationen:
Das Seminar ist zwar dem Studienschwerpunkt "Öffentliches Management" zugeordnet, kann aber auch zur Vertiefung in einem anderen Schwerpunkt genutzt werden. Vorbereitende Literatur ist meinem Schriftenverzeichnis zu entnehmen.

 
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Stand: 31.03.2006