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Abgeschlossenes
Projekt
Verwaltungsmodernisierung
und Staatshaftung
Projekt am
Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer
Laufzeit:
01.07.1999 bis 31.12.2001
Projektbearbeiterin: Florine La Roche-Thomé
In das Blickfeld der
gegenwärtigen Verwaltungsmodernisierung rückt bei deren Verständnis als
Strukturwandel der rechtlichen Steuerung öffentlichen Verwaltungshandelns
auch die Staats- bzw. Amtshaftung. Diese findet sich in der
Modernisierungsdiskussion weitgehend vernachlässigt. Während sich
nämlich die Modernisierungsinitiativen vor allem auf die Einführung
einer dezentralen Aufgaben- und Ressourcenverantwortung bei gleichzeitigem
Controlling des outputs konzentrieren, treten Bemühungen in den
Hintergrund, die Verantwortlichkeit der in die jeweiligen Handlungs- und
Entscheidungsprozesse einbezogenen Akteure für ausbleibenden Erfolg der
Modernisierungsanstrengungen bzw. Rechtsbeeinträchtigungen oder auch
fehlerhafte Rechtsumsetzung einzufordern.
Ansatzpunkt hierfür
ist im Zusammenhang mit der Veränderung des Charakters der
Staats-/Kommunalaufsicht sowie des Funktionswandels des
verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes die Steuerungsfunktion der
"Verwaltungskontrolle durch Haftung". Die Haftungsperspektive
erweist sich vor allem deshalb als erforderlich, weil sich im Zuge der
Umsetzung der Modernisierungsmodelle in der öffentlichen Verwaltung die
Steuerung des Verwaltungshandelns zunehmend an dessen Wirkungen ausrichtet
und eine Steuerung durch Gesetz und Recht in den Hintergrund tritt. Die
aktuellen Praxisbestrebungen im Verlauf der Verwaltungsmodernisierung
müssen sich deshalb unter Bezugnahme auf diese Entwicklung befragen
lassen, wie diese Wirkungsfunktion mit der rechtsstaatlichen
Steuerungsfunktion der "Kontrolle" weiträumig zu verbinden ist.
Im staatswissenschaftlichen Vierklang von Planung - Entscheidung -
Durchführung - Kontrolle (einschließlich Haftung bei Funktionsversagen)
bildet dann die Staats- bzw. Amtshaftung den Schlussstein im Bemühen, die
"ökonomisierte" Verwaltung mit den rechtsstaatlichen
Anforderungen an ihr Handeln und Entscheiden zu versöhnen.
Darauf gerichtete
Forschungsanstrengungen haben methodisch einerseits an den Aufgaben der
Verwaltung und der entsprechenden Aufgabenkritik anzusetzen.
Paradigmatisch hierfür steht die Bezugnahme von Haftungsfragen auf
Bereiche des Risikoverwaltungsrechts im weitesten Sinne, etwa auf das
Arzneimittelrecht. Das Handeln einer "schlanken"
Risikoverwaltung führt dabei staatliche Aufgaben auf ein Kernverständnis
zurück, das vor allem Information und Eigenkontrolle an die Stelle
staatlicher Kompetenzen setzt. Dabei gilt es, sowohl die Schnittstelle
zwischen staatlicher Verantwortlichkeit und der daraus resultierenden
Haftung des Staates auf der einen Seite und gesellschaftlicher
Selbstregulierung auf der anderen Seite herauszuarbeiten, als auch das
Verhältnis zwischen staatlicher Haftungsverantwortung und
gesellschaftlichem Missbrauch des Staates als solventen und greifbaren
Schuldner für die durch Risikorealisierung entstandenen Schäden
auszubalancieren.
Des Weiteren stehen
die Handlungsformen des modernisierten Staates im Blickfeld. Die Frage
ist, inwieweit Staats- bzw. Amtshaftung auf das "outsourcing"
und die Privatisierung staatlicher Handlungsverantwortung reagieren. Die
Antwort hierauf ist ebenfalls aus dem Blickwinkel eines
wirkungsorientierten Verwaltungshandelns zu finden.
Nähere
Informationen über das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
abrufbar.
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Stand:
31.03.2006
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