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Abgeschlossenes Projekt

Verwaltungsmodernisierung und Staatshaftung

Projekt am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer

Laufzeit:                  01.07.1999 bis 31.12.2001
Projektbearbeiterin:  Florine La Roche-Thomé

In das Blickfeld der gegenwärtigen Verwaltungsmodernisierung rückt bei deren Verständnis als Strukturwandel der rechtlichen Steuerung öffentlichen Verwaltungshandelns auch die Staats- bzw. Amtshaftung. Diese findet sich in der Modernisierungsdiskussion weitgehend vernachlässigt. Während sich nämlich die Modernisierungsinitiativen vor allem auf die Einführung einer dezentralen Aufgaben- und Ressourcenverantwortung bei gleichzeitigem Controlling des outputs konzentrieren, treten Bemühungen in den Hintergrund, die Verantwortlichkeit der in die jeweiligen Handlungs- und Entscheidungsprozesse einbezogenen Akteure für ausbleibenden Erfolg der Modernisierungsanstrengungen bzw. Rechtsbeeinträchtigungen oder auch fehlerhafte Rechtsumsetzung einzufordern.

Ansatzpunkt hierfür ist im Zusammenhang mit der Veränderung des Charakters der Staats-/Kommunalaufsicht sowie des Funktionswandels des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes die Steuerungsfunktion der "Verwaltungskontrolle durch Haftung". Die Haftungsperspektive erweist sich vor allem deshalb als erforderlich, weil sich im Zuge der Umsetzung der Modernisierungsmodelle in der öffentlichen Verwaltung die Steuerung des Verwaltungshandelns zunehmend an dessen Wirkungen ausrichtet und eine Steuerung durch Gesetz und Recht in den Hintergrund tritt. Die aktuellen Praxisbestrebungen im Verlauf der Verwaltungsmodernisierung müssen sich deshalb unter Bezugnahme auf diese Entwicklung befragen lassen, wie diese Wirkungsfunktion mit der rechtsstaatlichen Steuerungsfunktion der "Kontrolle" weiträumig zu verbinden ist. Im staatswissenschaftlichen Vierklang von Planung - Entscheidung - Durchführung - Kontrolle (einschließlich Haftung bei Funktionsversagen) bildet dann die Staats- bzw. Amtshaftung den Schlussstein im Bemühen, die "ökonomisierte" Verwaltung mit den rechtsstaatlichen Anforderungen an ihr Handeln und Entscheiden zu versöhnen.

Darauf gerichtete Forschungsanstrengungen haben methodisch einerseits an den Aufgaben der Verwaltung und der entsprechenden Aufgabenkritik anzusetzen. Paradigmatisch hierfür steht die Bezugnahme von Haftungsfragen auf Bereiche des Risikoverwaltungsrechts im weitesten Sinne, etwa auf das Arzneimittelrecht. Das Handeln einer "schlanken" Risikoverwaltung führt dabei staatliche Aufgaben auf ein Kernverständnis zurück, das vor allem Information und Eigenkontrolle an die Stelle staatlicher Kompetenzen setzt. Dabei gilt es, sowohl die Schnittstelle zwischen staatlicher Verantwortlichkeit und der daraus resultierenden Haftung des Staates auf der einen Seite und gesellschaftlicher Selbstregulierung auf der anderen Seite herauszuarbeiten, als auch das Verhältnis zwischen staatlicher Haftungsverantwortung und gesellschaftlichem Missbrauch des Staates als solventen und greifbaren Schuldner für die durch Risikorealisierung entstandenen Schäden auszubalancieren.

Des Weiteren stehen die Handlungsformen des modernisierten Staates im Blickfeld. Die Frage ist, inwieweit Staats- bzw. Amtshaftung auf das "outsourcing" und die Privatisierung staatlicher Handlungsverantwortung reagieren. Die Antwort hierauf ist ebenfalls aus dem Blickwinkel eines wirkungsorientierten Verwaltungshandelns zu finden.

Nähere Informationen über das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung abrufbar.


 

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Stand: 31.03.2006