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Entwicklungspolitik I. Grundsätzliches Die verwaltungswissenschaftliche Ausbildung an der Hochschule umfasst ein postuniversitäres Studium, das in mehreren Formen angeboten wird. Mit dem Sommersemester 1976 begann u.a. das einjährige Aufbaustudium, das Absolventen der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften den Erwerb einer zusätzlichen Qualifikation durch ein Vertiefungsstudium ermöglicht, dessen Gegenstand die öffentliche Verwaltung ist. Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwerben die Absolventen des Aufbaustudiums nach regelmäßig zwei Semestern den akademischen Grad eines Magisters der Verwaltungswissenschaften (Mag. rer. publ.). An dem verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudium nehmen sowohl deutsche als auch ausländische Hörer teil. Ausländischen Hörern in diesem sog. "Ausländeraufbaustudium", die ihr Hochschulexamen im Ausland abgelegt haben, wird im Einzelfall die vorherige Absolvierung eines einsemestrigen Ergänzungsstudiums empfohlen. Während des Ergänzungsstudiums besuchen die ausländischen Hörer die üblichen Lehrveranstaltungen und erwerben die erforderlichen Leistungsnachweise. Das Ergänzungsstudium ("Vorsemester") dient darüber hinaus der allgemeinen Orientierung, der Einführung in die deutsche und internationale Verwaltung und der weiteren Festigung der deutschen Sprachkenntnisse, insbesondere der fachspezifischen Terminologie. Zu diesem Zweck besuchen die ausländischen Hörer spezifische, an ihren Bedürfnissen ausgerichtete studienbegleitende Lehrveranstaltungen (Sprachkurs und Tutorium), die auch noch während der beiden Studiensemester fortgeführt werden.
Weitere
Informationen stehen im Internet unter den
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