
Dr. jur., Ministerialdirektor a.D., geb. 1930;
o. Professor für Staatsrecht und Staatslehre an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
1957 Dr. jur. mit der Arbeit "Die Aussetzung der Vollziehung von Verwaltungsakten", habilitiert für Öffentliches Recht und Kirchenrecht 1965 in Hamburg mit der Arbeit "Staat und Souveränität", Januar 1966 Ordinarius für Öffentliches Recht an der Ruhr-Universität Bochum, 1968 an der Freien Universität Berlin, 1972 an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer; deren Rektor von 1981-1983; 1970-1973 Direktor der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.
Forschungsschwerpunkte: Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht, Öffentliches Dienstrecht, Staats- und Souveränitätstheorien der Neuzeit (bes. Jean Bodin und Carl Schmitt), Verfassungs- und zeitgeschichtliche Untersuchungen zur Amnestie-Problematik.