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Sommersemester 2012
Dienstag
14:00
Uhr bis 16:30 Uhr Inhalt:
In das öffentliche
Recht dringen in zunehmendem Umfang wohlfahrtsökonomische Überlegungen
und die Forderung nach einer stärkeren Effizienzorientierung
öffentlich-rechtlicher Handlungsmechanismen ein. Das Seminar will den
aktuellen Entwicklungslinien nachspüren, die damit verbundenen
Herausforderungen an die Rechtsdogmatik herausarbeiten und sich an der
Antwortsuche der Verwaltungswissenschaft beteiligen. Das Seminar soll einen vertiefenden Einblick in die Denkweisen, Anwendungsfelder und Grundprobleme der ökonomischen Analyse des öffentlichen Rechts geben. Die einzelnen Themen werden von den Teilnehmern in einem Referat von etwa fünfzehn Seiten schriftlich ausgearbeitet, im Plenum vorgetragen und dort gemeinsam erörtert. Das Seminar wendet sich vorzugsweise an Teilnehmer, die mit volkswirtschaftlichen Grundfragen bereits vertraut sind. I. Grundlagen - Ökonomische Analyse des öffentlichen Rechts - was ist das eigentlich? - Effizienz als Verfassungsprinzip - Kriterien der Effizienzmessung in der Wohlfahrtstheorie: Von Pareto über Kaldor-Hicks bis zu Posner - Das Coase-Theorem und seine Herausforderung an die staatliche Verteilungslenkung
- Der homo
oeconomicus und das Menschenbild des GG: Ultimatumspiel,
Diktator-Spiel und Gefangenendilemma - Erkenntnisse der Spieltheorie für
das Recht - Gemeinwohl und soziale Wohlfahrtsfunktion in der Sicht der ökonomischen Theorie - Effizienz versus Verteilungserechtigkeit - eine Verhältnisbestimmung II. Einzelfragen 1. Infrastrukturrecht - Grundfragen einer Versteigerung knapper staatlich verwalteter Güter im öffentlichen Recht - Einführung in die Auktionstheorie - die Versteigerung als spieltheoretischer Mechanismus - Versteigerung und Chancengleichheit - ein unüberbrückbarer Gegensatz? - Die Versteigerung von LTE-Frequenzen nach dem TKG - Grundidee, dogmatische Umsetzung und Grundprobleme - Entschädigungsanspruch für den Widerruf ersteigerter Nutzungsrechte - der Fall Mobilcom und Quam - Zur Versteigerung von Emissionszertifikaten nach dem neuen ZuG - verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Modelle einer rechtsdogmatischen Umsetzung - Die Versteigerung von Start- und Landerechten - ein denkbares Modell auch in Deutschland? - Der Frequenzhandel nach dem deutschen TKG als System übertragbarer Nutzungsrechte - ökonomische Idee, dogmatische Umsetzung, Grenzen, Vergleich zum Emissionshandel - Stau im Internet - Netz-Priorisierung als Mittel effizienter Ressourcennutzung versus Zugangsgleichheit der Internet-Nutzer 2. Umweltregulierung
- Die
Kosten-Nutzen-Analyse und Ökobilanzen als Instrument eines effizienten
Umweltrechts 3. Regulierung des Gesundheitswesens - Rationierung versus Rationalisierung: Ethische, rechtliche und ökonomische Fragen einer Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln - Öffentlich-rechtliche Bewertungsportale für Ärzte - der Arztnavigator der AOK als Paradigma eines neuen Steuerungsinstrument der Verwaltung - Organhandel: Ökonomische Idee und rechtliche Grenzen 4. Finanzmarktregulierung
- Ökonomische Analyse
neuer Steuerungsinstrumente der Finanzmarktkrise, insbesondere einer
Sonderabgabe für Banken 5. Allgemeines Verfahrens- und Prozessrecht - Das Kommerzialisierungsverbot als staatliche Handlungsgrenze - Möglichkeiten und Grenzen einer ökonomischen Verwertung staatlicher Ressourcen, z.B. bei Geodaten-, Bewegungsdaten, Werbung auf Behördenhomepages - Mediation und ökonomisches Kalkül im Gerichtsprozess Die Themenvorschläge sind nicht abschließend.Zum geschützten Bereich: Seminararbeiten (nur mit Passwort) Mittwoch 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr Die Veranstaltung erörtert Klausurprobleme des Allgemeinen Verwaltungsrechts und ihre Querbezüge zum Verwaltungsprozessrecht sowie zum Besonderen Verwaltungsrecht. Behandelt werden klassische Fallaufbaufragen, die Gegenstand des Zweiten Staatsexamens sind, insbesondere die Auslegung und Rechtsanwendung im Verwaltungsrecht, die Heilung und Folgen von Verfahrensfehlern, Ermessensfehler, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten, das Wiederaufgreifen des Verfahrens, Nebenbestimmungen, die Zusicherung, das Recht des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Besondere Berücksichtigung findet dabei auch die Entwicklung des Unionsrecht auf das nationale Recht. Das Kolloquium will - ausgehend von einfachen Grundkonstellationen, über schwierigere Fälle hin zu komplexeren Fallgestaltungen - Gelegenheit geben, die Grundstrukturen des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts (mit ihren unionsrechtlichen Bezügen) wiederholen und zu vertiefen. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Schulung der systematischen Vorgehensweise, weniger auf der Erlernung von Einzelwissen liegen.
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