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Internationales
ERASMUS Universitätscharta

Die
ERASMUS-Charta ist die „Eintrittskarte“ für EU-Mittel für Projekte oder Mobilität. Jede
teilnehmende Hochschule muss über eine entsprechende Charta verfügen.
Die EU-Kommission hat der DHV Speyer auf Grundlage der
Erasmus Erklärung zur Universitätspolitik
(EPS) die Erasmus Standard
Universitätscharta mit der Nummer 256300-IC-1-2010-1-DE-ERASMUS-EUC-1 (D
SPEYER02) zugeteilt.
Verpflichtungen
aus der ERASMUS-Charta:
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Abschluss von
bilateralen Vereinbarungen („Bilateral Agreements“) mit dem Ziel
langfristiger Kooperationen |
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Befreiung der
Erasmusstudierenden von Studiengebühren |
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ECTS (European
Credit Transfer System) |
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Learning
Agreements für die Studierenden |
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Erstellung von
Academic Transcripts |
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Gaststudierende
und Gastdozenten werden im regulären Lehrplan integriert |
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Förderung und
akademische Anerkennung von Mobilität |
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akademische und
soziale Betreuung |
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Informationen für
Wissenschaftler |
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Stand:
01.04.2010
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