Homepage
 





















 

Internationales

ERASMUS Universitätscharta

Die ERASMUS-Charta ist die „Eintrittskarte“ für EU-Mittel für Projekte oder Mobilität. Jede teilnehmende Hochschule muss über eine entsprechende Charta verfügen. Die EU-Kommission hat der DHV Speyer auf Grundlage der Erasmus Erklärung zur Universitätspolitik (EPS) die Erasmus Standard Universitätscharta mit der Nummer 256300-IC-1-2010-1-DE-ERASMUS-EUC-1 (D SPEYER02) zugeteilt.

Verpflichtungen aus der ERASMUS-Charta:

Aufzählung Abschluss von bilateralen Vereinbarungen („Bilateral Agreements“) mit dem Ziel langfristiger Kooperationen
Aufzählung Befreiung der Erasmusstudierenden von Studiengebühren
Aufzählung ECTS (European Credit Transfer System)
Aufzählung Learning Agreements für die Studierenden
Aufzählung Erstellung von Academic Transcripts
Aufzählung Gaststudierende und Gastdozenten werden im regulären Lehrplan integriert
Aufzählung Förderung und akademische Anerkennung von Mobilität
Aufzählung akademische und soziale Betreuung
Aufzählung Informationen für Wissenschaftler

 

 

 

 
zum Seitenanfang eine Seite zurück

 Stand: 01.04.2010