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Habilitation

Zielsetzung

Ziel einer Habilitation an der DHV Speyer ist die Erlangung der Lehrbefugnis für ein an der Hochschule ausreichend vertretenes Fachgebiet. Die Lehrbefugnis wird aufgrund einer schriftlichen Habilitationsleistung, eines Nachweises der bisherigen Lehrtätigkeit, einer Probevorlesung und eines wissenschaftlichen Kolloquiums vor dem Senat der Hochschule verliehen.

Die schriftliche Habilitationsleistung muss als Ergebnis selbständiger wissenschaftlicher Forschung die wissenschaftliche Erkenntnis im Bereich von Staat und öffentlicher Verwaltung beträchtlich fördern. 

Sie besteht entweder aus einer Habilitationsschrift oder aus mehreren Einzelschriften, die in ihrer Gesamtheit in ihrem wissenschaftlichen Gewicht einer Habilitationsschrift entsprechen (kumulative Habilitation). Diese Einzelschriften sollen in der Regel bereits in renommierten Organen oder Publikationen veröffentlicht oder dort zur Veröffentlichung angenommen sein. Zwischen den Einzelschriften muss ein thematischer Zusammenhang bestehen. Dieser ist durch eine schriftliche Zusammenfassung, in der die wichtigsten eigenständigen Forschungsergebnisse und deren theoretischer Zusammenhang darzulegen sind, zu verdeutlichen.“

Mit der Bekanntgabe über die Erteilung der Lehrbefugnis hat der Bewerber das Recht, die Bezeichnung Privatdozent zu führen. Die Habilitation und die mit ihr verbundene Lehrbefugnis sind Voraussetzung für eine Lehrtätigkeit als Lehrstuhlinhaber bzw. ordentlicher Professor an einer deutschen Universität.

 

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Stand: 26.02.2010