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Habilitation
Zielsetzung
Ziel einer
Habilitation an der DHV Speyer ist die Erlangung der Lehrbefugnis für
ein an der Hochschule ausreichend vertretenes Fachgebiet. Die Lehrbefugnis
wird aufgrund einer schriftlichen Habilitationsleistung, eines Nachweises der bisherigen
Lehrtätigkeit, einer Probevorlesung und eines wissenschaftlichen
Kolloquiums vor dem Senat der Hochschule verliehen.
Die schriftliche Habilitationsleistung muss als Ergebnis selbständiger
wissenschaftlicher Forschung die wissenschaftliche Erkenntnis im Bereich
von Staat und öffentlicher Verwaltung beträchtlich fördern.
Sie besteht
entweder aus einer Habilitationsschrift oder aus mehreren
Einzelschriften, die in ihrer Gesamtheit in ihrem wissenschaftlichen
Gewicht einer Habilitationsschrift entsprechen (kumulative
Habilitation). Diese Einzelschriften sollen in der Regel bereits in
renommierten Organen oder Publikationen veröffentlicht oder dort zur
Veröffentlichung angenommen sein. Zwischen den Einzelschriften muss ein
thematischer Zusammenhang bestehen. Dieser ist durch eine schriftliche
Zusammenfassung, in der die wichtigsten eigenständigen
Forschungsergebnisse und deren theoretischer Zusammenhang darzulegen
sind, zu verdeutlichen.“
Mit der Bekanntgabe über die Erteilung der Lehrbefugnis hat der Bewerber
das Recht, die Bezeichnung Privatdozent zu führen. Die
Habilitation und die mit ihr verbundene Lehrbefugnis sind Voraussetzung für
eine Lehrtätigkeit als Lehrstuhlinhaber bzw. ordentlicher Professor an
einer deutschen Universität.
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Stand:
26.02.2010
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